134 in der Negel drei Wochen vom Schulbesuche auszuschließen. Die Kranken sind zu isolieren, womöglichst ins Spital abzugeben. Die Desinfektion hat sich hauptsächlich auf die Wäsche (Leibwäsche und Bettwäsche, besonders Sack- und Handtücher rc.) zu beschränken und genügt ein Auskochen in Sodalösung. Die Behandlung der Decken, Matrazen rc. im Dampfapparat ist nicht erforderlich. Die Wohnungsdes- infektion mit Formalin hat nur bei feuchten, unhpgienischen Wohnungen zu erfolgen. In besonderen Fällen sind je nach den vorliegenden Verhältnisien besondere Anordnungen zu treffen. Bei der Bekämpfung der übertragbaren Genickstarre ist sich stets vor Augen zu halten, daß nach den bisherigen Erfahrungen der Krankheitserreger in der Außenwelt sehr bald zugrunde geht und daß fast ausschließlich durch Gesunde, die sogenannten „Kokkenträger", die Krankheit verbreitet wird. . Die für die übertragbare Genickstarre mit dem hier- amtlichen Erlaffe vom 9. Mai 1905, Z. 10.095, Amtsblatt Nr. 19 (Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. April 1905, Z. 18.631, Oe. San.-W. Jahrgang 1906, Seite 177) aufgetragene Berichterstattung bleibt aufrecht. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 19. Juni 1909, Z. I 73/Ez mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, von diesem Erlaffe die Aerzte und etwa bestehenden Krankenhausverwaltungen zu verständigeu und ist der bezügliche Nachweis anher vorzulegen. Z. 15.380. Steyr, 16. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Smolck (h. ä. Amtsblatt Nr. 27 ex 1909) wird widerrufen. Z. 15.007, 15.008, 15.009 U. 15.010. Steyr, 12. Juli 1909. Die Ausforschung des Adolf Jamaöek, h. ä. Amtblatt Nr. 29 ex 1907; Ferdinand Gregarek, h. ä. Amtsbl. Nr. 16 ex 1908; Josef Divin, h. ä. Amtsbl. Nr. 18 ex 1908 und des Friedrich Kautny, h. ä. Amtsbl. Nr. 14 ex 1909 ist einzustellen. ______________ Z. 15.596. Steyr, 19. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Warnung vor ttnterstüynngSschwindlcr. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Juni 1909, Z. 660/XII, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Geudarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, den nachstehend angeführten Individuen — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. 1. Johann Gobcs, geboren am 6. September 1878, nach Neuern, Bezirk Klattau, zuständig, Fleischhauer. 2. Josefine Kocka, geboren im Jahre 1882, nach Jindrichowitz, Bezirk Klattau, zuständig, Komödiantin. 3. Josef Rieger, geboren am 14. Februar 1889, nach Wünschendorf, Bezirk Friedland, zuständig, Malergehilfe. 4. Anton Sourck, geboren im Jahre 1881, nach Jeseney, Bezirk Semil, zuständig, Austreichergehilfe. 5. Karl Tscherney, geboren am 11. März 1887, nach Terbenz, Bezirk Saaz, zuständig, Maschinenschlosser. Z. 15.293, 15.294. Steyr, 17. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und. k. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Der Stellnugspflichtige Emanuel Tehan, 1887 in P.-Ostrau geboren, nach Liebisch zuständig. Der Laudsturmpflichtige Ante Mrsanie, 1889 in Metkowiö geboren. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. Z. 15.513 Steyr, 19. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und ?. L. Gendarmerie-Posten-Aommanden, Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 4. bis 11. Juli 1909 «ach dem Ausweise der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 12. Juli 1909, Nr. 511/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Enns. 2. Bezirk Perg: Gemeinde.Ruprechtshofen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberweißenbach. 2. Schweinescnche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Windhaag. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Hargelsberg, Ebelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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