Amtsblatt 1909/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der. k. L ^ezirkshauptmlinnschaft Sfcgr für öen gterchnermigen politischen und SchulbeZirk. Ur. 44. Steyr, am 4. UoVember 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ex offo Z. 23.397. Steyr, 2. November 1909. An die Gemeinde - Vorsehungen der Gerichtsbezirke Veyer und Rremsmünster. Amtstage im Monate November. Ich werde am Mittwoch den 17. November l. I. um 8 Uhr früh in Blasls Gasthaus in Loseustein für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Neichraming und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei Weher Markt für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer und am Samstag den 20. No- November l. I. um 8 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Kremsmünster Markt für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Amtstage abhalten. Die Herren Gemeinde-Vorsteher wollen bei diesen Amtstagen erscheinen. ______________________ Z. 23.516. Steyr, 4. November 1909. An die Gemeinde - vorftehungen längs der Enns. Sperrung der Ennsbrücke in Reichraming. Die Gemeinde -Vorstehung Reichraming hat anher bekanntgegeben, daß wegen Vornahme von Rekonstruktionsarbeiten bei der Ennsbrücke in Neichraming dieselbe am Mittwoch den 10. November und Donnerstag den 11. November l. I. für den Wagenverkehr abgesperrt wird. Für den dringenden Wagenverkehr kann die. zirka zwei Kilometer flußabwärts befindliche eiserne Krennbrücke benutzt werden. Dieses ist sogleich möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 23.389. Steyr, 2. November 1909. An alle Gemeinde - vorftehungen. Rechtzeitige Einbringung der Gesuche um Wehrbcgiinsti- gungen anläßlich der Stellung 1910. Es kommt sehr oft vor, daß die Angehörigen jener Stellungspflichtigen, welche schon zur Zeit der Hauptstellung Anspruch auf eine Wehrbegünstigung haben, in der An- hoffung, daß der betreffende Stellungspflichtige nicht tauglich befunden wird, die diesbezüglichen Ansprüche erst nach er- solgter Affentierung resp. Einreibung geltend machen. Durch die nachträglichen Reklamierungen werden nicht nur die Truppen, sondern auch die betreffenden Angehörigen mitunter sehr empfindlich geschädigt. Erstere dadurch, daß die Stünde unnötiger Weise geschwächt werden, letztere dadurch, daß sich die diesbezüglichen Verhandlungen oft sehr in die Länge ziehen, die Angehörigen während dieser Zeit die Unterstützung seitens der Reklamierten entbehren müssen. Um diesem Uebelstande möglichst abzuhelfen, werden die Gemeinde -Vorstehungen aufgefordert, in geeigneter Weise dahin zu wirken, daß Angehörige jener Stellungspflichtigen, welche den Anspruch auf eine Wehrbegünstigung schon zur Zeit der Hauptstellung besitzen oder geltend zu machen beabsichtigen, die diesbezüglichen Reklamations- gesnche schon vor der Hauptstellung einbringen. Z. 23.298. Steyr, 2. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Stempelfreiheit der Eingaben an die k. k. UntersuchungS- Anstaltcn für Lebcnsmittel. Mit dem an alle k. k. Finanz (Landes) direktionen gerichteten Erlasse vom 21. September l. I., Z. 49.911, hat das k. k. Finanzministerium gestattet, daß Eingaben an eine k. k. Untersuchungsanstalt für Lebensmittel, mit welchen die Untersuchung von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen begehrt wird, im Sinne der 1. P. 44, (Litera g, des Gesetzes vom 9. Februar 1850, ftempelfrei überreicht werden können, gleichviel ob die zu untersuchenden Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände von dritten Personen oder vom Einschreiter selbst erzeugt oder in Verkehr gesetzt werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 26. Oktober 1909, Z. 2725/VIII, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die in Betracht kommenden Korporationen und Interessen! en von dem Inhalte dieses Erlasses zu verständigen.

