170 Armeninstitute, Krankenanstalten, Krankenkassen, Wohltätig- keits- und Humanitätsvereine rc. auf diese Einrichtung zufolge Erlasses der 1 k. o.-ö. Statthalterei vom 9. September 1909, Z. 1260/V, in die Kenntnis gesetzt. Z. 20.619. St ehr, 20. September 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. «anitätöwidrigc Zustände in Gasthöfcn. Das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten hat sich wohl die Ueberzeugung verschafft, daß die an Fremdenverkehrslinien gelegenen Hotels und Gastwirtschaften in den österreichischen Reiseländern sich tunlichst bemühen, den Ansprüchen des vermehrten Verkehres Rechnung zu tragen und daß selbst in solchen Gegenden, wo bisher über Unterkunft und Verpflegung schwere Klagen erhoben wurden, die Ver- hältniffe sich in erfreulicher Weise zusehends verbessern. Es kommen aber doch noch immer Klagen vor nicht nur über mangelhafte Einrichtungen für die Beherbergung und Verpflegung der Fremden, sondern auch über mangelnde Reinlichkeit und sogar über sanitätswidrige Vorgänge bei der Vergebung von Fremdenzimmern. Anläßlich eines besonders schweren Falles, der sich in einem Wallfahrtsorte ereignet hat, werden zufolge des Er- laffes des k k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 11. August l. I., Z. 859/XXIII, im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium und dem k. 1 Ministerium des Innern, sowie über Erlaß der k. k. Statlhalterei vom 10. September 1909, Nr. 1313/V, die Gemeinde-Vor- stehungen aufgefordert, den Hoteliers und Gasthofbesitzern des dortigen Verwaltungsgebietes von Zeit zu Zeit immer wieder in geeigneter Weise die Wichtigkeit der Beobachtung reinlichster Sauberkeit und der tunlichsten Rücksichtnahme auf besondere Wünsche der Reisenden hinsichtlich der Unterkunft und Verpflegung vorzuhalten und ihnen Hiebei die gewiffenhafteste Beachtung aller notwendigen sanitären Maßnahmen einzuschärfen. Jnbesondere sind die genannten Unternehmer zu instruieren, rücksichtlich der Bett- und Hauswäsche, sowie der Tischgedecke den billigerweise von den Fremden zu stellenden Anforderungen an Reinlichkeit und Bequemlichkeit vollkommen und auf das Sorgsamste zu entsprechen. Auch sind von diesem Erlasse die Genossenschaften zu verständigen, welchen Gastwirte zugewiesen sind. Z. 20.247. St ehr, 17. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verbot der Ordtlit-Apparatc von der deutschen Gesellschaft für Kosmetik in Dresden. Es ist zur Kenntnis gelangt, daß die Energos- Apparate der Firma Energos Co., deren Feilhalten und Vertrieb mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 81. Jänner 1909, 'Z. 34.608 ex 1908 (intimiert mit h. ä. Erlasse vom 20. März 1909, Z. 5080, Amtsblatt Nr. 12) untersagt wurde, nunmehr unter dem Namen ! „Ordtlit - Apparate" von der deutschen Gesellschaft für Kosmetik in Dresden weiter verkauft werden und unter diesem Namen in Oesterreich wieder Eingang finden dürften. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. September 1909, Z. 1193/V, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zur entsprechenden Veranlassung in die Kenntnis gesetzt. Z. 20.617. Stehr, 20. September 1909. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor einem Unterftützuttgöschwindler. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 11. September 1909, Z. 2756/11, ist dem 40 Jahre alten, nach Untergaisbach, Bez. Freistadt in Oberösterreich, zuständigen Kellner Josef Prammer — außer nach fallweiser Sicherstellung des augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, derselbe ist vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 20.461 u. 20.717. Stehr, 17. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Josef Purer (h. ä. Amtsblatt Nr. 20 ex 1908); und des Franz Kirsch (h. ä. Amtsblatt Nr. 5 sx 1909) ist einzustellen. Z. 85M. T., 20.100, 20.444, 20.568, 20.672 20.713, 20.714. Stehr, 21. September 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. f. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Militärtaxpflichtigcn Johann Hofer, 1883 geb., nach Garsten zuft.; Johann Kettensteiner, 1885 geb., nach Losenstein zuft.; Karl Schöckhnbcr, 1885 geb., nach Losenstein zuft.; Roman Grostalber, 1884 geb., nach Neustift zuft.; Georg Noiser, 1871 geb., nach Kremsmünster Land zuft.; Johann Josef Stiegler, 1882 geb., nach Kremsmünster Land zuft.; Die Stcllnngspslichtigcn Josef Chylek, am 14. März 1886 in Janowitz geb., daselbst zuft., Taglöhner;. Rudolf Blahut, am 12. April 1886 in Toschanowitz geb., nach Ober-Ellgoth zuft., Taglöhner;
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