Amtsblatt 1909/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Lfzl'i-kshmlplmnnnUkfl Stcrjr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ar. 29. Ktcyr, am 22. Juli 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. Juli 1909. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Hinausgabc der Rcichsgesctz- Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz - Blätter Stück XLVI — XLIX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. _________ Z. 14.293. Steyr, 15. Juli 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Weisung bezüglich der epidemischen Genickstarre. Die nicht unerhebliche Verbreitung, welche die übertragbare Genickstarre in einzelnen Verwaltungsgebieten in den Jahren 1905 und 1906 erlangte, hat allmählich in den nächstfolgenden Jahren abgenommen, so daß im laufenden Jahre bisher nur einige auf wenige Orte beschränkte Herde dieser Krankheit beobachtet wurden. Wenn auch die Morbi- dität demnach eine Besierung aufweist, so bewegt sich die Mortalität fast stets in der gleichen beträchtlichen Höhe. Die im Laufe der Zeit angestellten Forschungen nach Herstellung eines spezifischen Meningokokken-Heilserums haben in der Tat zu erfreulichen Ergebnisien geführt. Das Meningokokkenserum wird von Pferden gewonnen, die mit Extrakten aus Kulturen des Meningokokkus iutra« elulario Weichselbaum immunisiert sind. Das Serum hat gistneutralisierende Eigenschaften und wirkt bakteriotrop, es hat keinen Zusatz eines Desinfektionsmittels. Für die Behandlung der cerebrospinalen Meningitis werden 20 Kubikzentimenter des Serums Spinal (lumdal) injiziert. Nachdem mittels lumbaler Punktion zirka 20 ein3 | Exsudat entleert worden sind, kann das Serum mittels ! einer sterilisierten Spritze durch dieselbe Kanülle injiziert | werden. Einzelne Autoren haben auch 40 cm’ aus einmal । injiziert. Im allgemeinen scheinen 20 cm3 zu genügen. Wenn sich die Erscheinungen innerhalb 24 — 48 stunden nicht besiern, empfehlen einzelne Autoren eine neuerliche Punktion und Injektion von 20 cm3 Serum. Nach den Berichten amerikanischer Autoren (Flerner) und nach den Berichten aus Deutschland, sowie aus Grund der Ersahrungen in den Wiener Kinderspitälern, bürste die Serumbehandlung der cerebrospinalen Meningitis die Mortalität um die Hälste und mehr noch herabsetzen. Die Injektion muß srühzeitig gemacht werden. Das Serum ist im k. k. serotherapeutischen Institute in Wien, IX., Zimmermanngasse Nr. 3, erhältlich und sind Anfragen direkt an das Institut zu leiten. Mit Rücksicht darauf, daß bei der Bekämpfung der Krankheit nach Ausspruch Flügges „von dem bei anderen übertragbaren Krankheiten gewohnten Schema wenig zu erwarten ist" (vide „Deutsche Vierteljahresschrist für öffentliche Gesundheitspflege" Band XI, 1908, Seite 8, Punkt 14) und nicht immer einheitlich vorgegangen wird, so daß unter Umständen wichtige Maßnahmen fast ganz vernachlässigt werden, während minder Erfolg versprechende Vorkehrungen strenge angeordnet werden, empfiehlt es sich, in der Regel hauptsächlich folgende Momente zu beachten. Die Personen aus der Umgebung der Kranken sowie solche, welche überhaupt mit dem Kranken in Berührung kommen, sind nach Tunlichkeit, und zwar dort, wo Krankheitsfälle in geschlossenen Anstalten oder in Fabriken oder dergleichen austreten, nach Kokken zu untersuchen und falls die bakteriologiscke Untersuchung ein positives Resultat ergibt, insbesondere dann von dem großen Verkehre auszuschließen, wenn sie an floriden Schnapsen oder Katarrhen des oberen Rachens leiden. Die Jsolierungs-Maßnahmen sollen jedoch nur eine Ausnahme bilden und sind nur dann durchzuführen, wenn denselben keine bedeutenden Hindernisse im Wege stehen, denn es soll tunlichst vermieden werden, arme Arbeiter in ihrem Erwerbe zu beschränken. Ein zu strenges Vorgehen hat gewöhnlich nur die Verheimlichung der Erkrankung zur Folge. Wenn in einem Orte mehrere Krankheitsfälle vorkommen und das Suchen nach Kokken von vornhinein überflüssig erscheint, sind die ermittelten, beziehungsweise vermutlichen „Zwischenträger" über ihr Verhalten den gesunden Leuten gegenüber behufs Verhütung einer Weiterverschleppung der Krankheit zu belehren. Andererseits ist auch das Publikum auf die Gefahren der Ansteckung seitens der Kokkenträger in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Schulpflichtige Kinder, in deren Familien Erkrankungen vorkommen, sind