192 Z 23.050. Steyr, 28. Oktober 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd 8. r. Gendarmerie-Posten -Uommanöen. Widerruf. Die Ausforschung des Walter Andreieff Zawatta, h. ä. Amtsblatt Nr. 35 ex 1909, ist einzustellen. Z. 22.556, 22.557, 22.558, 22.663. Steyr, 21. Oktober 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Militärtaxpflichtigcn Ernst Zierer, 1880 geb., nach Losenstein zust.; Jgnaz Hofer, 1877 geb., nach Losenstein zust.; Franz Muckenhuber, 1883 geb., nach Losenstein zust.; Der StellungsPflichtige Johann Jakob, 1888 in Bludenz geb.; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 23.14t. Steyr, 28. Oktober 1909. Ausforschung des Georg Krennhuber. Georg Krennhuber, 17. März 1889 in Molln, Bezirk Kirchdorf, geboren und dahin zuständig, Knecht, entlief am 21. Juli 1909 aus seinem beim Bauern Johann Schoßthaler in Bäckengraben Nr. 15, Gemeinde Ternberg, inne gehabten Dienstplatze unter Zurücklaffung seines Dienstbotenbuches und mehrerer Effekten. Da auch dessen in Molln Nr. 66 wohnhaften Eltern Georg und Josefa Krennhuber laut Zuschrift des Gendarmerie- Postens Molln und des k. k. Bezirks-Gendarmerie-Kommandos Kirchdorf von dem Aufenthalte ihres Sohnes nichts wissen und die vom Gendarmerie-Posten Ternberg nach Georg Krennhuber gepflogenen Nachforschungen bis nun resultatlos geblieben sind, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, die Nachforschungen nach dem Abgängigen sogleich einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 23.052. Steyr, 27. Oktober 1909. Ausforschung des Karl Beier. Laut Anzeige der in Troppau, Lastenstraße Nr. 4, wohnhaften Wäscherin Marie Beier ist deren 16 Jahre alter Sohn Namens Karl Beier seit Mitte August 1909 abgängig. Derselbe hat zu dieser Zeit Troppau gleichzeitig mit dem zu den Manövern abgegangenen 1. Infanterieregiment verlassen und sich auch einige Zeit bei diesem Truppenkörper aufgehalten, um an den Manövern bei Groß-Meseritsch teilzu- nehmen. Am 5. September sandte er aus Zvole in Böhmen an seine Eltern eine Ansichtskarte und seit diesem Zeitpunkte ist er nicht mehr gesehen worden. Karl Beier ist am 22. Mai 1893 in Troppau geboren, dahin zuständig, katholisch, ledig, hat keine Profession, mittelgroß, schlank, mit blonden Haaren, grauen Augen, hoher Stirn, spricht deutsch und ist starker Stotterer. Bekleidet war derselbe mit dunklem Anzug, grauer Radfahrerkappe oder grünem Plüschhut. Nachdem nun von Seite der Eltern des Beier ein Unfall befürchtet wird, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten- Kommanden angewiesen, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 23.051. Steyr, 27. Oktober 1909. Jdentitätsfeststcllung des Kuhbads (Kubats). Im Schubarreste der Stadtgemeinde Graz befindet sich ein angeblicher Friedrich Kuhbads, der im Jahre 1892 als Sohn eines herumziehenden Geschirrhändlers und Schleifers Johann Kuhbads geboren sein will. Er kann weder angeben, wo er geboren wurde und zuständig ist, noch weiß er den Aufenthalt seiner Eltern. Seine Eltern ziehen nach seiner Angabe in Oesterreich- Ungarn, Deutschland und der Schweiz in einem Zigeunerwagen umher und halten sich nur ganz kurze Zeit an jedem Orte auf. Im Wagen sei er selbst auch auf die Welt gekommen, in welchem Orte oder Land ist ihm gänzlich unbekannt. Mitte September l. I. ist er nach seiner Angabe seinem Vater auf der Strecke von Körnten nach Triest entwichen und zu Fuß bis Graz gekommen, wo er angeblich einen Verwandten haben soll. Die Nachforschungen nach diesem Verwandten blieben vollständig ergebnislos. - - ■ ......... .............. — Zufolge Erlasses der t k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Oktober l. I., Z. 1 ^ 1909, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten.' Z. 22.969. Steyr, 27. Oktober 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschaft^ - Vorstehungen. Z. 1740/x. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R. -G. -Bl. Nr. 140, am Montag den 1L. und Dienstag den 14. Dezember l. I» von der oberösterreichischen Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiedehandwerk und mit dem Arbelts- zeugnisse (Arbeitsbuche) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der zitierten Mim-

