Amtsblatt 1909/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

181 9. Beschaffenheit der Wohnung und Lage derselben I (ob an einer frequenten Straße gelegen) und ob die Er- krankten mit anderen Poliomyelitiskranken zusammengekommen sind (Schule, Kindergärten). 10. Ueber das Abklingen der Kcankheitserscheinungen ■ und eventuelle Dauerfolgen (Lähmungen, Atrophien, Con- tracturen). Was den Symptomenkomplex und den gewöhnlichen Verlauf dieser Krankheit anbelangt, wird auf Nachstehendes verwiesen: Bei den sowohl epidemisch als auch sporadisch auftretenden Fällen von Poliomyelitis handelt es sich um eine akute Allgemeininfektion des Nervensystemes mit vorwiegender ' Beteiligung des Rückenmarkes. Man sieht daher am häufigsten ! schlaffe Lähmungen der Extremitäten (mit Neflexverlust und ' rasch auftretender Atrophie), sowie namentlich im Beginne solche der Nacken-, Rücken-, Bauch-, seltener der Atemmus- [ kulatur. Recht häufig gehen diesen Lähmungen schwere, fiebernde Prodromalfiadien mit meniegitischen, gastrischen, Influenza ähnlichen Symptomen voraus. In einer nicht geringen Zahl von Fällen stellen sich, namentlich im Beginne, Hirnnervensymptome, Schielen, Doppelsehen, Nystaymus । Augenmnskellähmungen, Facialis paresen, ferner Schling- • und Sprechbeschwerden ein. Es gibt auch Fälle, bei denen diese Erkrankungen der Hirnnerven allein, ohne spirale Symptome auftreten und bestehen bleiben Auch Fälle mit akut, meist unter sehr schweren Hirnsymptomen einseyenden spastischen Halbseitcnlähmungen sind hieher zu rechnen. Endlich । sind in Epidemieherden auch Erkrankungsformen mit Fieber, : Kopf-, Rücken- und Extremitälenschmerzen, Erbrechen, manchmal auch mit ausgesprochenen meningitischen Symptomen als hieher gehörig zu betrachten (abortive Form). Die Krankheit befällt vorwiegend Kinder, aber auch Erwachsene. Die Infektion erfolgt von Person zu Person, wobei namentlich die oben genannten Formen eine Rolle spielen dürften. Hinsichtlich der Jnfektionsmöglichkeit sind, abgesehen von । Familienwohnungen, Nachbarhäusern rc., die Schulen, Kindergärten in Betracht zu ziehen. Die Jncubationszeit ist bis jetzt nicht bekannt. In ganz frischen, au Zerebrospinalmettlen- gitis erinnernden Fällen ist die Enscheidung manchmal nur durch das Ergebnis der Lumbalpunktion sicherzustellen. . Von diesem Erlasse find alle in der Gemeinde befindlichen und die Praxis ausübenden Aerzte, sowie die Spitals- verwaltuugen, gegen Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen. Z. 20.952. Steyr, 11. Oktober 1909. An die Gemeinde -Vorstehungen Gad hall, Gaslenz, Großraming, Losenstein, Ternberg, $t Ulrich, weyer Land und Markt. Statistische Erhebungen über den Fremdenverkehr. An den mit dem Erlasse der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Februar 1903, Z. 1547/1, intimiert mit dem h ä. Erlasse vom 10. Mai 1903, Z. 7306, Amtsblatt Nr 24 vorgeschriebenen Formularien für die statistischen Erhebungen über die Ausdehnuilg und die Art des Fremdenverkehres haben sich einige Abänderungen und Erweiterungen als erwünscht herausgestellt. Das Ministerium des Innern fand demgemäß laut Erlasses vom 13. September 1909, Z 45.597 ex 1908, im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten, zu verfügen, daß fortan die in je einem Exemplare mitfolgenden Formularien, auf deren Rückseite an- leiteude Erläuterungen beigegeben sind, an Stelle der bisher benützten für die bezeichnete Statistik verwendet werden. Aus den oben erwähnten Erläuterungen, deren genaueste Beachtung seitens der Gemeinde-Vorstehungen ein- zuhalten ist, wird hiebei als besonders wichtig aus die Umschreibung des Kreises jener Personen verwiesen, die in diesem Zusammenhänge als „Fremde" zu betrachten und zu verzeichnen find. Im weiteren Kontexte wird u a. der Eventualität gedacht, daß ein Ort zwei von einander getrennte Saisons im Jahre hat, in welchem Falle die Gemeinde für jede dieser Saison einen Fragebogen auszufüllen und die politische Behörde die Daten der beiden Fragebogen getrennt in die Formulare auszunehmen haben wird. Die ersorderlichen Drucksorten werden in der Hntssdrucke^ci Haas in Stcur ausgelegt und find daselbst erhältlich. Als Termin der Einlieserung der Nachweisungen, der strikte einzuhalten ist, bleibt der 15. Jänner jeden Jahres aufrecht. Z. I828/Sch. Steyr, 8. Oktober 1909 An sämtliche ZchMemmgen. LchrbefähignngSprüfung. Der t. k. Landesschulrat bat mit Erlaß vom 1. Oktober 1909, Z. 6289, folgende Kundmachung veröffentlicht : Kundmachung. Die Lehrbefähigungsprüfungen für allgemeine Polks- und Bürgerschulen beginnen auf Grund der Bestimmungen der Prüfungsvorfchrifl vom 31. Juli 1886, Z. 6033, bei der k. k. Prüfungskommission in Linz am 3. November 1909, S Uhr morgenS, tut Gebäude der k. k. Lchrer-Bildungs- anstalt. Wer zur Prüfung für allgemeine Volksschulen zugelassen werden will, hat ein von ihm selbst geschriebenes, an die Bezirksschulbehörde gerichtetes Gesuch bei seiner Schulleitung einzubringen. Dem Gesuche sind beizuschließen: a) eine kurze Darstellung der Lebensverbältnisse und des Bildungsganges, b) das an einer Bildungsanstalt erworbene Reise- zeugnis, c) der Nachweis über eine mindestens zweijährige, nach bestandener Reifeprüfung zurückgelegte Verwendung im praktischen Schuldienst an einer öffentlichen oder mit dem Oessent- lichkeitsrecht versehenen Privat-Volksschule. Kandidatinnen haben überdies den Nachweis zu liefern, daß sie zur Anstellung als Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten an allgemeinen Volksschulen befähigt erklärt sind. Prüfungskandidaten, die an keiner Schule in Verwendung sind, haben das vorschriftsmäßig ausgefertigte Gesuch mit Beischluß ihrer Dienstzeugnisse unmittelbar bei der Bezirksschulbehörde, in deren Bereich sie zuletzt in Verwendung waren, einzubringen. Solchen Gesuchen ist ein von einem Amtsarzt ausgestelltes Zeugnis über die physische Eignung des Bewerbers zum Lehrberuf, inbcsondere darüber, daß der Kandidat vollfiunig ist und kein auffallendes Gebrechen des Sprechorgancs hat, anzuschließen.

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