185 Z. 22.028. Steyr, 12. Oktober 1909. M Me Gemeinde-Vorstehungen und Kschereirevierausschüfse. Verhütung der Einschleppung von Furunkulose der Salmoniden a»S dem Deutsche» Reiche. Laut Erlasses des f. k. Ackerbauministeriums vom 23. September 1909, Z. 3536/1183, ist im Lause, des Sommers 1909 im südlichen Deutschen Reiche eine Fischseuche aufgetreten, die von den bisher beobachteten Fischkrankheiten in mehrfacher Hinücht abweicht. Während nämlich bisher ausgedehnte Fischseuchen mit chronischem Verlause nur in Fischzuchtanstalten, Teichen u. dgl. zur Beobachtung kamen, in Flügen und Bächen aber nur akut verlaufende Fischsterben infolge von Vergiftungen oder Verunreinigungen, die einen bestimmten, mehr oder weniger langen Teil des Wasferlaufes betrafen, handelt es sich in diesem Falle um eine in den freien Gewässern sich stetig ausbreitende Krankheit, die Furunkulose, die gerade die wertvollsten Edelfische, Forellen, Bachsaiblinge und Aeschen, vernichtet. Die Furunkulose ist eine schon länger bekannte Krankheit, die bisher nur in Zuchtanstalten an Bachforellen und Vachsaiblingen beobachtet wurde. Sie wird hervorgerufen durch das Bakterium salmouicida Emmerich und Weibel und trat überall da auf, wo Verunreinigungen des Wassers Fäulnisprozesse hervorriefen, die eine Massenvermehrung des vermutlich im Wasser ubiquitaren Bakteriums begünstigen. Bei erkrankten Fischen findet fich das Bakterium im Blut, in Niere, Leber und Muskulatur. Die Symptome beginnen meist mit hochgradiger Darmentzündung zuweilen auch Peritonitis. Unter Umständen sterben die Fische schon in diesem Stadium ab; manchmal können auch diese Entzündungssymptome fehlen und sofort das zweite Stadium der Krankheit auftreten. Hiebei bilden sich in der Muskulatur an verschiedenen Stellen haemorrhagische Herde, die sich durch ihre rote Farbe deutlich vom weißen Muskelfleische abheben. Diese Herde gehen durch Verflüssigung der Muskulatur rasch in Furunkel über, die zunächst die Haut beulensörmig emporwölben und dann nach außen durchbrechen, so daß Geschwüre entstehen, deren Inhalt in einer blutig-eitrigen Masse nebst zahllosen Bakterien besteht. In ihrem Umkreise treten schon vor dem Durchbruch ausgedehnte Blutergüsse in die Haut auf. Die befallenen Fische werden träge, verpilzeu leicht an verschiedenen Stellen der Körperoberfläche und gehen meist nach 8 — 14 Tagen unter Zeichen allgemeiner Mattigkeit ein. Spontane Heilung ist sehr selten, Behandlung der erkrankten Tiere aussichtslos; die Krankheit ist äußerst ansteckend. Als verseucht sind dem k. k. Ackerbauministerium bisher folgende bayerische Flüsse und Bäche namentlich bekannt: Die Ammer, der verlorene Bach, die Singold, die Gennach bei Augsburg, die Attel, die Glonn, die Moosach, die Mangfall, die Schwielach, die Sempt, der Huglfinger- bach, Tiefenbach, Ettingerbach und Eberfingerbach, doch soll die Zahl der verseuchten Wasserläufe nunmehr bereits schon dreißig betragen. Es steht zu hoffen, daß die Seuche auf die inländischen Fischwässer noch nicht übergegriffen hat, erscheint es doch dringend geboten, der Gefahr vorzubeugen, daß die Seuche durch den Bezug von Mutterfischen, Setzlingen oder Nscheiern aus Deutschland eingeschleppt wird, weshalb die Gemeinde -Vorstehungen und Fischereirevierausschüsse über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 2. Oktober 1909, Z. 37.421/1, angewiesen werden, aus die Fischerei- Jnteresseuten nachdrücklichst einzuwirken, daß fie die in ihrem , eigenen Interesse so notwendige Vorficht üben und ihren ! Fischbestand nicht durch Einführung verseuchten Zuchtmateriales auss Aeußerste gesährden. Wenn auch bisher die Furunkulose nur bei den drei eingangs genannten Salmoniden festgestellt worden ist, wird es bei der Möglichkeit, daß auch die übrigen Salmoniden ! (Regenbogenforelle, Saibling, Huchen, Lachs und Seeforelle) von dieser Krankheit befallen werden können, dringend geboten sein, die besagte Vorficht aus alle Salmoniden aus- ' zudehnen. — । Z. 22.170. Lteyr, 18. Oktober 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor UnterstützungSschwindlcr. Laut Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 6. Oktober 1909, Z. 3654/XII, nimmt der in Pettau heimatberechtigte Kaminseger Hubert Bachncr, geboren 1871, die öffentliche Armenversorgung und Krankenhaus- pflege allzusehr in Anspruch. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, , dem Genannten — außer nach sallweiser Sicherstellung des augenblicklichen Bedürsnisses — keinerlei Unterstützung zu verabsolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln , Z. 22.523. Steyr, 19. Oktober 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Ausforschung dcö abgäugigen Anton Holzlcithuer. Zusolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. Oktober l. I., Z. 3393/11, ist Anton Holzleithner, ■ Sohn des gleichnamigen Hausbesitzers in Schlatt Nr. 25, polit. Bezirk Vöcklabruck, seit drei Jahren verschollen und | vermutlich irgendwo ums Leben gekommen. Derselbe ist im Jahre 1870 in Wolssegg geboren, : nach Neukirchen, Bezirk Vöcklabruck, zuständig und war zu- : letzt in einer Farbwarenfabrik in Salzburg beschästigt. Er ! ist im Herbste 1906 von Salzburg abgereifi, um in einer > Aluminiumfabrik in Tirol Arbeit zu suchen, seither ist er verschollen und sein Vater vermutet, daß er in Tirol möglicherweise durch eine Lawine ums Leben gekommen sei. Nachdem der Vater Holzleithners bereits 66 Jahre alt und kränklich ist, so wäre es sein innigster Wunsch, noch vor seinem Tode über den Verbleib seines verschollenen Sohnes Gewißheit zu erlangen, weshalb er bat, diesbezügliche Nachforschungen nach dem Verschollenen zu veranlassen. Ueber ein positives Resultat der einzuleitenden Nachforschungen ist anher zu berichten.
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