Amtsblatt 1909/20 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. ZZi'zirkshauplmannIchafl SUcok für den gLeichnerrnigen politischen und SchuLDezirk. Ur. 20. SLeyVz am 20. Moi. 1909. Das AnitsblatL erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Liteyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränninerationspreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 10.225. Steyr, 11. Mai 1909. An alle Gemeinöe-Vorsehungen. Die Konkurs-Ausschreibung für die Aufnahme in die k. k. Landwehrkadettenschule in Wien im Jahre 1909 liegt in der Kanzlei der Bezirkshauptmannschaft auf und kann dortselbst eingesehen werden. Z. 10.404. Steyr, 14. Mai 1909. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Rommanden. Korpstelegraphemibung. Die Oberleitung der Korpstelegraphenübung hat mit Schreiben vom 11. Mai 1909, Z. 405, anher mitgeteilt, daß in der Zeit vom 1. bis 7. Juli 1909 im Bereiche der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr feldmäßige Uebungen im Feldtelegraphendienste unter der Leitung des Hauptmannes Engen Edler von Kefer stattfinden werden. Bei denselben wird Feldtelegraphendraht ausgelegt werden, welcher während der Detailübungen täglich eingezogen wird, während der größeren L-chlußübungen jedoch (Anfang Juli) streckenweise auch über Nacht ausgelegt bleiben wird. Die Gemeinden und Gendarmerieposten werden hiemit angewiesen, das Entsprechende zu veranlassen, damit Draht- diebstählen und mutwilligen oder boshaften Beschädigungen der Leitungen vorgebeugt werde. Zur Ueberwachung ausgedehnter Leitungen wird die Mitwirkung der Gendarmerie auch direkte von der Leitung angesprochen werden. Bezüglich Vorbereitung von Unterkunft in den Gemeinden sind keine speziellen Verfügungen notwendig, da die einzuquartierenden Abteilungen, höchstens 8 bis 10 Mann und Pferde stark sind, doch werden die Gemeinden eingeladen, bei Inanspruchnahme von Quartieren möglichst unterstützend einzugreisen. . Schließlich wird noch bemerkt, daß eine Einquartierung von Abteilungen in Kurorten oder größeren Sommerfrischen vermieden werden wird. Z. 10.588. Steyr, 16. Mai 1909. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Z. 11.036. Kundmachung. Die vom hohen o.-ö. Landtage für das Jahr 1909 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei- plätze zum Besuche des am 1. September 1909 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagskurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtniig verbunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial - Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im Anschlüsse an den Hufbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Nachdem nnr jene Gesellen zur Prüfung zugelaffen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach- zuweisen imstande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin- und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesnche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten- und Mitlel- losigkeits-, Schul-, Lehr- und Arbeitszengnisie belegt sein müssen, sind bis längstens 15. Juni 1909 an den oberösterreichischen Landesansschuß in Linz einzusenden. Vom Landesausschnsse im Erzhcrzogtumc Oesterreich ob der EnnS, Linz, am 30. April 1909. Der Landeshauptmann: Hans er m. p. Hierauf sind die interessierten Kreise besonders aufmerksam zu machen.

94 Z. 10.713. Steyr, 18. Mai 1909. An alle Gemeinöe - Vorstehungen. Warnung vor Anwerbung minderjähriger FrancuS- pcrsoncn durch Bohnmil Marecck. Laut eines Bericbtes der f. k. Polizeidirektion in Wien an das k k. Ministeriui» des Innern befaßt sieb der Kapellmeister Bohnmil (Gottlieb) Marecek, 3t Jahre alt, zu Ouhercil in Böhmen geboren, nach Nozberitz, Bezirk König- grätz, zuständig und dort ansässig, damit, in den Städten Sibiriens und Ostasiens mit einer grösstenteils aus minderjährigen Frauenspersonen gebildeten Musikkapelle Produktionen zu veranstalteu. Wie uack den Angaben einer bei ihm engagiert gelveseuen Musikcrin festgestellt erscheint, verlangen Bohnmil Marecck und dessen Gattin Antonie von den weiblichen Mit- gliedern ihrer Kapelle, das; dieselben den Gästen des Re- staurants, in dem die Produktionen jeweils staltsinden, geschlechtlichen Verkehr in Aussicht stellen, um sie so zu größeren Zechen zu verleiten Auch ist Marecck dem Trunke ergeben und mißhandelt seine Untergebenen. Mit Rücksicbt aus diese Umstände erscheint eine physische und moralische Gefährdung für die durch Bohnmil Marecek engagierten minderjährigen Frauenspersonen gegeben. Von diesem Sachverhalte werden die Gemeinde-Vor- stehungcn gemäß Erlasies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14’ Mai l. I, Zl. 2252/Präs., mit dem Beisügen in die Kenntnis