Amtsblatt 1909/32 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

147 befähigung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht, keineswegs aber davon, ob dieser Unterrichtsgegenstand an der Lehranstalt, an der die Lehrkraft wirkt, obligat ist oder nicht. Demnach haben die Lehrer (Lehrerinnen) nur dann Anspruch auf Remunerierung für Erteilung des Turnunterrichtes an Mädchenschulen, wenn ihre Pflichtstundenzahl durch Uebernahme von Turnstunden überschritten wird. (N.) Z. 16.779. Steyr, 1. August 1909. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Stempelbehandlung bei Statutenänderungen der Bürger- ! und Schützenkorpö. Das k. k. Finanzministerium hat anläßlich eines konkreten Falles mit dem an die Finanzlandesdirektion in Prag gerichteten Erlasse, Z. 85.063 ex 1908, entschieden, daß die Eingaben der Bürger- und Schützenkorps, welche durch eine über behördliche Anregung oder auch spontan lediglich zwecks Anpassung an die Landsturmnormen statt- findende Reorganisation, bezw. Statutenänderung veranlaßt werden, in analoger Anwendung der 1. P. 44 g des Gebührengesetzes stempelfrei zu behandeln sind, weil derartige Statutenänderungen vorwiegend im öffentlichen Interesse erfolgen. Die Stempelfreiheit greift auch dann Platz, wenn die Statutenänderung lediglich die Aufnahme eines Loyalitätsartikels und allenfalls von Ausschließungsbestimmungen für den Fall der Nichtbeachtung der Pflege loyaler und patriotischer Gesinnung bezweckt. Die Beilagen solcher stempelfreier Eingaben (Statutenentwürfe, Standeslisten, Protokolle, Farbenbilder rc.) sind : stempelfrei. Die Gebührenbefreiung findet aber keine Anwendung, ; wenn gleichzeitig auch andere als die vorstehend bezeichneten । Veränderungen, inbesondere z. B. die Erwirkung Aller- j höchster Begünstigungen zur Durchführung gelangen sollen. Die nach der Allerhöchsten Statutengenehmigung den Behörden lediglich zum Amtsgebrauche vorzulegenden Statuten- parien unterliegen der Stempelgebühr in der Regel nicht; werden sie jedoch einer stempelpflichtigen Eingabe oder einem stempelpflichtigen Protokolle als Beilagen zugelegt, so finden die Bestimmungen der Tarifpost 20 des Gebührengesetzes Anwendung. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die etwa in dortiger Gemeinde J befindlichen Bürger- und Schützenkorps dem obigen entsprechend in Kenntnis zu setzen. £ 17.463, 17.507, 17.512. u. 17.513. Steyr, 9. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uoinmanden. Widerruf. Die Ausforschung der Stellungspflichtigen Franz Danek (h. ä. Amtsblatt Nr. 25 ex 1909), Johann Dulik (h. ä Amtsblatt Nr. 28 ex 1909), Johann Pavlustik (h ä Amtsblatt Nr. 25 ex 1909), Binzenz Rachol (h. ä' Amtsblatt Nr. 42 ex 1898) ist einzustellen. Z. 17.343, 17 344, 17.510. Steyr, 9. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Nachstehende Personen, u. zw.: Franz Zargi, nennt sich Franz Fargej oder Zargej, aus Jarsche, 1860 geboren; Johann Badujal, 1862 in Nakulik, Gemeinde Hrenowitz geboren, nach Bukuje zuständig, und Gregor Schullnik, 1876 in Reisberg geboren und nach Fischering zuständig, treiben sich arbeitslos in der Welt herum, und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Reisevorschüsse und Geldunterstützungen verabfolgen, wodurch denselben große Kosten verursacht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden deshalb angewiesen, diesen Individuen keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 17.058, 17.059, 17.060, 17.118, 17.509. Steyr, 9. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Die Stellungspflichtigen 2llois Karl Schmieda, 1887 in Lundenburg geb., daselbst zuständig; Matthias ttlchla, 1887 in Rohaletz geboren, nach Zi^kow zuständig; Adalbert Knöpfelmacher, 1887 in Budapest geboren, nach Mährisch-Weißkirchen zuständig. DcS Militärtaxpflichtigen. Georg Schlapp, 1875 in Sipbachzell geboren. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. Z. 16 788. Ä t e y r, 1. August 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Remontenmarkt in St. Martin. Z. 5Ö8/X. Kundmachung betreffend die Abhaltung eines RemontenmarktcS in Sankt Martin (Pol. Bezirk Ried). Nachdem die Landwehrverwaltung ihren Bedarf an Artilleriezugremonten, der sich bei der heurigen Herbst- remontierung auf 39 erstreckt, durch Ankauf auf je einem Remontenmarkt in Körnten und Oberösterreich zu decken beabsichtigt, hat das k. k. Ministerium für Landesverteidigung mit dem Erlasse vom 13. Juli l. I., Z. 1359/XVI, für

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