Amtsblatt 1909/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. Zi'zü'kshaupIMttNnUmN StaK für den gleichnamigen politischen unö Schulbezi^k. Ar. 28. . Hloyr, ^m 10. Jusri. 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptniannschafl Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumeratiouspreiö jährlich 5 Iv, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich S K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ex offo Z. 12.133. Steyr, 5. Juni 1909. An die Gemeinde-Vorstchungen öer Gerichts- bezirLe weyer und Arem§münster° Zlmtstage im Monate Juni. Ich werde am Mittwoch den Ltt. l. M um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Loscnstein für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming und am gleichen Lage um 1 Uhr nachmittags in der Genteinde- kanzlci Weher Markt für die Gemeinden Wcyer Markt und Land, Gaflenz, Großraming und Neustist, und am Samstag den 1t). l. M. um 10 Uhr vormittags in der Gemciudekanzlei Markt Kremsmünster für die Ge- meinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Amtstage abhalten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung mit dem Veifügen in Kenntnis gesetzt, daß ich es dem Belieben der Herren Gemeinde-Vorsteher überlaste, bei diesem Amtstagen zn erscheinen oder nicht. Z. 11.372. Steyr, 27. Mai 1909. An Me Gemeinde-VorstehungenZttstellnnge» militäradministrativer Natur nach Preuße». Laut eines Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung mehren sich die Fälle, in welchen ■ inländische Behörden insbesondere Gemeindeäniter, Requisitionen • in Angelegenheiten militäradministrativer Natur an die Lokalbehörden Preußens richten. Den Gemeinde-Vorstehungen werden daher zufolge Statthalterei-Erlasses vom 22. Mai 1909, Z. 11.183/IV, die h ä Erläste vom 14. März 1907, Z. 6692, Amtsblatt Nr. 6 und vom 13. Juli 1908, Z. 17.125, Amtsblatt Nr 29 in Erinnerllng gebracht, laut welcher die Inanspruchnahme der preußischen Lokalbehörden für die Zustellung von Militärtaxerkenntniffen, Stellmlgsvorladungen und sonstigen Gegenständen militäradministrativer Natur zu unterlassen ist und entiveder direkter Verkehr mit der Partei oder Anspruch der Vermittlung der k. u. k. Vertretungsbehörden im Auslande einzutreteil hat. i Z. 11 525. Steyr, 28. Mai 1909. Au alle Eememöe-Vor?tchMgM° Ueborsendung der pfarrämtlichc» Matrikclanszügc der 1880 Geborene» an die Gcmcindc-Vorstch»ngc». Gleichzeitig mit diesem Amtsblatts werden die h. a. in Aufbewahrung gewesenen Matrikelauszüge über die in der eigenen Gemeinde Geborenen und Gestorbenen des Geburtsjahres 1889 den Gemeinde-Vorstehungen als Behelf zur Verfassung der Verzeichnis der im Jahre 1910 zur Stellung gelangenden Stellungspflichtigen übermittelt. Z. 12.134. Steyr, 14. Mai 1909. Au Me Gemeinde -Vorstehungen Md t. k. Gendarmerie - Posten - Usmmanöen. Ankauf vo» Banerngnter» 3»m Zwecke der Waldans- bc»t»»g, »»d 2l»zcigc über größere Holzschlägerungcn. Es wird hiemit unter Hinweis auf die h. ä. Kundmachung, Z. 9151, — veröffentlicht im Amtsblatts Nr. 48 vom 29. November 1900 — neuerdings in Erinnerung gebracht, daß auf den spekulativen Ankauf von Bauerngütern ein strenges Augenmerk zu richten ist, sowie daß derartige Fälle, welche fast immer außer der Zertrümmerung des bäuerlichen Besitzes die gänzliche Ausbeutung des dazugehörigen Waldbestandes zur Folge haben, rechtzeitig h. a. zur Kenntnis gebracht werden. Endlich >vird unter Hinweis auf die im Amtsblatte Nr. 28 vom 12. Juli 1900 unter Z. 9301, veröffentlichte Kundmachung neuerdings ungeordnet, daß beabsichtigte bezw. in Ausführung begriffene größere Holzschlägerungen (namentlich in steilen Lagen) unter Angabe des Waldortes, Waldbesitzers und Holzkäufers (Schlagunternehmers), sobald derartige Schlägerungen in Erfahrung gebracht werden, sofort zur h. ä. Kenntnis zu bringen sind. Von diesem Erlasse sind auch die Waldaussichtsorgane zur genauen Befolgung in Kenntnis zu setzen.

