licher Form daranhängender Lunge. Außerdem dürfen die inneren Wände der Brust und des Bauches keine Spur vou Abschaben oder Abkratzen an stch tragen. Gleichwohl können ausgewählte Stücke von Rindfleisch (Rückenstücke und Lenden- ; braten) einzeln zugelassen werden. Weiters ist ein Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. April 1909 erschienen, demzufolge in Erweiterung der vorstehende» Bestimmung auch der Import von Nieren ! und Hirn von Rindern und Schafen, sowie von Kalbsbries 1 in abgesonderten Stücken nach Frankreich gestattet wurde. , Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlafles des i k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 30. Juni 1909, Zahl 22.827/3226, und der k. k. Statthalterei vom 6. Juli 1909, Nr. 411/X, behufs eventueller Verlautbarung und Verständigung der in Betracht kommenden Interessenten in die Kenntnis gesetzt Z. 15.918. Steyr, 25. Juli 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Verkehr mit Schweinen im GcrichtSbczirke Groszlaschih in Krain. Die k. k. Landesregierung in Laibach hat mit der Kundmachung vom 3. Juli d. I., Z. 14.201, mit Rücksicht darauf, daß durch die Erhebungen festgestellt wurde, daß der Gerichtsbezirk Großlaschitz von der Schweinepest verschont verblieb, das mit der Kundmachung vom I I. Mai l. I., Z. 10.831, erlassene Aus- und Einfuhrverbot für Schweine bezüglich des Gerichtsbezirkes Großlaschitz außer Kraft gesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juli 1909, Nr. 495/X, und unter Bezugnahme auf den Statthalterei-Erlaß vom 19. Mai 1909, Z. 12.969, zu Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt Z. 15 920. Steyr, 22. Juli 1909. Au ade Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Notier, Handbuch der östcrr. Veterinär-Vorschriften. Mit Beziehung aus die Stalthalterei - Erlässe vom 20. Mai 1908, Z. 13.770, sowie vom 26. Februar und 13. Dezember 1907, Z. 4683 und 31.806, werden hiermit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Kommanden in die Kenntnis gesetzt, daß zufolge Erlasses des k. k. Ackerbaumiuisterium vom 21. Juni d. I., Z. 22.655/3205, die Verlagsbuchhandlung Wilhelm Vrau- müller und Sohn in Wien den Preis des „Handbuches der österr. Veterinärvorschrislen" aus 10 X herabgesetzt hat. Z. 15.919. Steyr, 25. Jtili 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Vichvcrkchr am und von, Zeutralvichmarkte zu Sankt Marx in Wien. Hiezu werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1909, Nr. 317/X, auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom I I. Juli 1909, Nr. 63, verlautbarte diesbezügliche Kundmachung der k. k. n.-ö. Statthalterei aufmerksam gemacht. Z. 16.018. Steyr, 25 Juli 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. S. Gendarmerie-Posten-Uommande^ Einfuhr vou Fleisch und Fleischwaren nach der Schweiz. Hiezu werden die Gemeinde - Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. Juli 1909, Z. 378/X, auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. Juli 1909, Nr. 64, verlautbarte h. ä. Kundmachung, betreffend die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren nach der Schweiz, zur eventuellen inerteren Verlautbarung und Verständigung der in Betracht kommenden Interessentenkreise aufmerksam gemacht. Z. 16.019. Steyr, 25. Juli 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Kommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. Juli 1909 nach dem Ausweise der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Juli 1909, Nr. 586/X. Es bestehen: 1 Ranschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer. 2. Rotlauf der Schweine. I. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Neuhofen. 2. Bezirk Perg: Gemeinden Ried, Ruprechtshofen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell. 3. Schweineseuchc (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Prägarten, Wartberg. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Ebelvberg, Hargelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. ö. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. t. Bezirlshauvlmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdructerei in Steyr.
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