Amtsblatt 1909/33 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. V^zirk^hauptmannschalt Strijr für öe» gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Uu 33. Sicyr, am 1V. Augiik 1009. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 Iv 50 b, für portopflichtige Adressaten mit direcler Postversendnng jährlich 5 Ik, halbjährig 2 I< 50 l>. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 16. August 1909. An alle Gemeinde -Vorstehuugen. Hinausgabc der Reichögcscy-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz - Blätter Stück LIII — LVI an die Gemeinde-Vorstehungeu zur Hinausgabe. i Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. _________ Z. 18.254. Steyr, 17. August 1909. An alle Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungsbcwilligung. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem „Katholischen Schulverein für Oesterreich" in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines, mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus uud bei Behörden, für die Zeit vom 16. August bis 16. Oktober 1909 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehuugen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 14. August 1909, Z. 4078/Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Viktor Pohl am 14. August l. I. das mit besten Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 100 ausgestellt wurde. 3. 607. Steyr, 5. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Durchführung des FinanzplancS der Pcrsonalsteuern für das Jahr 1908. Laut Erlasses des k. k. Finanz-Ministeriums vom 20. Juli 1909, Z. 53.968, wurde in Ausführung des Artikels IV bis XI des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, N.-G.-Bl. Nr. 220, für das Jahr 1909 1. der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent, und an der Gebäudesteuer, mit Ausnahme der fünsprozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude, mit zwölseinhalb Prozent bestimmt, 2. die bereits in den Vorjahren durchgesührte Ermäßigung der Erwerbsteuerhauplsumme aufrecht erhalten und 3. der Steuerfuß für die im § 100, Absatz 1 und 5 des Personalsteuergesetzes bezeichneten, zur össenlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen mit 10 Prozent festgesetzt. Die Gemeinde - Vorstehuugen werden diesbezüglich auch auf die demnächst im Reichsgesetzblatte erscheinende Verordnung hingewiesen. Auch werden die Gemeinde-Vorstehungen von den zuständigen k. k. Steuerämtern eine Anzahl obigen Gegenstand betreffende Kundmachungen erhalten, für deren entsprechende Verlautbarung und Affichierung Sorge zu tragen ist. Z. 18.109. Steyr, 14. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Jdcntitätöcrforschung einer angcschtvemmtcn Leiche. Am 28. Juli 1909 gegen 6 Uhr früh wurde bei der sogenannten Teufelsmauer im Gemeindegebiete Spitz eine unbekannte Mannesleiche aus der Donau gezogen, bei welcher weder Dokumente noch sonst schriftliche Aufzeichnungen zu finden waren, und welche zirka 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte. Am Kopfe des Leichnams, oberhalb der Stirne, waren Blutunterlaufungen, welche möglicherweise von einer äußeren Gewalttätigkeit herrühren oder sonst irgend ein fremdes Verschulden erfolgt sein dürften. Der Unbekannte, welcher offenbar dem Arbeiterstande angehört hat, hatte eine silberne Remontoiruhr samt Kette bei sich, war mit dunkelgestreister Tuchweste, weißem, blau- gestreistem, mit Perlmutterknöpfen versehenem Oxfordhemde,

150 dunkelblauer Leinenhose, weiter, mit C. H. gemarkter Gradlgattie, schwarzen, mit Kappen besetzten, defekten Schnur- schuhen bekleidet und dürste zirka 40 Jahre alt gewesen sein. Der Leichnam ist 166 am lang, hat kräftigen Körperbau, । gut entwickelte Muskulatur, dunkelbraunes Kopfhaar, blonde Augenbrauen, solchen schwachen Schnurbart und ebensolche ' kurze Koteletts, braune Augen, kleine, stumpfe Nase, ziemlich gut erhaltenes Gebiß, wovon im Oberkiefer zwei Schneidezähne fehlen. Die Vorgefundene Uhr wurde beim Gemeiudeamte in ' Spitz deponiert. Die Gemeinde-Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie- | Posten -Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen ; einzuleiten und über ein positives Ergebnis sogleich zu berichten. Z 17.187 und 17.740. Steyr, 12. August 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen nnö k. L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung der Stellungspflichtigen Josef Slomka (h. ä. Amtsblatt Nr. 9 ex 1907) und Bencdikt Hansdorf (b. ä. Amtsblatt Nr. 27 ex 1907) sind ein- zustellen. Z. 17.928. Steyr, 16. August 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t. i. