der k. k. Nezirkshaupimannschafl Stcor für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 34. Steyr. am 26. August 1909. ©n§ Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Be;irkshauptinannschaft L-lepr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 II, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 II, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1516/(5$. Steyr, 16. August 1909. Konkurs • Ausschreibung. Au der dreiklassigen Volksschule in Ried bei Krems- münstcr kommt eine Lehrstelle erster Klaffe zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt voll 1600 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber um diese Stelle haben ihr mit dem Neife- und Lehrbefähigungszeugnis und einer Diensttabelle belegtes Gesuch im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser KonkursAusschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hier- amts einzubringen. Z. 1521/Sch. Steyr, 16. August 1909. Konkurs -Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt eine Lehrstelle zweiter Klaffe zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 L, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier. Bewerber, bezw. Bewerberinnen, um diese Stelle haben ihr mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnis und einer Diensttabelle belegtes Gesuch im vorgeschriebenen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramls einzubringen. Z. 18.792. Steyr, 24. August 1909. ! An alle Gemeinde - Vorstellungen. j Information. Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Seit dem im Mai l. I. erfolgten Dienstantritte des neuen Einwanderungskommissärs des Hafens von New-York-, William Williams, hat eine wesentlich verschärfte Handhabung der Einwanderungsgesetze Platz gegriffen. Die Auswanderer werden bei ihrer Landung auf Ellis Island genau geprüft und alle jene, welche den Anforderungen der Einwanderungsgesetze nicht vollkommen entsprechen, zurückgewiesen. Infolgedessen wurde in letzterer Zeit fast täglich eine mehr oder minder namhafte Anzahl von neuankommenden Einwanderern an der Landung verhindert und von dem so überaus harten^ Lose der zwangsweise« Heimschaffung (Deportation) betroffen. Nach einer von dem genannten Einwanderungs- Jnspektor erlassenen Kundmachung vom 28. Juni l. I. haben die Einwanderer bei der Landung im allgemeinen den Besitz eines Geldbetrages von 25 Dollars sowie einer Eisenbahnkarte bis zum Bestimmungsorte nachzuweisen. Der vorzuweisende Geldbetrag muß übrigens nicht in allen Fällen gleich hoch sein; in der Kundmachung wird diesbezüglich angegeben, daß es in vielen Fällen für die Einwanderer gefährlich sei, mit weniger als 25 Dollars anzukommen, während sie in manchen Fällen mehr besitzen sollen. Schenkungen oder Vorschüsse an hilfsbedürftige Einwanderer nach ihrer Landung können bei Beurteilung der Frage, ob die Einwanderung gestattet werden soll, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von nahen Verwandten herrühren. Ankömmlinge, welche 25 Dollars sowie die Bahnkarte nicht vorzeigen können und in Amerika keine nahen Verwandten haben, werden in der Regel deportiert, ohne daß ihnen wie bisher eine Frist zur Beschaffung des Fehlbetrages gewährt würde. Der gleiche Vorgang wird auch den Passagieren der II. Schiffsklasse gegenüber beobachtet. Kinder unter 16 Jahren, welche nicht zu ihren Eltern reisen, werden nur ganz ausnahmsweise gegen Bürgschaft ihrer verheirateten Geschwister, nicht aber auch — wie dies bisher üblich war — ihrer Onkeln und Tanten zur Ladung zugelaffen. Dem strengen Vorgehen der amerikanischen Einwanderungsbehörden soll die Absicht zu Grunde liegen, Einwanderer niederen Grades fernzuhalten, und zwar namentlich dann, wenn sie sich in New-York oder den sonstigen dicht bevölkerten Städten niederlaffen wollen. Bei diesem Anlässe wird neuerlich daraus hingewiesen, daß sich die Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Vereinigten Staaten seit der letzten Krise nur sehr allmählich