gesetzt, daß es sich empfehlen wird, vor Anwerbung minderjähriger Frauenspersonen durch Vohumil Marecek in geeigneter Weise zu warnen Z. 10.589. Steyr, 10. Mai 1909.' An alle Gemeinde-VorstehMgen. Information betreffend Ncisen nach Russisch-Zcutralasien. Nach den in Nußland in Kraft stehenden Vorschriften ist das Betreten der russischen Territorien in Zentral-Asien im allgemeinen verboten. Ausnahmen sind gestattet, doch muß in jedem einzelnen Falle der betreffende fremde Staatsangehörige, welcher nach diesen Provinzen reisen will, im Wege der zuständigen diplomatischen Vertretung in Sankt Petersburg bei der kaiserlich russischen Regierung um eine solche spezielle Bewilligung ausuchen. Es mehren sich in der letzten Zeit die Fälle, daß Reisende, ohne diese Vorschriften zu beachten, direkt nach Zentral-Asien reisen, lvo sie dann von den Behörden in strenger Durchführung der vorerwähnten Bestimmungen an der Weiterreise bis zur Beschaffung der vorgeschriebenen Reisebewilligung gehindert werden. Diese Reiseunterbrechungen sind für die hievon Betroffenen mit Verlust an Zeit und Geld verbunden und führen wiederholt zu Rekriminationen, die jedoch erfolglos sind, da die Behörden in Zcntral-Asieu nur die bestehenden strengen Paßvorschristen in Anwendung bringen. Die in Rede stehende Reisebewilligung lväre rechtzeitig, jedenfalls aber nicht später als drei Wochen vor dem voraussichtlichen Eintreffen des Reisenden in Zentral-Asien, im Wege der k. u. k. Botschaft in St. Petersburg bei der kaiserlich russischen Regierung einzuholen. Hievon sind die intereffierteu Kreise in Kenntnis zu setzen. | Z. 905/B.-Sch.-R. Steyr, 12. Mai 1909. An alle ZchMeiümgm« Ermässigung des Eintrittspreises zur Besichtigung der Adclöbergcr- Grotte für die studierende Jngcnd. Der k. k. LaudeSschulrat hat mit Erlaß vom 6. Mai 1909, Z. 2315, folgendes eröffnet: Angesichts des Interesses, welches die Besichtigung der weltberühmten Adelsberger- Grotte für die studierende i Jugend hat und in Ansehung des Umstandes, daß derselben zu Erholungsreisen meist nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen, hat die Grottenkommission in Adelsberg be- I schlössen, den Schülern der Mittel- und Volksschulen für die in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Oktober täglich vormittags um halb 11 Uhr und' für am Pfingstmontage und am 15. August uachmittags 3 Uhr bei elektrischer Beleuchtung stattsindenden Besuche der Grotte den Eintrittspreis zu ermäßigen, so daß also Studierende der Mittel- und Volksschulen, wenn der Besuch in der Zeit voni 1. Mai bis 15. Oktober vormittags halb 11 Uhr stattfindet, gegen Entrichtung der Gebühr K 2, am Pfingstmontage und am 15. August nachmittags 3 Uhr aber gegen Lösung einer Karte von einer Krone gestattet wird. Es wird diese Begünstigung jedoch nur jenen Studierenden gewährt, welche sich als solche durch eine Bestätigung der Schuldirektion, Schulleitung oder durch Vorweisung eines Schulzeugnisses legitimieren. Für korporative Besuche, und zwar während des ganzen Jahres ist dagegen die Grottenverwaltung bereit, über besonderes Einschreiten der Schulleitungen noch weitergehende Preisermäßigungen salliveise zu gewähren. Z. 9999. Steyr, 8. Mai 1909. An alle Gemeinde -VorstchMgm. Einführung von Koch- und Hauöhaltnngs-Wattdcrknrsen. Die k. k. o -ö. Landlvirtschastsgesellschaft hat im Vorjahre mit der Einführung von Koch- und Haushaltungs- Wanderkursen begonnen. Diese Kurse bieten der weiblichen Jugend am Lande die Möglichkeit, sich ohne den Wohnort verlassen und ohne bedeutende Kosten aufwenden zu müssen, in allen jenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu vervollkommnen, die sie im praktischen Leben am allernotwendigsten braucht. Die Einführung solcher Kurse in möglichst vielen Orten des Landes stellt sich daher als ein geeignetes Mittel dar, tüchtige Hausfrauen heranzubilden, die im Stande sind, den Landwirt in dem harten Kampfe, den er unter den gegenwärtigen tvirtschastlichen Verhältnissen zur Erhaltung oder Verbesserung seiner Existenz führen muß, in zweckmäßiger und werktätiger Weise zu unterstützen. . . Aus diesem Grunde hat auch die Regierung diese Aktion der Landwirtschaftsgesellschaft kräftigst unterstützt und durch Gewährung bedeutender Subventionen die zur Installierung der Kurse notwendigen sehr kostspieligen Anschaffungen, sowie die Ausbildung und Honorierung tüchtiger Wander- lehrerinnen ermöglicht. In allen Orten, in denen solche Kurse bisher abge- halten wurden, begegneten sie der lebhaftesten Teilnahme aus allen Kreisen der Bevölkerung und fanden die Leistungen der Wanderlehrerinnen und die in den Kursen erzielten Er^ | folge allgemeine und ungeteilte Anerkennung.