134 in der Negel drei Wochen vom Schulbesuche auszuschließen. Die Kranken sind zu isolieren, womöglichst ins Spital abzugeben. Die Desinfektion hat sich hauptsächlich auf die Wäsche (Leibwäsche und Bettwäsche, besonders Sack- und Handtücher rc.) zu beschränken und genügt ein Auskochen in Sodalösung. Die Behandlung der Decken, Matrazen rc. im Dampfapparat ist nicht erforderlich. Die Wohnungsdes- infektion mit Formalin hat nur bei feuchten, unhpgienischen Wohnungen zu erfolgen. In besonderen Fällen sind je nach den vorliegenden Verhältnisien besondere Anordnungen zu treffen. Bei der Bekämpfung der übertragbaren Genickstarre ist sich stets vor Augen zu halten, daß nach den bisherigen Erfahrungen der Krankheitserreger in der Außenwelt sehr bald zugrunde geht und daß fast ausschließlich durch Gesunde, die sogenannten „Kokkenträger", die Krankheit verbreitet wird. . Die für die übertragbare Genickstarre mit dem hier- amtlichen Erlaffe vom 9. Mai 1905, Z. 10.095, Amtsblatt Nr. 19 (Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. April 1905, Z. 18.631, Oe. San.-W. Jahrgang 1906, Seite 177) aufgetragene Berichterstattung bleibt aufrecht. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 19. Juni 1909, Z. I 73/Ez mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, von diesem Erlaffe die Aerzte und etwa bestehenden Krankenhausverwaltungen zu verständigeu und ist der bezügliche Nachweis anher vorzulegen. Z. 15.380. Steyr, 16. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Franz Smolck (h. ä. Amtsblatt Nr. 27 ex 1909) wird widerrufen. Z. 15.007, 15.008, 15.009 U. 15.010. Steyr, 12. Juli 1909. Die Ausforschung des Adolf Jamaöek, h. ä. Amtblatt Nr. 29 ex 1907; Ferdinand Gregarek, h. ä. Amtsbl. Nr. 16 ex 1908; Josef Divin, h. ä. Amtsbl. Nr. 18 ex 1908 und des Friedrich Kautny, h. ä. Amtsbl. Nr. 14 ex 1909 ist einzustellen. ______________ Z. 15.596. Steyr, 19. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Warnung vor ttnterstüynngSschwindlcr. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Juni 1909, Z. 660/XII, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Geudarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, den nachstehend angeführten Individuen — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. 1. Johann Gobcs, geboren am 6. September 1878, nach Neuern, Bezirk Klattau, zuständig, Fleischhauer. 2. Josefine Kocka, geboren im Jahre 1882, nach Jindrichowitz, Bezirk Klattau, zuständig, Komödiantin. 3. Josef Rieger, geboren am 14. Februar 1889, nach Wünschendorf, Bezirk Friedland, zuständig, Malergehilfe. 4. Anton Sourck, geboren im Jahre 1881, nach Jeseney, Bezirk Semil, zuständig, Austreichergehilfe. 5. Karl Tscherney, geboren am 11. März 1887, nach Terbenz, Bezirk Saaz, zuständig, Maschinenschlosser. Z. 15.293, 15.294. Steyr, 17. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und. k. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Der Stellnugspflichtige Emanuel Tehan, 1887 in P.-Ostrau geboren, nach Liebisch zuständig. Der Laudsturmpflichtige Ante Mrsanie, 1889 in Metkowiö geboren. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. Z. 15.513 Steyr, 19. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und ?. L. Gendarmerie-Posten-Aommanden, Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 4. bis 11. Juli 1909 «ach dem Ausweise der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 12. Juli 1909, Nr. 511/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Enns. 2. Bezirk Perg: Gemeinde.Ruprechtshofen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sipbachzell. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Oberweißenbach. 2. Schweinescnche (-Pest.) 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Lasberg, Windhaag. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Hargelsberg, Ebelsberg, Weißkirchen. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Garsten. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lambach. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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