168 der unterstehenden Lehrerschaft mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß jene Lehrer, die an dem Kurse teilnehmen wollen, sich den erforderlichen Urlaub im vorgeschriebenen Wege zu erwirken haben. Die Gewährung von Unterstützungen aus Staatsmitteln kann mangels verfügbarer Mittel nicht in Anssicht gestellt werden. Z. 1660/Sch. Steyr, 11. September 1909. An sämtliche Schulleitungen. FachknrS A zur Heranbildung von Zeichenlehrern für den gewerblichen Fortbildnngsnntcrricht. An der k. k. Fachschule in Steyr soll ein Fachkurs A zur Heranbildung von Zeichenlehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen zur Errichtung gelangen. Der Unterricht in diesem Kurse soll während des Schuljahres an dem schulfreien Nachmittage in der Woche, beziehungsweise an einem Abende stattfinden, um den im Stadtgebiete, sowie einzelnen auswärtigen an leicht erreichbaren Orten in Verwendung stehenden Lehrkräften zur Aus- und Weiterbildung Gelegenheit zu geben, ohne daß dieselben hiezu eines besonderen Urlaubes bedürfen. Der geplante Fachkurs kann jedoch nur dann zur Eröffnung gelangen, wenn die nötige Teilnehmerzahl (etwa 10—15 Lehrpersonen) gesichert ist. Jene Lehrer, welche gewillt sind, an dem Kurse teil- zunehmen, haben dies ehestens der Leitung der allgemein gewerblichen Fortbildungsschule in Steyr mit der Angabe bekanntzugeben, zu welcher Zeit ihnen die Teilnahme möglich wäre.------------------------------------- Z. 20.134. Steyr, 13. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehnngen. Hunde- und Kahenansstcllnngen und Schauen in Nicder- Oestcrrcich. Die Gemeinde -Vorstehnngen werden unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 9. Mai 1904, Z. 10.126 (Amtsblatt Nr. 20), auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 5. September 1909, Nr. 80, verlaut- barte Kundmachung der k. k. Statthalterei in Wien vom 17. August 1909, Z. XII—1701, betreffend die Abhaltung von Hunde- und Katzenausstellungen und Schauen in Niederösterreich zur Kenntnisnahme und weiteren Verlautbarung in den Kreisen der Interessenten aufmerksam gemacht. Z. 19.701. Steyr, 5. September 1909. An alle Gemeinde -Vorstehnngen. Ergänzung der vcrwaltungspolizeilichen Vorschriften. Unter Hinweisung auf den Erlaß vom 20. Dezember 1904, Z. 25.226 (Amtsblatt Nr. 51), wird aufmerksam gemacht, daß in der k. u. k. Hosbuchdruckerei und Verlagsanstalt von Josef Feichtingers Erben Ergänzungen zu „Ver- waltungspolizeiliche Vorschriften", zusammengestellt vom k. k. Statthaltereirate Freiherr» Franz Aichelburg-Labia, erschienen sind. Diese Ergänzungen, welche mit einem praktisch ungeordneten Index versehen sind, erhöhen den Wert der „Verwaltungspolizeilichen Vorschriften" wesentlich, da das ergänzende Materials ein sehr umfangreiches ist und in den Abschnitten XII und XIII gedrängte übersichtliche Darstellungen über „Haus- und Personsdurchsuchung" und „Verhaftung" enthält. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehnngen infolge Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 28. August 1909, Z. 2908/11, in Kenntnis gesetzt. Z. 20.065, 19.830, 19.831, 20.080. ' Steyr, 11. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehnngen Md t k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Widerruf. Die Jdeutitätserforschung der bei der Teufelsmauer angeschwemmten Leiche (h. ä. Amtsblatt Nr. 33 ex 1909); die Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Prikryl (h. ä. Amtsblatt. Nr. 11 ex 1909); des Karl Krtsch (h. ä. Amtsblatt Nr. 35 ex 1908); des Ludwig Hebenstreit (h. ä. Amtsblatt Nr. 31 ex 1909) ist einzustellen. Z. 199, 356. Steyr, 10. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehnngen nnd k. t. Gendarmerie - Posten - Rommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Hermann Pichler, 1883 geb., nach Großraming zust.; Die Militärtaxpflichtigcu Peter Fröhlich, 1878 geb, nach Loseustein zust.; Franz Mahr, 1879 geb., nach Thanstetten zust. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 20.006. Steyr, 12. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehnngen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 29. August bis 5. September 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. September 1909, Z. 1243/X. Es bestehen: 1 Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Wartberg. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinden St. Magdalena, Steyregg. 2. Schweiueseuche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Tragwein, Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Steyregg. Der E. k. Bezirkshauplmann: Walderdovff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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