154 vollzieht und die sehr hohe Einwanderung mit der geringen Nachfrage nach Arbeitskräften in keinem Verhältnisse steht. Unter diesen Verhältnissen warnen derzeit selbst solche Kreise der amerikanischen Union vor der Einwanderung, welche derselben sonst freundlich gesinnt sind. Vorstehende Information ist der Bewohnerschaft möglichst allgemein zur Kenntnis zu bringen. Z 18 259. Steyr, 21. August 1909. : An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Cholcragcfahr. Zufolge Erlasies der k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns vom 4. August 1909, Nr. 780/V, wird den Gemeinde-Vorstehungen Nachstehendes eröffnet: Angesichts des Umsichgreifens der Cholera im angrenzenden russischen Reichsgebiete und der infolgedeffen gesteigerten Gefahr einer Einschleppung dieser Krankheit erscheint es unbedingt geboten, sofort alle jene zur Abwehr der Seuche und zur Verhütung des Ausbruches und der Verbreitung der Krankheit erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, einerseits die sofortige Feststellung jeder ausgetretenen Cholera- oder cholera- verdächtigen Erkrankung zu sichern, anderseits der Verbreitung der Krankheit durch energische Beseitigung aller sanitären Mißstände entgegenzuwirken. In dieser Hinsicht werden die mit dem Erlasse der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. September 1905, Z. 20.513/V, im Amtsblatte Nr. 38 ex 1905, Z. 19.172, publizierten Ver- sügungen in Erinnerung gebracht. Ueber die Konstituierung der Sanitätskommissionen ist unter Namhastmachung der Mitglieder derselben bis 12. September zu berichten, und sind die Erhebungsprotokolle dieser Kommission sodann bis längstens 4. Oktober l. I. vor- zulegen. Insbesonders ist auf eine wirksame Assanierungstätigkeit in den Gemeinden, genaue Befolgung der Anzeigepflicht von Infektionskrankheiten und die sanitäre Ueber- wachung aller aus Choleragegenden zugereisten Personen das größte Gewicht zu legen. Es ist ferner auf die Sicherstellung der erforderlichen Jsolierlokalitäten, Epidemie- und Notspitäler, sowie auf die Bereithaltung der notwendigen Desinfektionsmittel und Instandsetzung der vorhandenen Desinfektionsapparate Bedacht zu nehmen. Von dem Auftreten eines jeden Cholerafalles oder einer choleraverdächtigen Erkrankung ist sofort sowohl an das k. k. Ministerium des Innern als auch an die k. k. Statthalterei in Linz die^ telegraphische Anzeige zu erstatten. Z. 18.349, 18.353, 18.410, 18.497, 18.498 U. 18.379. Steyr, 19. August 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen md i. i. Gendarmerie-Posten -Aommanden. - Widerruf. Die Ausforschung des Infanteristen Matthias Egger (h. ä. Amtsblatt Nr. 27 ex 1909); der Stellungspflichtigen Franz Körner (h. ä. Amtsblatt Nr. 13 ex 1909); ' Johann Heller (h. ä. Amtsblatt Nr. 16 ox 1909); Franz Ptacnik (h. ä. Amtsblatt Nr. 12 ex 1909); Franz Gold (h. ü. Amtsblatt Nr. 19 ex 1909); des Zwäuglings Johann Gsöllpointner (h^ ä. Amtsblatt Nr. 36 ex 1907) ist einzustellen. Z. 18.797. Steyr, 24. August 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstütznngsschivindlcr. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 10. August 1909, Z. 2218/11, treibt sich der im Jahre 1880 in Graz geborene, nach Witschein, Bezirk Marburg, zuständige Hilssarbeiler und angebliche Wanderlehrer Martin Sorko mit seiner Frau Karoline Sorko, geborene Marx, in verschiedenen Kronländern herum und nimmt auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen entgegen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 18.350, 18.351, 18.352, 18 355, 18.796, 18.795, 18.495 18.496. Steyr, 20. August 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Stellungspflichtigen Marzelin Novohradsky, 1885 in Alt-Naußnitz geboren, daselbst zuständig; Franz Prohaska, 1887 in Wien geboren, nach Martinkan zuständig; Franz Vanek, 1887 in Brünn geboren, nach Raitz zuständig; Josef Uherek fUhcrka), 1887 in Rohrbach geboren, nach Daletschin zuständig; Guido Romano, 1887 in Rovereto geboren, daselbst zuständig; Johann Bügler, 1888 in Eferding geboren. Der Landstnrmpflichtige Adolf Vojtek, 1889 in Wien geboren, nach Bosch- kuwek zuständig. Der Militärtaxpflichtige ^ ; ; Franz Gruschina, 1881 geboren, nach Hoheneich zuständig." ' Ueber ein positives. Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. September l.- I. zu berichten, -s Z. 18.703. Steyr, 23. August 1909. Der Schützlinge Franz Joh. Waglechner, Franz Kundtner. Franz Waglechner, 21 Jahre alt, geboren in Wien, Hilfsarbeiter, zuständig nach Wien.
