120 Z. 12.675. Steyr, 16. Juni 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen md k. k. Gendarmerie -Posten -Uommandeu. Die Gemeinde - Vorstehungen und t k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit aus die im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 51 enthaltene Kundmachung des k. f. Ackerbau - Ministeriums vom 3. Juni 1909, Nr 19.560/2708, womit die Einsuhr von Fleisch und Vieh aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichs- rate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt'wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 12.807. Steyr, 16. Juni 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. K. k. o.-ö. Stalthalterei. Z. 67/X. Linz, am 7. Juni 1909. Kundmachung betreffend das unbedingte Verbot der Einfuhr bon Rind- vieh aus den von der Lungcnseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ackerbaumisterium fand mit dein Erlaffe vom 2. Juni 1909, Z. 19.946/2764, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905 und des Punktes 8 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 19CG) die Einfuhr von Rindvieh in die im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehendem, von der Lungen- seuche betroffenen Sperrgebiete des Deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar aus dem Herzogtume Anhalt. Dieses Verbot tritt an Stelle der mit der h. ä. Kundmachung vom 7. April d. I., Z. 9046, getroffenen Verfügungen mit dem Tage der Verlautbarung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, geahndet. Von der k. k. o.-ö. Statthalterei. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis gesetzt. Z. 13.012. Steyr, 20. Juni 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Hierseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Juni 1909. Es bestehen: I. Bläschcuausschlag der Pferde. Bezirk Kirchdorf: Gemeinden Pichl, Roßleiten. 2. Rotlauf der Schweine. I. Bezirk Freistadt: Gemeinden Freistadt, Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinden Leonding, Lorch, Hörsching, Ebelsberg, Kleinmünchen, Kronstorf. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena. 4. Bezirk Linz (Stadt):. Gemeinde Linz. 3. Schweincseuche. 1. BezirkFreistadt: Gemeinden Hirschbach, Windhag. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorsf. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirköhauvtmannschaft6t^Z^^^——'g^
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