Lallt der von dem hiesigen Stadtsekrelär i. P. Karl Seltner erstatteten Anzeige ist dessen im Jahre 1860 geborener Sohn August Leilner, Sollizitator des hiesigen Advokaten Dr. Nikolaus Abel, seit 16. Juli l. I. abgängig. Derselbe hat sich an diesem Tage früh 7 Uhr unter der Angabe, verreisen zu müssen und vielleicht länger als einen Tag auszubleiben, aus der elterlichen Wohnung entfernt, und fehlt, außer der einzigen Mitteilung eines hiesigen Uhrmachers, daß dieser den Abgängigen in Admont gesehen habe, sonst jeder weitere Aufschluß über das Verbleiben des letzteren August Lettner ist von großer Statur, korpulent, hat gerötetes Gesicht, trägt'einen kurzen, dunkelblonden Schnurr- bart, Fliege gleicher Farbe, hat braunes, kurzgeschorenes Haar und war derselbe mit einem grünen Jägerhut, schwarzem Sakko, grüner Weste mit großen, weißen Metallknöpsen und schwarzer Hose bekleidet. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Komnlanden werden beauftragt, nach dem Abgängigen die entsprechenden Nachforschungen einzuleiten, und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 16.lSG. Steyr, 20. Juli 1909. Entlaufcuer Schübliugc. Zusolqe Erlasses der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 18. Juli 1909, Z. 1137/11, sind die Brüder Jranz und Anton Beilhnck, ersterer am 12. September 1895, letzterer am 1. März 1897 geboren, beide nach Salzburghosen, Bezirk Lauffen in Bayern, zuständig, am 4. Juli 1909, vermutlich nachmittags, aus dem Bad Jschler Schubarreste entwichen und konnten bis nun nicht eruiert werden. Dieselben wären zufolge Erkenntnisses der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Z. 17.527, vom 2. Juli 1909, in ihre Heimatsgemeinde abzuschieben gewesen und wäre ihre Abschiebung am 5. Juli 1909 mittels Begleitung erfolgt. Die beiden Brüder sind klein, ohne Kopfbedeckung und ohne Beschuhung, haben blonde Haare, graue Augen und haben mit Rücksicht auf ihre Jugend ein gewandtes Auftreten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die geeigneten Nachforschungen nach den Genannten zu pflegen, deren Abschiebung zu veranlaflen und hierüber zu berichten. Z. 16.282, 16.324, 16.326. Steyr, 26. Juli 1909. Auszuforschen ist, und zwar: Der Militärtaxriickstäudler Johann Schierl, 1883 geb., nach Sipbachzell zust. Die Stelluugspflichtigeu Anton Balian, 1887 in Grumoir geboren und dahin zuständig, und Eduard Trapl, 1882 in Olmütz geboren und nach Boskowitz zuständig. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich zu berichten. Z. 16 119 Stellt, 7 Juli 1909. An alle G ememd e - V orstehungen. Ausforschung der Agnes Schaumayr, geb. Stücklcr. In der Mündelsache des Johann Stücklcr soll dessen Mutter wegen Legitimierung dieses Mündels vernommen werden. Derselbe ist am 5. Mai 1899 von Agnes Stückler, seinerzeit Bedienerin in Knittelfeld, außer der Ebe geboren. Die genannte außereheliche Mutter hat in der Folge den Vater dieses Knaben namens Ernst Friedrich Schatz- mayr, Magazinsaufseher der k. k. Staatsbahnen in Sankt Michael, geehelicht, lebt aber von ihrem Manne derzeit getrennt. Im vorigen Jahre hat sie sick in oder bei Stainz in Steiermark als Wirtschafterin aufgehalten. Nähere Daten sind über Agnes Schatzmayr nicht bekannt. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juni 1909, Z. 152/1V, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, nach der Genannten die Nachforschungen einzuleiten und ist über das Ergebnis derselben bis 15. August l. I. zu berichten. Z. 15.916. Steyr, 25. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen And k. k. Gendarmerie-Posten-Nommandeu. Erleichterung im Verkehre mit Rennpferden. Der Nennklub „Urkocsisok szövetkezele" hat aufgehört zu bestehen. Hingegen sind die vom köuigl. ung. Ackerbauministerium neugeschaffenen Trabrennvereine „Budapesti ügetöverseny egyesület" und „Pozsonyi ügetöverseny egyesület" im gegenseitigen Verkehre mit dem Deutschen Reiche zur Ausstellung von Zertifikaten für Renn- und Trabrennpferde ermächtigt worden. Hievon werden die Gemeinde -Vorstebuugeu und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden imolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. Juli 1909, 9k. 441/X, und mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß die in den bezogenen Statthalterei-Erläffen angeführten Erleichterungen bezüglich der Ausstellung von Zertifikaten für Renn- und Trabrennpferde und deren Begleittiere im Verkehre aus den Ländern der heiligen ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern auch auf die zwei letztgenannten Trabrennvereine ausgedehnt werden. Z. 15.917. Steyr, 25. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Einfuhr von Fleisch nach Frankreich. Nach Artikel 4 des Dekretes _der französischen Regierung vom 26. Mai 1888, betreffend die Einsuhr von frischem Fleische aus dem Auslande nach Frankreich, müffen die Importeure von Rind- und Schweinefleisch vollständige Tiere, sei es nach der gewöhnlichen Art der Fleischhauerei in Hälften oder Vierteile zerschnitten, vorweisen; die einzelnen Stücke müffen genau zusammenpaffen, mit in natür-
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