162 6. Bilder landschaftlich hervorragender Gegenden: Seen, Mittel- und Hochgebirge, Wasserfalle, Bilder zur Charakteristik der geologischen Formation und der Vegetation, Darstellungen nach großen Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Ueberschwemmungen, Eisgänge; Meeresküsten und ihre Ansiedelungen usw. 7. Volksippen und das Wohnhaus der Landbevölkerung. Das Ausmaß der Kartons, worauf die photogra- phischen Reproduktionen geklebt werden, wird mit 15 7« mal 22 cm bestimmt. Die Bildgröße kann sich dann zwischen 9 mal 12 am und 13 mal 18 cm bewegen. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 12. Juli l. I., Z. 426/VI, ersuche ich die Gemeinde-Vorstehungen, die im Gemeindegebiete befindlichen Photographen einzuladen, diesem gemeinnützigen Institute die weitgehende Förderung durch Beiträge in Form von photographischen Aufnahmen angedeihen lassen zu wollen. Z. 19.699. Steyr, 3. September 1909. An alle Gemeinde- und GenossenschaftZVorstehungen. Ausschreibung der Schaubschcn-Stiftung für unfallvcr- sicherungspflichtige Gewerbe. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats-Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Kapital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall-Versicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freitvistig versicherte» Betrieben anspruchsberechtigt und werden aus der Stiftung die würdigsten und bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75 % der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung von 24 K bis 56 K von höchstens 50 °/„ der Jahresprämien. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst nnd ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und aus eine Bei- tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. I. hieher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stiftungsgenuß ausschließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommt. Die Gemeinde- und Genossenschasts-Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugnissen ist hieramts anzusprechen. Z. 19.608. Steyr, 3. September 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Vrtsschul- räte, §chulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschasts-Vorstehungen re. rc. Abonnement auf die Geschäfs-Vormerkblätter sowie den n.-ö. Amtskalendcr pro 1910. Wie seit einer Reihe von Jahren, so gelangen auch für das Jahr 1910 die in der Hof- und Staatsdruckerei in Wien erscheinenden Geschäfts - Vormerkblätter und der n.-ö. Amtskalender pro 1910 zur Hinausgabe. Die Preise sind gleich wie in den Vorjahren für die Geschäfts -Vor- merkblälter 50 d und für den n.-ö. Amtskalender 3 K. Die Gemeinde-Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschasts-Vorstehungen rc. rc. werden eingeladen, die für die Anzahl der gewünschten Exemplare Geschäfts - Vormerkblätter oder der Amtskalender entfallenden Geldbeträge sogleich oder längstens bis 15. November l. I. an das Expedit der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Z. 19.706, 19.626. Steyr, 6. September 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor llnterstühnngsschwindler. Michael Wernbacher, 1859 in Neuberg geboren und dahin zuständig, und Theodor Perylelvicz, 1878 in Bochnia geboren und dahin zuständig, treiben sich arbeitslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 19 703, 19.474, 19.829, 206M. T., 555M. T. 416/M. T. Steyr, 6. September 1909. Au alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Stellungspflichtigen Josef Nedoma, am 9. März 1873 in Nadostin, Bez. Groß-Meseritsch, geboren, katholisch, nach Nadostin zuständig, Dienstknecht; Albert Josef Novotny, am 1. Oktober 1875 in Brünn geboren, katholisch, nach Bliskan zuständig; Wenzel Musil, am 17. August 1876 in Tscherma, Bez. Groß-Meseritsch, geboren, katholisch, nach Tscherma zuständig, Schneider;
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