188 Organisation als solche Geltung haben sollen, über die Fest» setzung von allgemeinen Normen in den zufolge des zitierten Z 114 b der Gewerbenovelle der Regelung durch die Ge- nossenschasten überwiescnen Fragen nicht hinausgehen und die Begründung, Aenderung oder Aufhebung konkreter Rechts- verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht beurkunden, sind im Hinblicke auf die Bestimmungen des § 1A des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850, R.-G- Bl. Nr. 50, gleichfalls kein Gegenstand der Gebührenabgabe. Hievou werden die Gemeinde-Vorstehungen und der Genopenschaftsverband in Sierning über Erlaß der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 21. Oktober 1909, Z 26I8/VIII, zur Berichtigung des h. ä. Erlasses vom 5 Juni 1909, Z. 11.997, Amtsblatt Nr. 23, in Kennttnis gesetzt. Z 22.660 u. 22.661. Steyr, 23. Oktober 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. L Gendarmerie Posten - Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Anton Kubissek und Josef Slancar, Amtsblatt Nr. 31 ex 1909), und des David Läufer, h. ä. Amtsblatt Nr. 39 ex 1909, ist einzustellen. Z. 22.804. Steyr, 23. Oktober 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Unterstühungöschwiudlcr. Laut Erlasses der k. k. o.-ö Statthalterei vom 18. Oktober 1909, Z. 4093/XH, verursacht der 42 Jahre alle, nach Bcnnisch zuständige Bäckergehilfe Johann Klein seiner Heimatsgemeinde als Gewohnheitsbettler Kosten und sind ihm daber ohne nachgewiesene äußerste Notwendigkeit keine Geldunterstützungen und Neisevorschüsse zu gewähren. Derselbe ist im Besitze eines Arbeitsbuches, ausgefertigt vom Stadtvorstand Bennisch vom 23. März 1908, Z. 318. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. .8 22.800. Steyr, 23. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und f. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Jdentitätserforschung eines Selbstmörders. Am 8. September 1909 früh wurde an der Straße bei Skoflje die Leiche eines Selbstmörders, der sich durch einen Nevolverschnß in die linke Schläfe entleibt hatte, aufgefunden. Bei demselben wurde außer eines Lotto-Einlagescheines kein Dokument zu dessen Jdentitätsseststellung vorgefunden. Der Selbstmörder ist zirka 35 Jahre alt, 170 cm hoch, stark entwickelt, hat schwarze Haare, braunen starken Schnurbart, am rechten Unterarm eine in der Längsrichtung vom Handgelenke beginnende 8 cm lange Narbe, an der Innenseite des Vorderarmes, 5 ein vom Handgelenke entfernt, zwei erbsengroße, eingezogene Narben, die rechte Hand ist im Handgelenke derart verrenkt, daß der Knöchel des Ellen- beines heraussteht und die Hand nach innen verbogen erscheint. Derselbe war mit einem neuen schwarzen Stoffanzug bekleidet, hatte einen schwarzen, weichen Hut von der Firma „Michele Trevisan in Triest, Bariera vecchia 29", neue schwarze, lederne Stiefel mit Knöpfen, ein Sommertrikothemd, ein steifes Hemd mit Stehkragen und lange violette Krawatte. Das Hemd und die Unterhosen tragen das Monogramm L. M. 'Nach den Händen zu schließen, dürfte er Schlosser gewesen sein. Am Vorabende der Tat wurde er in Skoflje gesehen und sprach slowenisch. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Oktober l. I., Z. 3760/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 22.802. Steyr, 23. Oktober 1909. Ausforschung des Ferdinand Kopp. Ein gewisser Ferdinand K o p p, geboren 1878, Sohn des in Karaszno, Trencsiner Komitat, wohnhaften Johann Kopp, römisch-katholisch, verheiratet, Schuhmacher, ist aus seinem letzten Wohnort in Karlowitz in Mähren vor neun Monaten unbekannt wohin abgereist. Derselbe hat ein längliches Gesicht, graue Augen, das eine bemerkbar größer als das andere, braune Haare, ist 160 cm groß und spricht deutsch und slovakisch. Zufolge des Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 16. Oktober 1909, Z. 3805/IV, sind Nachforschungen nach dem Obgenannten einzuleiten und über ein Ergebnis anher zu berichten. Z. 22.664. Steyr, 21. Oktober 1909. Ausforschung des Wilhelm Berda. Ein gewisser Wilhelm Berda, 15 7a Jahre alt, angeblich im Nosdein, Landkreis Kattowitz, preußische Provinz Schlesien, heimatberechtigt, ist laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 29. September 1909, Z. 9637, aus dem dortigen Schubarreste entwichen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Oktober l. I., Z. 3816/11, sind nach dem Genannten die entsprechenden Nachforschungen einzuleiten und ist über das Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Bezüglich seiner Uebernahme sind die Verhandlungen mit der zuständigen preußischen Behörde im Zuge, weshalb er im Aufgreifungsfalle in die nächste Schubhaft zu nehmen sein wird.__________ Z. 22.876. Steyr, 25. Oktober 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Maßnahmen gegen die Manl-nndKlanenseucheinGalizien. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 23. Oktober 1909, Nr. 94, ver-
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