108 Z. 11.652. etcm, 4 Juni 1909. An Me Gemeinde - Vorstehungen und Schulleitungen. Verleihung von 4. Franz Graf Eodroipo-Stiftuugcu. Laut Statthalterei-Erlasses, Z. 12.925/XI, gelangen vier Stiftungsplätze obiger Stiftung an vier heiratsfähige Soldateinuädchen, deren Vater einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angeboren oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militärinvalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Klasse ge- schlossenen Ehe stammen. An Beilagen sind beiznschließen: Taufschein, Armutsund Sittenzeugnis des Mädchens, Nachweis ob der Vater nach erster Klaffe verheiratet ist oder war. Die Gesuche sind bis Ende Juli INvN an das Vorgesetzte Regiments- bezw. Jnvalidcnhaus-Kommando oder an die zuständige Evideuzbehörde einzusenden und sind dieselben stempelfrei. Z. 11.997. Steyr, 5. Juni 1909. Au alle GenossenschaftZ-Vorstehungen und den GenosjenschastZ-Verband in Iiermng. Gcbührcubehaudluug der Kollektiv - Arbeitsvcrtrügc zu 8 1141» der Gewerbe-Ordnung. Die k. k. Finanz-Direktion in Linz hat über die im Gegenstände gerichtete Anfrage des Magistrates der Landeshauptstadt Linz mit Zuschrift vom 10. Mai 1909, Z. 668/3/6 IH, mitgeteilt, daß hinsichtlich der nach § 114 lit. b der Gewerbeverordnung zum Abschlüsse gelangenden sogenannten Kollektivarbeitsverträge den als Ausstellern der betreffenden Vertrags-, beziehungsweise Vereinbarungsurkunden anzusehenden Gewerbegenossenschaften im Sinne des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 17. März 1861, Zahl 4616, Verordnungsblatt Nr. 12, zweifellos die persönliche Gebührenfreiheit nach Tarifpost 75 lit. b, Gebühren- gesetz zukommt, daß daher diese Urkunden einer Gebühr nicht unterliegen. Sollten derartige Vereinbarungen zwischen der vorgedachten persönlichen Gebührenfreiheit nicht teilhasten freien Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen, so unterliegen die einschlägigen Vereinbarungsurkunden, insoweit sie nur von den statutenmäßigen Vertretern der betreffenden Organisationen unterfertigt sind und konkrete, individuelle Dienst- und Arbeitsverträge nicht enthalten, nach Anschauung der k. k. Finanz-Direktion dxr Gebühr nach T. P. 101, II lit b des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, im Betrage von 1 K vom Bogen. Hievon setze ich die Genossenschafts - Vorstehungen und den Genossenschafts - Verband in Sierning über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 28. Mai 1909, Z. 13.237/VIII, in die Kenntnis. Z. 12.109. Steyr, 7. Juni 1909. An alle Gememöe-Vorstehungen und k° k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor dem Nuterstiiyuugsschwiudlcr Jos. Pekaret. Josef Pckarek 1890 in Bndapest geboren, läßt sich auf Kosten der Stadt Graz Reisevorschüsse verabfolgen, und verursacht hiedurch derselben große Auslagen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen den Genannten keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 11.564. Steyr, 1. Juni 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Anton Kubeezka (h. ä. Amtsblatt Nr. 2 ex 1909) wird widerrufen. Z. 11.892. Steyr, 3. Juni 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Werseuch en ausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 23. bis 30. Mai 1909, nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1909, Nr. 13.862/X. Es bestehen: 1. BläschenauSschlag der Pferde. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Peter a. Hart. 2. Pferderäude. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Tiefgraben. 3. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldnngen pro Mai 1909. 1. Emmerich Rohrauer, Gemischtwarenhandel, Neuzeug 149, Gemeinde Sierning. 