Amtsblatt 1909/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Li'zirkshauplmllnnschlist Sfcur für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ar. 30. Zleyr, an: 29. Juli 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauvlmannschast L-lepr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung zährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten IO b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ex oüo Z. 16,404. Steyr, 27. Juli 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Vorarbeiten für die Hauptstellung 1910. Gemäß § 21, 1—2 der Wehrvorschristen, I. Teil, haben die Gemeinde-Vorstehungen die laut § 15, 1—3 der Wehrvorschriften, I. Teil, erhaltenen Matrikelauszüge der 1889 geborenen Jünglinge, welche mit 1910 stellungs- | pflichtig werden, den Matrikelführern (Pfarrämtern) zur Eintragung der inzwischen eingetretenen Veränderungen zu übergeben. Die Matrikelführer haben dieselben nach Ergänzung , den Gemeinde-Vorslehungen bis längstens Ende Oktober zur Anlegung der Stellungsverzeichnisse zurückzustellen. Z. 16.307. ötepr, 26. Juli 1909. An alle Gemeinde - vorstehungen. Landsturmmeldung 1909. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 25. Juli 1907, Z. 17.183 (Amtsblatt Nr. 30 ex 1907), erhalten die Gemeinde-Vorstehungen. den Auftrag, bis längstens 1». August l. I. anher zu berichten: a) an welchen beiden Tagen des Monats Oktober iin heurigen Jahre selbe die Landsturmmeldungen entgegenzu- nehmen beabsichtigen und b) wie viele weiße und gelbe Landsturmmeldeblätter für Heuer voraussichtlich benötigt werden. Unter Bezugnahme auf den h. ä. schriftlichen Erlaß vom 1. März l. I., Z. 63/V. 1?., werden die Gemeinde- Vorstehungen — mit Ausnahme jener in Eberstallzell und Thanstetten, welche mit diesem Erlasse nicht beteilt wurden — aufmerksam gemacht, daß der Bedarf an gelben Laudsturpimeldeblättern für Heuer ein größerer sein wird, nachdem für die von den in Betracht kommenden Landsturmpflichtigen erstatteten Meldungen gelbe Melde- blätter zu verwenden sind. | Z. 15.881 Llevr, 22. Juli 1909 An Me Gemeinde-Vorstehungen und Genoffenschafts - Vorstehungen. Laut der von der k. u. f Intendanz des 14. Korps versendeten Kundmachungen finden im Atonale August l. I. die Sicherstellungs-Verhandlungen für die Lieferung der Verpflegserforderniffe für die Truppen des k. n. k. Heeres für die Zeit vom I. September 1909 bis 31. August 1910 im Bereiche des k. u. k. 14. Korps statt. Die näheren Bedingungen können in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr während der Amtsstunden eingesehen werden. Z. 16.242.. S t e v r, 26. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. ; K. u. k. Ergänzungsbezirkskominando Nr. 14 in Linz. Nr. 3799/12. Konkurs - Ausschreibung. Zur Beteilung der für das Jahr 1909 verfügbaren Jnteresten aus der Stiftung der Marklgemeinde Leonfelden wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben. Anspruch aus die Stiftung haben Invalide des Infanterieregimentes Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlichen und weiblichen Geschlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feldzüge derselbe mitgemacht und ob er eventuelle Verwundungen erlitten bat; auch sind die sonstigen Familien- und Vermögensverhältnisie anzuführen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche, mit dem Abschieds dokumentiert, bis längstens 5. September l. I. beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskominando Nr. 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Auf diese Konkurs-Ausschreibung wollen Anspruchs- ! berechtigte besonders aufmerksam gemacht werden.