193 sterialverordnung) belegten Gesuche bis längstens 30. November I. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde bei der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz einzubringen. Von der L !. o.-ö. Statthalterei. Linz, am 18. Oktober 1909. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders aufmerksam zu machen. Z. 23.055. Steyr, 28. Oktober 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Fleischbeschaukurs. Zum Zwecke der Heranbildung von gut geschulten Vieh- und Fleischbeschauern für die Landgemeinden findet in der Zeit vom 22. November bis 18. Dezember 1909 im städtischen Schlachthofe in Linz ein theoretischer und praktischer Kurs über Vieh- und Fleischbeschau statt. Zu demselben werden nur solche Personen mit guter Volksschulbildung und gutem Leumunde zugelassen, deren Gesuche nicht nur von der zuständigen Gemeinde-Vorstehung, sondern auch von der zuständigen k. k. Bezirkshauptmannschaft befürwortet werden. Die Gesuche sind bis längstens 14. November 1909 im Wege der vorbezeichneten Behörden an die Direktion des städtischen Schlachthauses in Linz einzusenden. Die Unterrichts- und Prüfungstaxe per 72 K ist zu Beginn des Kurses zu erlegen. Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Oktober 1909, Nr. 1822/X, mit der Aufforderung in die Kenntnis, für die weitgehenste Verlautbarung der Kundmachung Sorge zu treffen. Z. 23.302. Steyr, 1. November 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. 'Einfuhr von Fleisch und Fleischlvaren nach der Schweiz. Im Nachhange zu den Statthalterei-Erlässen vom 7. Juli l. I., Z. 378, und vom 14. Oktber l. I., Z. 1687, kundgemacht mit den h. ä. Erlässen vom 25. Juli 1909, Z. 10.018, Amtsblatt Nr. 30, und vom 23. Oktober 1909, Z. 22.805, Amtsblatt Nr. 43, wird den Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten- Kommanden zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 11. Oktober 1909, Z. 30.083/4378, in Hinsicht auf Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren nach der Schweiz, Nachstehendes bekanntgegeben: Laut Verfügung des schweizerischen Landwirtschasts- departements in Bern vom 26. Juni 1909, Nr. 110, sind die Grenztierärzte angewiesen, Proben beanständeter Fleisch- und Fleischwarensendungen (zu Artikel 8 der schweiz. Verordnung vom 29. Jänner 1909) vorläufig entsprechend folgender Zuteilung zur chemischen Untersuchung an die kantonalen Laboratorien zu übermitteln. Von den Grenztierärzten bei den Zollämtern: Nach dem kantonalen Laboratorium in Lausanne a) Domodossola, Gondo, Jselle, Bourg, St. Pierre, CHLtelard, Champ6ry, Morgins, St. Gingolph, Crassier, Ryon, Ouchy, La Cure, Le Brassus, Les Charbonnieres, Vallorbe und Auberson. Nach dem kantonalen Laboratorium in Genf b) Hermance, Anidres, Moniaz, Moillesulaz, Chöne- Bourg, Perly, La Plaine, Chancy, Dardagny, Croix-de- Rozon, Meyrin, Grand-Saconnex und Genf. Nach dem kantonalen Laboratorium in Neuenburg «) Les Rochettes, Meudon, Verridres, L'Ecrenaz, Cerneuß-Pequinot-Col-des-Roches und la Rasse. Nach dem kantonalen Laboratorium in Bern ä) Goumoirs, Chaufour, Damvant, Fahy, Boncourt, Pruntrut Villars - s - Fontenais und Beurnevssin II. Nach dem kantonalen Laboratorium in Basel e) Nodersdorf, Allschwil, Lisbüchel, Basel S. B. B. (Eilgut und St. Johann), Basel B. B., Kleinhüningen, Riehen, Horn, Rheinfelden und Lausenburg. Nach dem kantonalen Laboratorium Narau f) Koblenz, Zurzach und Kaiserstuhl. Nach dem kantonalen Laboratorium in Zürich g) Hüntwangen, Rafz, Rheinau, Durstgraben, Schaff- bausen a. Rh., Schaffhausen-Rheinhalde, Erzingen, Unter- hallau, Schleitheim, Beggingen, Bargen, Merishausen, Altdorf, Hosen, Thaingen, Dörflingen, Singen, Ramsen und Buch. Nach dem kantonalen Laboratorium in Frauenfeld h) Stein a. Rh., Diessenhofen, Steckborn, Ermatingen, Kreuzlingen und Romanshorn. Nach dem kantonalen Laboratorium in St. Gallen i) Rorschach, St. Margrethen, Au-Oberfahr und Oberriet. Nach dem kantonalen Laboratorium in Chur k) Buchs, Trübbach, Martinsbruck, Münster, Sankt Maria, Zernez, La Motta, Campocologno, Castasegna und Splügen. Nach dem kantonalen Laboratorium in Zürich 1) Chiasso, Brusata, Stabio, Morcoto, Lugano, Ponte- tresa, Luino, Dirinella, Fornasette, Locarno und Brissago. Weiters wurden die Grenzlierärzte zu Artikel 11 verständigt, daß Ursprungs- und Fleischbeschauzeugnisse, die von schweizerischen Tierärzten ausgestellt sind, denen die Ausübung der Fleischbeschau im Grenzgebiet benachbarter Staaten gestattet ist, bei der Einfuhr als gültig anzunehmen sind unter der Voraussetzung, daß die Zeugnisse sowohl als die zugehörigen Sendungen in allen Teilen den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Zu Artikels 12 wurde ausgesprochen, daß sich die Frage der Gewichtsermittlung für die einzelnen Bestandteile verschiedenartig zusammengesetzter Sendungen in Prüfung befindet. Bis auf weiteres haben sich die Grenz- tierärzte bei Ausstellung der Passierscheine bezüglich des Gewichts an die Angaben der Zollämter und, wo diese von Detail- und Nachwägungen absehen, an die Angaben der begleitenden Ursprungs- und Fleischschauzeugnisse zu halten. Hievon sind die Interessentenkreise in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.

