Amtsblatt 1909/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

131 lingen ganz, von den Heimatgemeinden der vermögenslosen Schüblinge aber zum ein Fünftelteile dem o. -ö. Landesfonds zu ersetzen. j Wenn in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ' die Beförderung von solchen über 14 Jahre alten, nach Oberösterreich zuständigen jugendlichen Korrigenden in die Besserungsanstalt nicht mittelst Schub, sondern mittelst eines eigenen Begleiters erfolgen, somit von der Fällung eines Schuberkenntnisses Abstand genommen werden soll, so ist hierüber die Entscheidung des o.-ö. Landesausschusses, welcher in diesem Falle die Kosten der Beistellung eines eigenen Begleiters. zu tragen sich bereit erklärt hat, einzu- holen und erst im Falle der Nichtübernahme der Transportkosten mit der Fällung eines Schuberkenntnisses vor- zugehen.' In den Fällen des § 16 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, N.-G.-Bl. Nr. 90, in welchen sich die Abgabe jugendlicher Personen — unter und über 14 Jahren — in eine Besserungsanstalt als eine in das Privatrecht fallende Erziehungsmaßregel darstellt, sind die Transportkosten in Gemäßheit des Heimatgesetzes, bezw. o.-ö. Armengesetzes, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der verpflichteten Personen von der Heimatgemeinde zu tragen, daher deren Ersatz der Aufenthaltsgemeinde von der Heimatgemeinde anzusprechen. In jenen Fällen des § 16 des zitierten Gesetzes, in welchen aus besonders rücksichtswürdigen Fällen die Ueber- stellnng in die Anstalt mittelst eigener Begleiter erfolgen soll, wäre daher bei mittellosen Korrigenden die Zustimmung der Heimatsgemeinde wegen Uebernahme der Transportkosten einzuholen. Bezüglich der Ueberstellung der nach anderen Kron- ländern zuständigen jugendlichen Korrigenden in eine Besierungsanstalt mittelst eigener Begleiter wurde eine gesetzliche Bestimmung noch nicht erlassen und wird die gesetzliche Regelung unter Einem beim k. k. Ministerium des I Innern angeregt." Hievon werden die Gemeinde -Borstehungen mit Be- j zug auf den h. ä. Erlaß vom 16. Juni 1903, Z. 9228, (Amtsblatt Nr. 25) in Kenntnis gesetzt. Z. 15.102. Steyr, 13. Juni 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warenverschleist nach dem Schnecballcnsystcm. Zufolge einer hieramts erstatteten Anzeige versendet eine Firma mit dem Namen: „Exportgesellschaft Ekonomie" in Lemberg ein Zirkular und Warenverzeichnis mit dem । Bemerken, daß jeder im Warenverzeichnis angeführte Gegenstand bloß 2 K 50 h kostet, wenn der Besteller vier Coupons um den Preis von 2 L 50 st weiterbegibt, beziehllngsweise wenn er zu dem erhaltenen Coupon noch vier weitere Coupons zur Weiterbegebung übernimmt. Hievon werden die Gemeinde - Borstehungen im Hinblicke auf die schädlichen Folgen, welche diese Art des Warenvertriebes sowohl für die Gewerbetreibenden als auch für das kaufende Publikum selbst mit sich bringt, mit dem Auftraae in Kenntnis gesetzt, die Bevölkerung in geeigneter Weise zu tvarnen und auf die Straffälligkeit des Coupon- nbgebens im Sinne des 8 59« der Gewerbe-Ordnung aufmerksam zu machen. Z 14.633. Steyr, 7. Juli 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung der Stellungspflichtigen Adalbert Vaäek und Johann Blaha (h. ä. Amtsblatt Nr. 3 ex 1909) wird widerrufen. Z. 15.019. Steyr, 12. Juli 1909An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ausforschung des Sebastian Weber. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 29. Juni l. I., Z. 781/II, ist Sebastian Weber, angeblich geboren in Waidhofen an der Dbbs am 24. Oktober 1862 als Sohn der Eheleute Georg und Anna Maria Weber, zuletzt vom königl. bayrischen Amtsgericht Nothalmünster zu 10 Tagen Hast verurteilt, angeblich österreichischer Staatsbürger, in keiner Gemeinde des Bezirkes Wels heimatbe- rechtigt, dessen Geburtsdaten stellen sich als unrichtig heraus. Die Gemeinde-Borstehungen werden beauftragt, nach dem Obgenannten die Nachforschungen einzuleiten und ist über das Ergebnis derselben bis 1. August l. I. zu berichten. Z. 14.692, 14.693, 14.896, 14.897, 14.898, 15.011, 15,012 15.013, 15.014, 15.015, 15.016, 15.017, 15.018, 15.134, 15.135, 15.136 U. 15.137. Steyr, 5. Juli 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Von Landsturmpflichtige». Auszuforschen sind, und zwar: Franz Protivanek, 1890 in Loschitz geboren, nach Klein-Latein zuständig; Josef Klubaöek (Chlupaoek), 1888 in Wien (Alservorstadt) geb., nach Gutwayer zust.; Chlodwig, Gustav, Adolf Kaln^a, 1888 in Krhowa geb., Zuständigkeit unbekannt; Franz Fic, 1889 in Proßnitz geb., Zuständigkeit unbekannt. Josef Daniel, 1890 in Nadotin geb.; Paul Hancsch, 1890 in Ossek geb.,; Franz Bohak (Bosak), 1889 in Würbental geb., nach Groß-Karlowitz zust.; Josef Opletal, 1889 in Wien (Alservorstadt) geb., nach Ottnowes zust. Von Stellungspflichtigcn. Jakob Volaäek, 1885 in Preßburg geb., nach Luhatschowitz zust.; Johann Thchapeu, 1887 in Wsetin geb., daselbst zuständig. Alois Kohontck, 1887 in Krekow geb., daselbst zust.: Friedrich Wiskoöil, 1887 in Wien geb., nach Jamnitz zust.; Anton Koncer, 1885 in Preßburg geb., nach Pitin zuständig; Josef Riedich, 1887 in Groß - Ullerdors geb., nach Reigersdorf zust.;

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