136 Z I6.1I0 5 t c u r, 24 Juli 1909. I Z An alle Gemeinde-Vorstehungen. | Sammlungsbewilligung. Der k. f. Statthalter für Oberösterreich hat dem [ „Verein zur Heranbildung katholischer Lehrlinge in Wien" die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gabcu iu Oberöslerreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Aus- ■ schluß der Sammlung vou Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom .1. bis 31. August 1909 erteilt Hievou werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des f. k. Statthalters oom 20. Juli 1909, Z 3663/?rü8., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß | dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Maria Spcrlich am 20. Juli 1909 vom k. k. Stattbalterei - Präsidium iu Linz das mit deren Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 98 ausgestellt wurde. Z. 16 315. St ey r, 27. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Tonutagsruhcändcrnugcn. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden auf die im Landes-Gesetz- und Verordnungsblatte Nr. 34 verlautbarte Statthalterei - Verordnung vom 13. Juli 1909, betreffend die Regelung der ! an Sountageit zuläsiigen Arbeit, mit welcher einzelne Punkte der Verordnung vom 20. Juni 1907, L.-G -u. V.-Bl. Nr. 17, unter Bedachtnahme auf einige seither erlaffene provisorische Verfügungen und vorgekommene Aenderungen in der politiscken Aezirkseinteilung abgeändert werden, aufmerksam gemacht. Es ist Sorge zu tragen, daß auch die interessierten Kreise hierauf hingewiesen werden. Z. 33/4. Stcyr, 21. Juli 1909. Au alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beanftragt,_ zum Zwecke der Erwerbsteuerveranlagung dem hiesigen Stenerreferate binnen 14 Tagen einen Auszug aus dem Fleischbeschauprotokolle über die Art und Mengen des von den einzelnen Fleischhauern und Selchern eventuell Wirten in der Zeit vom 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909 geschlachteten Viehes zu übersenden. Der Auszug ist derart zu verfassen, daß die Schlachtungsmengen für jeden Fleischhauer rc., auf einem separaten Zettel zur Nachweisung gelangen. Weiters wolle eine Nachweisung der dort bekannten Grundpachtungen (mit Ausnahme der ohnedies hieramts bereits bekannten herrschaftlichen) vorgelegt werden. Dieselbe hat nebst Namen, Wohnort und Charakter des Pächters sowie des Verpachtet die Art und Größe des gepachteten Grundes und soweit möglich, auch den Katastralreinertrag und die Höhe des entrichteten Pachtzinses zu enthalten. I6I88. Stenr, 26. Juli 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Information. Auswanderung nach Zanzibar. In neuerer Zeit ist der Zuzug mittelloser österreichischer Auswanderer nach Zanziöar im Steigen begriffen. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die Einwanderung in Zanzibar frei ist, wogegen ganz Süd-Afrika, ferner Britisch- und Portugiestsch- Ostafrika durch Ein- wanderungsgesetze gegen die Zuwanderung Unbemittelter geschützt sind und anch die Auswanderung nach Dentsch- Ostafrika durch die vertragsmäßige Verpstichlung der deutschen Ostafrika-Linie, für die Heimschaffung Unbemittelter zu sorgen, erschwert ist. Da unbemittelte oder mit nur geringen Mitteln versehene Europäer in Zanzibar kein Fortkommen finden, so muß vor der Auswanderung dahin dringend abgeraten werden. Minderbemittelten, welche beim Bahnbau in Daressalam oder Tanga in Deutsch-Ostafrika Stellung suchen, wäre zu empfehlen, vorerst brieflich bei der Baudirektion von Philipp Holzmanu,& Co., G. m. b. H. in Daressalam, oder deren Frankfurter Hause oder bei der Bauleitung der Usambara-Bahn (Mkumbara via Tanga) anzufragen. Vorstehende Information ist iu möglichst allgemeiner Weise zu verlautbaren. Z. 16.187. S t e y r, 26. Juli 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor einem UnterstiitzungSschwindler. Anton Haslinger, 1869 geboren und nach Michelhausen zuständig, läßt sich auf Rechnung seiner Heimats- gemeiude Geldunterstützungen erfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten, falls er um eine Unterstützung vorspricht, als erwerbs- und subsistenzlos der nächsten Schubstation zu übergeben. Z. 16.325. St e y r, 27. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Stellungspflichtigen Martin Banal (h. ä. Amtsblatt Nr. 33 ex 1908) wird widerrufen. Z. 16.244. Steyr, 26. Juni 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des August Leitner. Der Stadtrat in Waidhofen a. d. Ybbs hat nachstehendes Schreiben anher gerichtet:

Lallt der von dem hiesigen Stadtsekrelär i. P. Karl Seltner erstatteten Anzeige ist dessen im Jahre 1860 geborener Sohn August Leilner, Sollizitator des hiesigen Advokaten Dr. Nikolaus Abel, seit 16. Juli l. I. abgängig. Derselbe hat sich an diesem Tage früh 7 Uhr unter der Angabe, verreisen zu müssen und vielleicht länger als einen Tag auszubleiben, aus der elterlichen Wohnung entfernt, und fehlt, außer der einzigen Mitteilung eines hiesigen Uhrmachers, daß dieser den Abgängigen in Admont gesehen habe, sonst jeder weitere Aufschluß über das Verbleiben des letzteren August Lettner ist von großer Statur, korpulent, hat gerötetes Gesicht, trägt'einen kurzen, dunkelblonden Schnurr- bart, Fliege gleicher Farbe, hat braunes, kurzgeschorenes Haar und war derselbe mit einem grünen Jägerhut, schwarzem Sakko, grüner Weste mit großen, weißen Metallknöpsen und schwarzer Hose bekleidet. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Komnlanden werden beauftragt, nach dem Abgängigen die entsprechenden Nachforschungen einzuleiten, und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 16.lSG. Steyr, 20. Juli 1909. Entlaufcuer Schübliugc. Zusolqe Erlasses der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 18. Juli 1909, Z. 1137/11, sind die Brüder Jranz und Anton Beilhnck, ersterer am 12. September 1895, letzterer am 1. März 1897 geboren, beide nach Salzburghosen, Bezirk Lauffen in Bayern, zuständig, am 4. Juli 1909, vermutlich nachmittags, aus dem Bad Jschler Schubarreste entwichen und konnten bis nun nicht eruiert werden. Dieselben wären zufolge Erkenntnisses der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Z. 17.527, vom 2. Juli 1909, in ihre Heimatsgemeinde abzuschieben gewesen und wäre ihre Abschiebung am 5. Juli 1909 mittels Begleitung erfolgt. Die beiden Brüder sind klein, ohne Kopfbedeckung und ohne Beschuhung, haben blonde Haare, graue Augen und haben mit Rücksicht auf ihre Jugend ein gewandtes Auftreten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die geeigneten Nachforschungen nach den Genannten zu pflegen, deren Abschiebung zu veranlaflen und hierüber zu berichten. Z. 16.282, 16.324, 16.326. Steyr, 26. Juli 1909. Auszuforschen ist, und zwar: Der Militärtaxriickstäudler Johann Schierl, 1883 geb., nach Sipbachzell zust. Die Stelluugspflichtigeu Anton Balian, 1887 in Grumoir geboren und dahin zuständig, und Eduard Trapl, 1882 in Olmütz geboren und nach Boskowitz zuständig. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich zu berichten. Z. 16 119 Stellt, 7 Juli 1909. An alle G ememd e - V orstehungen. Ausforschung der Agnes Schaumayr, geb. Stücklcr. In der Mündelsache des Johann Stücklcr soll dessen Mutter wegen Legitimierung dieses Mündels vernommen werden. Derselbe ist am 5. Mai 1899 von Agnes Stückler, seinerzeit Bedienerin in Knittelfeld, außer der Ebe geboren. Die genannte außereheliche Mutter hat in der Folge den Vater dieses Knaben namens Ernst Friedrich Schatz- mayr, Magazinsaufseher der k. k. Staatsbahnen in Sankt Michael, geehelicht, lebt aber von ihrem Manne derzeit getrennt. Im vorigen Jahre hat sie sick in oder bei Stainz in Steiermark als Wirtschafterin aufgehalten. Nähere Daten sind über Agnes Schatzmayr nicht bekannt. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juni 1909, Z. 152/1V, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, nach der Genannten die Nachforschungen einzuleiten und ist über das Ergebnis derselben bis 15. August l. I. zu berichten. Z. 15.916. Steyr, 25. Juli 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen And k. k. Gendarmerie-Posten-Nommandeu. Erleichterung im Verkehre mit Rennpferden. Der Nennklub „Urkocsisok szövetkezele" hat aufgehört zu bestehen. Hingegen sind die vom köuigl. ung. Ackerbauministerium neugeschaffenen Trabrennvereine „Budapesti ügetöverseny egyesület" und „Pozsonyi ügetöverseny egyesület" im gegenseitigen Verkehre mit dem Deutschen Reiche zur Ausstellung von Zertifikaten für Renn- und Trabrennpferde ermächtigt worden. Hievon werden die Gemeinde -Vorstebuugeu und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden imolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. Juli 1909, 9k. 441/X, und mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß die in den bezogenen Statthalterei-Erläffen angeführten Erleichterungen bezüglich der Ausstellung von Zertifikaten für Renn- und Trabrennpferde und deren Begleittiere im Verkehre aus den Ländern der heiligen ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern auch auf die zwei letztgenannten Trabrennvereine ausgedehnt werden. Z. 15.917. Steyr, 25. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Einfuhr von Fleisch nach Frankreich. Nach Artikel 4 des Dekretes _der französischen Regierung vom 26. Mai 1888, betreffend die Einsuhr von frischem Fleische aus dem Auslande nach Frankreich, müffen die Importeure von Rind- und Schweinefleisch vollständige Tiere, sei es nach der gewöhnlichen Art der Fleischhauerei in Hälften oder Vierteile zerschnitten, vorweisen; die einzelnen Stücke müffen genau zusammenpaffen, mit in natür-