194 Z. 23.054. Steyr, 28. Oktober 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 24. Oktober 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei vom 25. Oktober 1909, Nr. 1879/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Nied. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten. 2. Schweinepest (-senchc.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Tragwein. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinden Steyregg, Urfahr. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. An alle Genoffenschasten. A. Gewerbeanmeldungen pro Oktober 1909. 1. Emerich Korek, Friseur, Bad Hall 23. 2. Friedrich Rendl, Glaser, Kremsmünster Markt 62. 3. Johann Mollner, Wagner, Christkind! 20, Gemeinde Garsten. 4. Jgnaz Fritsch, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Stein 1, Gemeinde Gleink. 5. Kneippverein Steyr, Gast- und Schankgewerbe, Verabreichung von Kneippkost und von Kaffee, Tee, Milch und dgl. unter Ausschluß aller geistigen Getränke an die, die Kneippanstalt frequentierenden Vereinsmitglieder und Badegäste, Neuschönau, Bergerweg 17, Gemeinde St. Ulrich; Geschästssührerin: Marie Zemene. 6. Therese Windischbauer, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke, Unterburgsried 6, Gemeinde Kremsmünster Land. 7. Marie Hochreiter, Frauenkleidermacherin, Sierning 149. 8. Johann Leitner, Wagner, Kleinraming 57, Gemeinde St. Ulrich. ö. Gewerbeabmeldungen. 1. Roman Jnfanger, Holzhandel, Blumau 35, Gemeinde Neustift. 2. Emilian Partsch, Tischler, Hauptbetriebsstätte in Kremsmünster Markt 51; Filiale Sipbach- zell 6. 3. Adele Neweklovsky, Handel mit landwirtschaftlichen Kunstprodukten nebst Bäumen und Edelgestrüpp, Sarning 23, Gemeinde Garsten. 4. Paul Dipplinger, Bohrerschmied, Jägerberg 2,° Gemeinde St. Ulrich. 5. Georg« Blaimschein u. Jakob Häuser, Vermietung einer Dampfdreschmaschine, Feyregg 10, Gemeinde Pfarrkirchen. 6. Matthias Holik, Hufschmied, Sierninghofen 36, Gemeinde Sierning. 7. Wenzel Berdicka, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g, ohne Billard) und Mühle und Säge, Taferne in der Ascha in Großraming 29. 8. Johann Willänd, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., 1it. a, b, c? ,d‘, f/ g), Stein 1, Gemeinde Gleink. 9. Josef Triebrunt;^ Kisämerei mit Schnittwaren, Lausa 140. 10. JohaEvMrglbauer, Hufschmied, Kremsmünster Markt 74. 11. Marie Hötzen- dorfer, Frauenkleidermacherin, Unterrohr 40,. Gemeinde Rohr. 6. Gewerbeveränderungen.' 1. Johann Buschmüller, Hufschmied (radiziert), Penzen- dorf 27, Gemeinde Ried; hat als Pächter F^nz^Schober bestellt. 2. Aloisia Seltsam, Gemischtwarenhandel und KleiN^ verschleiß gebrannter geistiger Getränke, Sipbachzell 10, heißt nunmehr durch Verehelichung Hochschartner. 3. Zäzilia Mayrhofer, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., lit. d, «, ä, f, g), Sierninghofen 66, Gemeinde Sierning; Fortführung auf Witwenstandsdauer genehmigt. 4. Johann Buschmüller, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a,. b, c, d, f, g)z Penzendorf 28, Gemeinde Ried; hat statt Georg Klingimair, den Franz Weingartsberger als Geschäftsführer bestellt. 5. Marie Nestler, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, b, c, d, e, f, g), Oberrohr 27, Gemeinde Rohr; Fortführung auf Witwenstandsdauer genehmigt. Der k. k. Bezirkshauplmann-. Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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