155 Personsbeschreibung: Statur: Mittel; Gesicht: | oval; Haare: blond; Augen: braun; Augenbrauen: braun; Mund und Nase: proportioniert; Bart: 'Schnurbart; besondere Kennzeichen: keine; Kleidung: tragbar; Sprache: deutsch; und Franz Kundtner, 21 Jahre alt, geboren in Wien, Etuimachergehilfe, zuständig nach Wien. Personsbeschreibung: Statur: mittet; Gesicht: rund; Haare: blond; Augen: blau; Augenbrauen: braun; Mund und Nase: proportioniert; besondere Kennzeichen: keine; Kleidung: tragbar; Sprache: deutsch; wurden mittels Zwangspaffes der Schubstationsgemeinde Engelbartszell vom 12. August 1909, Z. 66, bezw. 65, in ihre Heimat abgeschoben. Sie wurden angewiesen, sich über Linz, St. Pölten, Melk, dahin zu begeben. In Linz, wo sie laut Bestätigung der Hauptschubstation am 14. August l. I. eintrafen, wichen sie vom Schube ab und begaben sich nach Weißenberg (Gemeinde Neuhofen, hiesigen Bezirkes), um beim dortigen Fabriksbau der Firma „Hofmühle" Arbeit zu finden. Dortselbst wurden sie auch tatsächlich von einem Polier ausgenommen, entfernten sich jedoch unter Zurücklassung ihrer Zwangspäsie und sind jetzt unbekannten Aufenthaltes. Die Ausforschung der Genannten ist zu veranlassen und gegen dieselben im Sinne der schubpolizeilichen Vorschriften vorzugehen, sowie ein eventuelles positives Resultat anher bekanntzugeben. . Die Zwangspässe erliegen bei der k. k Bezirkshauptmannschaft in Linz. Z. 18.584, Steyr, 21. August 1909. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Zugremontenmarkt in St. Martin. Zur h. ä. Z. 16.788 vom 1. August 1909, Amtsblatt Nr. 32. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung^ hat mit dem Erlasse vom 10. August l. I., Z. 15.60/XVI, angeordnet, daß der die Zuerkennung von Prämien behan- handelnde Absatz (5) der Statthalterei-Kundmachung vom 16. Juli l. I., Z. 558/X, betreffend die Abhaltung eines Remontenmarktes in St. Martin (polit. Bezirk Ried) nachstehende Fassung zu erhalten habe: „Solchen Pferden kann auch je nach Maßgabe der Qualität und unter Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse nach folgenden Bestimmungen aus den Mitteln des k. k. Ackerbauministeriums eine Prämie zugesprochen werden." Demnach ergeht an die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. August 1909, Z. 934/X, der Auftrag,_in Entsprechung dieses Erlasses in dem gegenständlichen Passus der besagten Kundmachung den Satzteil „seien es Zug- oder Reitremonten" zu streichen und im Texte die Worte „wird zugesprochen", in „kann zugesprochen werden" abzuändern. Z. 18.409. Steyr, 21. August 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 8. bis 15. August 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. August 1909, Z. 970/X. Es bestehen: 1. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling, Seileralpe. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Gutau. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberweißenbach. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Fischlham. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. 3. Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lanzendors, Lasberg, Prägarten, Tragwein, Wartberg, Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklabruck. 6. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. Der k. k. Bezirksdauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschast Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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