108 Z. 11.652. etcm, 4 Juni 1909. An Me Gemeinde - Vorstehungen und Schulleitungen. Verleihung von 4. Franz Graf Eodroipo-Stiftuugcu. Laut Statthalterei-Erlasses, Z. 12.925/XI, gelangen vier Stiftungsplätze obiger Stiftung an vier heiratsfähige Soldateinuädchen, deren Vater einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angeboren oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militärinvalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Klasse ge- schlossenen Ehe stammen. An Beilagen sind beiznschließen: Taufschein, Armutsund Sittenzeugnis des Mädchens, Nachweis ob der Vater nach erster Klaffe verheiratet ist oder war. Die Gesuche sind bis Ende Juli INvN an das Vorgesetzte Regiments- bezw. Jnvalidcnhaus-Kommando oder an die zuständige Evideuzbehörde einzusenden und sind dieselben stempelfrei. Z. 11.997. Steyr, 5. Juni 1909. Au alle GenossenschaftZ-Vorstehungen und den GenosjenschastZ-Verband in Iiermng. Gcbührcubehaudluug der Kollektiv - Arbeitsvcrtrügc zu 8 1141» der Gewerbe-Ordnung. Die k. k. Finanz-Direktion in Linz hat über die im Gegenstände gerichtete Anfrage des Magistrates der Landeshauptstadt Linz mit Zuschrift vom 10. Mai 1909, Z. 668/3/6 IH, mitgeteilt, daß hinsichtlich der nach § 114 lit. b der Gewerbeverordnung zum Abschlüsse gelangenden sogenannten Kollektivarbeitsverträge den als Ausstellern der betreffenden Vertrags-, beziehungsweise Vereinbarungsurkunden anzusehenden Gewerbegenossenschaften im Sinne des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 17. März 1861, Zahl 4616, Verordnungsblatt Nr. 12, zweifellos die persönliche Gebührenfreiheit nach Tarifpost 75 lit. b, Gebühren- gesetz zukommt, daß daher diese Urkunden einer Gebühr nicht unterliegen. Sollten derartige Vereinbarungen zwischen der vorgedachten persönlichen Gebührenfreiheit nicht teilhasten freien Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen, so unterliegen die einschlägigen Vereinbarungsurkunden, insoweit sie nur von den statutenmäßigen Vertretern der betreffenden Organisationen unterfertigt sind und konkrete, individuelle Dienst- und Arbeitsverträge nicht enthalten, nach Anschauung der k. k. Finanz-Direktion dxr Gebühr nach T. P. 101, II lit b des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, im Betrage von 1 K vom Bogen. Hievon setze ich die Genossenschafts - Vorstehungen und den Genossenschafts - Verband in Sierning über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 28. Mai 1909, Z. 13.237/VIII, in die Kenntnis. Z. 12.109. Steyr, 7. Juni 1909. An alle Gememöe-Vorstehungen und k° k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor dem Nuterstiiyuugsschwiudlcr Jos. Pekaret. Josef Pckarek 1890 in Bndapest geboren, läßt sich auf Kosten der Stadt Graz Reisevorschüsse verabfolgen, und verursacht hiedurch derselben große Auslagen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen den Genannten keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 11.564. Steyr, 1. Juni 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Anton Kubeezka (h. ä. Amtsblatt Nr. 2 ex 1909) wird widerrufen. Z. 11.892. Steyr, 3. Juni 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Werseuch en ausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 23. bis 30. Mai 1909, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1909, Nr. 13.862/X. Es bestehen: 1. BläschenauSschlag der Pferde. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Peter a. Hart. 2. Pferderäude. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Tiefgraben. 3. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldnngen pro Mai 1909. 1. Emmerich Rohrauer, Gemischtwarenhandel, Neuzeug 149, Gemeinde Sierning. 2. Johann Brunnsteiner, Musiker, Neudorf 4, Gemeinde Gassen;. 3. Marzell Sachs, Verkaufsstelle seines Taschnergewerbes in Steyr, Stadt- platz 5; in Bad Hall, Hauptplatz 33. 4. Anna Staufer, Frauenkleidermachergewerbe, Guntendorf 4, Gemeinde Kremsmünster Land. 5. Therese Langreiter, Frauenkleidermachergewerbe, Sattledt 8, Gemeinde Kremsmünster Land. 6. Emil Partsch, Filiale seines Tischlergewerbes in Kremsmünster Markt 51, in Sipbachzell 6 7. Frayz Weyzl, Fahrradhandel, Hallwang 12, Gemeinde Eber- stallzell. 8. Therese Preßl, Fraüenkleidermacherei/ Wapt- berg 64. 9. Alois Nosensprung, Binder, Stadlkirchey 9, Gemeinde Gleink. 10. Klara Kimmerstorfer, Viktuallen- handel in Dietachdorf 8, Gemeinde Gleink. 11- Frävz Mayrbäurl, Krämergewerbe mit Ausschluß des Perkay.fes der im 8 38, Absatz 5 G.-V. angeführten Artikel, Lahrn-
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