Amtsblatt 1909/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

155 Personsbeschreibung: Statur: Mittel; Gesicht: | oval; Haare: blond; Augen: braun; Augenbrauen: braun; Mund und Nase: proportioniert; Bart: 'Schnurbart; besondere Kennzeichen: keine; Kleidung: tragbar; Sprache: deutsch; und Franz Kundtner, 21 Jahre alt, geboren in Wien, Etuimachergehilfe, zuständig nach Wien. Personsbeschreibung: Statur: mittet; Gesicht: rund; Haare: blond; Augen: blau; Augenbrauen: braun; Mund und Nase: proportioniert; besondere Kennzeichen: keine; Kleidung: tragbar; Sprache: deutsch; wurden mittels Zwangspaffes der Schubstationsgemeinde Engelbartszell vom 12. August 1909, Z. 66, bezw. 65, in ihre Heimat abgeschoben. Sie wurden angewiesen, sich über Linz, St. Pölten, Melk, dahin zu begeben. In Linz, wo sie laut Bestätigung der Hauptschubstation am 14. August l. I. eintrafen, wichen sie vom Schube ab und begaben sich nach Weißenberg (Gemeinde Neuhofen, hiesigen Bezirkes), um beim dortigen Fabriksbau der Firma „Hofmühle" Arbeit zu finden. Dortselbst wurden sie auch tatsächlich von einem Polier ausgenommen, entfernten sich jedoch unter Zurücklassung ihrer Zwangspäsie und sind jetzt unbekannten Aufenthaltes. Die Ausforschung der Genannten ist zu veranlassen und gegen dieselben im Sinne der schubpolizeilichen Vorschriften vorzugehen, sowie ein eventuelles positives Resultat anher bekanntzugeben. . Die Zwangspässe erliegen bei der k. k Bezirkshauptmannschaft in Linz. Z. 18.584, Steyr, 21. August 1909. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Zugremontenmarkt in St. Martin. Zur h. ä. Z. 16.788 vom 1. August 1909, Amtsblatt Nr. 32. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung^ hat mit dem Erlasse vom 10. August l. I., Z. 15.60/XVI, angeordnet, daß der die Zuerkennung von Prämien behan- handelnde Absatz (5) der Statthalterei-Kundmachung vom 16. Juli l. I., Z. 558/X, betreffend die Abhaltung eines Remontenmarktes in St. Martin (polit. Bezirk Ried) nachstehende Fassung zu erhalten habe: „Solchen Pferden kann auch je nach Maßgabe der Qualität und unter Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse nach folgenden Bestimmungen aus den Mitteln des k. k. Ackerbauministeriums eine Prämie zugesprochen werden." Demnach ergeht an die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. August 1909, Z. 934/X, der Auftrag,_in Entsprechung dieses Erlasses in dem gegenständlichen Passus der besagten Kundmachung den Satzteil „seien es Zug- oder Reitremonten" zu streichen und im Texte die Worte „wird zugesprochen", in „kann zugesprochen werden" abzuändern. Z. 18.409. Steyr, 21. August 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 8. bis 15. August 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. August 1909, Z. 970/X. Es bestehen: 1. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling, Seileralpe. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Gutau. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberweißenbach. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Fischlham. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. 3. Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lanzendors, Lasberg, Prägarten, Tragwein, Wartberg, Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklabruck. 6. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. Der k. k. Bezirksdauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschast Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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