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Tome. Zufolge Erlasies der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 7. August 1909, Z. 2034/XII, treibt sich der im Jahre 1869 in Krainburg geborene, dorthin zuständige, ledige Fabriksarbeiter Franz Tonic arbeitslos in der Welt herum und läßt sich auf Nechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verabreichen, wodurch er dieselbe empfindlich schädigt. Der Genannte ist im Besitze eines Arbeitsbuches, das ihm am 19. Mai 1909 unter Nr. 12 seitens der Stadtgemeinde Krainburg ausgestellt wurde. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 17.741, 17.625, 17.481, 17.929, 18.089, 18.127, 18.128. Steyr, 12. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Militärtaxpflichtigcn Josef Langcnsteincr, 1876 geboren, nach Losenstein zuständig; Leopold Muscnbichlcr, 1877 geboren, nach Groß- raming zuständig; Hermann Fallend, 1885 geboren, nach Losenstein zirständig; Heinrich Mahn, 1885 geboren, nach Garsten zust.; Michael Raxendorfer, 1874 geboren, nach Rohr zuständig; Franz Aichingcr, 1883 geboren, nach Nvhr zust. Der Stcllnngspflichtigc Rudolf Wenikow, 1887 in Namingdorf geboren, daselbst zuständig. Die Landsturmpflichtigen 2lnton Sommer, 1890 in Ung -Hradisch geboren; Ludwig Josef Krivanck, 1890 in Brunn geboren, nach Schimitz zuständig. Der Deserteur Auto» Kodurka, 1884 in Travtlik geboren, daselbst zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 17.739. An alle Z. 1166/XII. Steyr, 12. August 1909. Gemeinde-vorstehungen und Uranien-Aasten. Kundmachung der L k. Statthaltcrei für das Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns vom 20. Juli 1909, betreffend die Erhöhung der VerpflegStaxc für die III. Klasse im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Enns. Die k. k. Statthalterei findet im Einvernehmen mit dem o.-ö. Landesausschusse die bisher mit 1 X 60 lr festgesetzte Verpflegstaxe für die III. Klaffe im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Enns aus 1 X 80 h per Kopf und Tag ab 1. September 1909 zu erhöhen. Linz, am 20. Juli 1909. Von der k. k. o.-ö. Statthalterei. Z. 18 129. Steyr, 17. August 1909. An alle Gemeinde-vorftehungen. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Juli 1909, Nr. 709/X, werden hiemit die Gemeinde- Vorstehungen aus die im Anitsblatte zur „Linzer Zeitung Nr. 71 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 16. Juli 1909, Z. 4308, betreffend die Regelung der Viehausfuhr aus Galizien aus Anlaß des Herrschens der Maul- und Klauenseuche zur Beachtung und eventuellen Verständigung interessierter Kreise aufmerksam gemacht.

151 Z. 17.345. Steyr, 11. August' 1909. An alle Gemeinde - Vorstellungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Uommanüen. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Aerichtsperiode vom 25. Juli bis 1. August 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei vom 2. August 1909, Nr. 776/X. E s bestehen: 1. Rauschbraud der Rinder. Bezirk St ehr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling, Seileralpe. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lanzendorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Leonding. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberweißenbach. 3. Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Prägarten, Tragwein, Wartberg, Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Ebelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. Z. 17.931. Lteyr, 14. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Uierseuchenausweis im Verwaltungsgebiele Oberöüerreicb in der Aerichtsperiode vom 1. bis 8. August 1909 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 9 August 1909, Z. 889/X. Es bestehen: 1. Bläöchcnauöschlag der Pferde. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Schönegg. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberweißenbach. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Fischlham. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schweineseuche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lanzendorf, j Lasberg, Prägarten, Tragwein, Wartberg, Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Weißkirchen, Ebelsberg. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. Der t. k. Bezirksdauplmann: Walderdorsf. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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