licher Form daranhängender Lunge. Außerdem dürfen die inneren Wände der Brust und des Bauches keine Spur vou Abschaben oder Abkratzen an stch tragen. Gleichwohl können ausgewählte Stücke von Rindfleisch (Rückenstücke und Lenden- ; braten) einzeln zugelassen werden. Weiters ist ein Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. April 1909 erschienen, demzufolge in Erweiterung der vorstehende» Bestimmung auch der Import von Nieren ! und Hirn von Rindern und Schafen, sowie von Kalbsbries 1 in abgesonderten Stücken nach Frankreich gestattet wurde. , Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlafles des i k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 30. Juni 1909, Zahl 22.827/3226, und der k. k. Statthalterei vom 6. Juli 1909, Nr. 411/X, behufs eventueller Verlautbarung und Verständigung der in Betracht kommenden Interessenten in die Kenntnis gesetzt Z. 15.918. Steyr, 25. Juli 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Verkehr mit Schweinen im GcrichtSbczirke Groszlaschih in Krain. Die k. k. Landesregierung in Laibach hat mit der Kundmachung vom 3. Juli d. I., Z. 14.201, mit Rücksicht darauf, daß durch die Erhebungen festgestellt wurde, daß der Gerichtsbezirk Großlaschitz von der Schweinepest verschont verblieb, das mit der Kundmachung vom I I. Mai l. I., Z. 10.831, erlassene Aus- und Einfuhrverbot für Schweine bezüglich des Gerichtsbezirkes Großlaschitz außer Kraft gesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juli 1909, Nr. 495/X, und unter Bezugnahme auf den Statthalterei-Erlaß vom 19. Mai 1909, Z. 12.969, zu Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt Z. 15 920. Steyr, 22. Juli 1909. Au ade Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Notier, Handbuch der östcrr. Veterinär-Vorschriften. Mit Beziehung aus die Stalthalterei - Erlässe vom 20. Mai 1908, Z. 13.770, sowie vom 26. Februar und 13. Dezember 1907, Z. 4683 und 31.806, werden hiermit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Kommanden in die Kenntnis gesetzt, daß zufolge Erlasses des k. k. Ackerbaumiuisterium vom 21. Juni d. I., Z. 22.655/3205, die Verlagsbuchhandlung Wilhelm Vrau- müller und Sohn in Wien den Preis des „Handbuches der österr. Veterinärvorschrislen" aus 10 X herabgesetzt hat. Z. 15.919. Steyr, 25. Jtili 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Vichvcrkchr am und von, Zeutralvichmarkte zu Sankt Marx in Wien. Hiezu werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1909, Nr. 317/X, auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom I I. Juli 1909, Nr. 63, verlautbarte diesbezügliche Kundmachung der k. k. n.-ö. Statthalterei aufmerksam gemacht. Z. 16.018. Steyr, 25 Juli 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. S. Gendarmerie-Posten-Uommande^ Einfuhr vou Fleisch und Fleischwaren nach der Schweiz. Hiezu werden die Gemeinde - Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. Juli 1909, Z. 378/X, auf die im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. Juli 1909, Nr. 64, verlautbarte h. ä. Kundmachung, betreffend die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren nach der Schweiz, zur eventuellen inerteren Verlautbarung und Verständigung der in Betracht kommenden Interessentenkreise aufmerksam gemacht. Z. 16.019. Steyr, 25. Juli 1909 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Kommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. Juli 1909 nach dem Ausweise der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Juli 1909, Nr. 586/X. Es bestehen: 1 Ranschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer. 2. Rotlauf der Schweine. I. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Neuhofen. 2. Bezirk Perg: Gemeinden Ried, Ruprechtshofen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell. 3. Schweineseuchc (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Prägarten, Wartberg. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Ebelvberg, Hargelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. ö. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. t. Bezirlshauvlmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdructerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2