2. Johann Brunnsteiner, Musiker, Neudorf 4, Gemeinde Gassen;. 3. Marzell Sachs, Verkaufsstelle seines Taschnergewerbes in Steyr, Stadt- platz 5; in Bad Hall, Hauptplatz 33. 4. Anna Staufer, Frauenkleidermachergewerbe, Guntendorf 4, Gemeinde Kremsmünster Land. 5. Therese Langreiter, Frauenkleidermachergewerbe, Sattledt 8, Gemeinde Kremsmünster Land. 6. Emil Partsch, Filiale seines Tischlergewerbes in Kremsmünster Markt 51, in Sipbachzell 6 7. Frayz Weyzl, Fahrradhandel, Hallwang 12, Gemeinde Eber- stallzell. 8. Therese Preßl, Fraüenkleidermacherei/ Wapt- berg 64. 9. Alois Nosensprung, Binder, Stadlkirchey 9, Gemeinde Gleink. 10. Klara Kimmerstorfer, Viktuallen- handel in Dietachdorf 8, Gemeinde Gleink. 11- Frävz Mayrbäurl, Krämergewerbe mit Ausschluß des Perkay.fes der im 8 38, Absatz 5 G.-V. angeführten Artikel, Lahrn-

109 dorf 1b Gemeinde Garsten. 12. Georg Mitterhauser, Schuhmacher, Pichlern 25,, Gemeinde Sierning. 13 Josef Schießlingstraßer, Schuhmacher, Ried 3. 14. Franz Diegruber, Schulbücherhandel, Sierninghofen 58, Gemeinde Sierning. 15. Peter Hathaier, Gast- und Schankgewerbe (816 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g), Bad Hall 72. 16. Verein zur Errichtung eines evangelischen Kinderheims in Bad Hall, Gastgewerbe (§ 16 G.-O., Ht. b), Bad Hall, Nömer- straße 7, Geschäftsführerin Anna Linck. 17. Max Kleibel, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G.-O., Ht. b, c, d, f, g), Bad Hall 149. 18. Leopold Muckenhuber, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. b, 6, d, g), Großraming 21. 19. Josef Schießer, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, 6, c, d, f, g), Neichraming 30. 20. Katharina Drausner, Frauenkleidergewerbe, Wartberg 5. 21. Karl Holzner, Krämergewerbe mit Ausschluß des Verkaufes der im § 38, Abs. 5 G.-O. angeführten Artikel, Weichstetten 64, Gemeinde Tbanstetten. 8. Gewerbcabmeldungen. l. Johann Schöllhammer, Unterhändlergewerbe beim Ein- und Verkauf von Getreide, Kroisbach 12, Gemeinde Losensteinleiten. 2. Johann Greinecker, Faßbinder, Hilbern 49, Gemeinde Sierning. 3. Ferdinand Kittinger, Gast- und Schankgewerbe (8 16 G.-O., lit. a, I), c, d, f, g), Großraming 21. 4. Ferdinand Kittinger, Viehhandel, Großraming 21. 5. Josef Eckl, Schneider, Neustistgraben 42, Großraming. 6. Anton Hofer, Tischler, Bad Hall 136' 7. Hans Kraus, Photograph, Bad Hall 73. 8 Heinrich Reuter, Polierer, Neuzeug 31, Gemeinde Sierning. 9. Vertha Hamedinger, Kleidermacherin, Weyer Markt 15/16. 10. Johann Himmelfreundpointner, Gast- und Scbank- gewerbe <8 16 G.-O., lit. a, b, «, 6, f, g), Bad Hall 72. 11. Josef Heubl, Binder, Oberbrunnern 5, Gemeinde Thanstetten. 12. August Huber, Fleischausschrottung an Sonn- und Feiertagen, Neustift Nr. 1, Gemeinde Gleink. 13 Karl Stadler, Nagelschmied und Krämer, Stiedelsbach 24, Losenstein. 0. Gewerbeveränderungen. 1. Therese Hirsch, Gast- und Schankgewerbe, Raming- steg 34, Gemeinde Lt. Ulrich (§ 16 G.-O., lit. a, b, c, d, f, g); Fortführung auf Witwenstandsdauer genehmigt. 2. Martin Geßwagner, Bäckerei, (radiziert) Rosenegg 9, Gemeinde Garsten; hat zum Geschäftsführer Franz Nieder- mayr bestellt. 3. Franz Haider, Ziegelbrennerei, Neichraming 80. 4. Bürgerliche Aktienbrauerei, Gast- und Schankgewerbe (Z 16 G.-O., lit. a, st, a, 6, f, g). Neuzeug 62, Gemeinde Sierning; hat das mit Franz Kronccker bestandene Pachtverhältnis aufgelöst und an dessen Stelle Franz Achleitner als Pächter bestellt. 5. Franziska Wieser, Gast- und Schankgewerbe, Bad Hall 69 (8 1$ G.-O, Ht. a, b, c, d, f, g); Fortführung auf Witwenstandsdauer genehmigt. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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