100 Z. 10.720. Steyr, 19. Mai 1909. Z- 11.217. St eyr, 25. Dlai 1909. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor Nnterstützungöschwindler. Es treiben sich der im Jahre 1873 geborene, nach Negau, Bezirk Vöcklabruck, zuständige Fleischhauer Johann Baumann; der im Jahre 1866 zu Adriach in der Gemeinde Ossiach in Körnten geborene und zur Gemeinde Osiiach im politischen Bezirke Klagenfurt Land zuständige Christian Lorber und der im Jahre 1879 geborne, ledige, nach Salzburg zuständige Vräuer und Taglöhner Jranz Lederer, beschäftigungslos umher und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldnnterstützungen und Neisevorschüffe erfolgen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnistes — keinerlei Unter- stütznngen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 11.218. Steyr, 25. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Aommanden. Ausforschung von entwichenen Zwänglingen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-'ö. Statthalterei vom 21. Mai 1909, Z. 12.928/11, sind nachstehend benannte Zwänglinge entwichen, und zwar: Eugen Furtner, derselbe ist von mittlerer Statur, gedrungenen Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gesunde Zähne, ein spitzes Kinn, trägt einen blonden Schnurrbartanflug, hat Tätowie- rungen: am rechten Unterarm E. 8. am linken Unterarin ein Herz, durchbohrt von einem Schwert. Er spricht deutsch und ist von Profestion Taglöhner. Hyazinth Tavernini, notioniert mit Erlaß der k. k. Statthalterei Innsbruck ddo. 7. Juli 1907, Z. 37.001, seit 6. August 1907 deteniert, am 31. Juli 1887 in Dro, pol. Bezirk Riva, geboren und dorthin zuständig. Derselbe ist mittelgroß, kräftig gebaut, hat ein rundes Gesicht, schwarzbraune Haare und Augenbrauen, graue Augen, hohe Stirne, Nase dick und groß, Mund regulär, gute Zähne, ein rundes Kinn, ist bartlos, er spricht italienisch und deutsch und ist von Profestion Tunnelarbeiter. Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwänglings- Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gatlie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeits- Anstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über deren Aufenthalt zu pflegen, dieselben im Eruierungsfalle sofort in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach einzuliefern und über den Vollzug anher zu berichten. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Pferde-Prämiierung im Jahre 1ÄVS. Unter einem erhalten die Gemeinde-Vorstehungen Kundmachungen (eine, zwei), betreffend die Verteilung von Staats- , preisen für gute Zucht und Pflege der Pferde in Ober- ! österreich im Jahre 1909, zur sofortigen möglichst ausgedehnten Verlautbarung mit dem Auftrage, insbesondere be- ! kannte Interessenten hieraus besonders aufmerksam zu machen. ! Z. I I.0I6. Steyr, 23. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. I Entschädigung der Landwirte für Rotlanffälle bei Schweinen nach derSchutzimstfung mit Wiener Impfstoff. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1909, Z. 11.826/X, wird hiemit den Gemeinde- Vorstehungen ein Normale des Landeskulturrates für Oberösterreich, betreffend die Entschädigung der Landwirte für die nach der Schutzimpfung mit Wiener-Stoff eingetretenen Notlaufsälle bei Schweinen zur Kenntnisnahme, weitgehendsten i Verlautbarung und Verständigung jener Schweinebesitzer, welche im beurigen Jahre ihren Schweinestand schutzimpfen ! ließen, im Nachfolgenden bekanutgegeben. Gleichzeitig ergeht demnach auch der Auftrag an die Gemeinde-Vorstehungen, von dem Inhalte dieser Kundmachung die Vieh- und Fleischbefchauer und insbesondere die in der Gemeinde wohnhaften Wasenmeister zu verständigen, damit nicht etwa durch zu frühe Eröffnung der Kadaver oder durch Vernichtung erkrankter Organteile rotlaufkranker Schweine die Sicherstellung der Diagnose unmöglich gemacht wird. Alle Unfälle von solchen Schweinen sind im kürzesten Wege anher zur Anzeige zu bringen. Wekanntmachung betreffend die Entschädigung der Landwirte für nach der Schutzimpfung mit Wiener Impfstoff eingetretcne Rotlauf- fälle bei Schweine». Der o.- ö. Landeskulturrat gewährt mit Hilfe der vom k. k. Ackerbauministerium und dem o.-ö. Landesausschuß bewilligten Subventionen für alle innerhalb 5 Dkonaten nach der Schutzimpfung mit Wiener Impfstoff eingetretenen Notlaufsälle bei Schweinen eine Entschädigung, welche nach den im tz 6 des Gesetzes vom 7. September 1905, N-E.-Bl. Nr. 163, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest enthaltenen Bestimmungen bemesten wird. Die Entschädigung erfolgt unter nachstehenden Bedingungen : 1. Die Schutzimpfung muß von einem approbierten Tierärzte genau nach den von der k k o-ö. Statthaltern erlaffenen Normen und der von der Lehrkanzel für Seuchen- lehre herausgegebenen Anweisung durchgeführt worden ^-7^^?r Schweinebesitzer ist verpflichtet, sobald ™ ^'velne Erscheinungen wahrnimmt, welche da Ä " . ^ Schweinerotlaufes erkennen lassen,. "^^aangen den K berarti9e‘i Erscheinungen zugrunde AS l™, °en Bestimmungen des § 15 des allgenre'«-»
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2