123 Nach Punkt V der o.-ö. Fleischbeschauordnung vom 23. Jänner 1856, Z. 20.363, L. - G.- u. V. - Bl. Nr. 7, II. Abteilung, ist das Sanitätspersonale und die k. k. Gendarmerie vorzugsweise berufen, die Beobachtung der über die Fleischbeschau erlaffenen Bestimmungen zu überwachen. Wenn daher auch gemäß Punkt I und II der o.-ö. Fleischbeschauordnung die Bestellung und Entlohnung des Fleischbeschauers, sowie die Handhabung der Fleischbeschau gemäß 8 25 o.-ö. Gemeindeordnung und § 3 Punkt a des Gesetzes vom 30. April 1870, N.-G.-Bl. Nr. 68, in den selbständigen Wirkungskreis der Gemeinde gehört, so sind doch nach § 1 des Neichssanitätsgesetzes und nach dem letzten Absätze des Punktes V der o.-ö. Fleischbeschauordnung die politischen Behörden berufen, die genaue Handhabung der Bestimmungen der Fleischbeschauordnung, namentlich über die ordnungsmäßige Führung der Fleischbeschauprotokolle durch die Fleischbeschauer zu überwachen und diese Protokolle durch ihre Sanitätsorgane und die k. k. Gendarmerie überprüsen zu lasten. . . Die k. k. Gendarmerie ist daher berechtigt, in die Fleischbeschauprotokolle Einsicht zu nehmen und die tatsächlich erfolgte Einsichtnahme in den Beschauprotokollen vorzu- merken. Es kann daher in diesem Vorgänge des k. k. Bezirksgendarmeriekommandos in Freistadt, ein die Rechte der Gemeinde beeinträchtigender Vorgang nicht erblickt werden. Der k. k. Statthalter: Handel m- p. Z. 13.575. Steyr, 28. Juni 1909. An alle Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Tierseuchenausw eis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiove vom 13. bis 20. Juni 1909 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juni 1909, Nr. 212/E X. Es bestehen: I. Bläschcnausschlag der Pferde. Bezirk Kirchdorf: Gemeinden Pichl, Vordersioder. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Hargelsberg, Hörsching, Kleinmünchen, kronstorf Leonding. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinden St. Magdalena, Pöstlingberg, Walding. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinden Hirschbach, Windhag. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Hargelsberg, Ebelsberg. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorss. Redaktion und Verlag der k. k. BezirlShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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