95 Infolgedessen erfährt auch die Anzahl der Gesuche um Abhaltung von Kursen eine beständige Steigerung und während im Jahre 1908 von drei Wanderlehrerinnen 18 Kurse mit je 12, zusammen 216 Teilnehmerinnen abgehalten wurden, werden schon im laufenden Jahre von sechs Wanderlehrerinnen 36 Kurse mit je 12, daher zusammen 432 Teilnehmerinnen abgehalten werden. Im Jahre 1910 beabsichtigt die Landwirtschaftsgesell- schaft acbt Wanderlehrerinnen in Dienst zu stellen, welche in 48 Kursen 516 Teilnehmerinnen werden Unterricht erteilen können'. Bei der Feststellung des Programmes für die in einem Jahre abzuhaltenden Kurse ist die Landwirtschastsgesellschast bestrebt, einerseits allen Gesuchen um Abhaltung von Kursen zu entsprechen, andererseits aber auch der Bevölkerung jener Orte, in denen bisher keine Kurse abgehalten wurden, die Vorteile dieser neuen Fortbildungs-Jnstitntion zugänglich zu machen. Um Hiebei gerecht und billig vorgehen zu können, hat sich die Landwirtschaftsgesellschaft mit der Bitte an die k. k. Statthalterei gewendet, die politischen Bezirksbehörden zu veranlassen, sie in ihren Bestrebungen nach Möglichkeit zu unterstützen. Im Hinblicke auf die Erfolge, welche mit diesen Kursen bereits im ersten Jahre ihrer Tätigkeit erzielt wurden, und auf den eminent gemeinnützigen Wert dieser Einrichtung hat die k. k. Statthalterei keinen Austand genommen, diesem Wunsche zu entsprechen, und werden die Gemeinde-Vor- stehungen über Erlaß der k. k. o. -ö. Statthalterei in Linz vom 23. April 1909, Z, 9870/1, auf die Vorteile der Einführung von Koch- und Haushaltungs - Wanderkursen aufmerksam gemacht. Falls sich in einer Gemeinde die Geneigtheit zur Veranstaltung eines derartigen Kurses zeigen sollte, so wäre entweder anher oder direkt an die k. k. o. - ö. Landwirtschasts- Gesellschast in Linz zu berichten. Z. 10.453. Steyr, 17. Mai 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommandeu. Warnung vor dem UntevstiitknngSschwindler Rudolf Andexlinger aus Waizenkirchen. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 7. Mai 1909, Z. 11.260/XU, treibt sich der im Jahre 1860 geborene, nach Waizenkirchen zuständige, ledige Taglöhner Rudolf Andexlinger in der Welt beschäftigungslos herum und läßt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verabreichen, wodurch derselbe» bedeutende Kosten erwachsen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 10.095. steyr, 12. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Äommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Zwänglings Franz Errmair (h. ä. Z. 26.336, Amtsblatt Nr. 45 6X 1908) ist einzu- stellen. Z. 10.745. Steyr, 18. Mai 1909. Die Ausforschung der abgängigen Barbara Tittinger (h. ä. Amtsblatt Nr. 19 ex 1909) ist einzustellen. Z. 10.566 Steyr, 15. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen lang§ der Enn§. Jdeutitätserforfchung einer Leiche. Laut Schreiben der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Krems von 6. Mai 1909, Z. 1/8 A, wurde am 30. April 1909 bei Krems eine Leiche aus der Donau gezogen und in die Leichenkammer des Krankenhauses Krems übertragen; dieselbe ist 175 cm groß, kräftiger Körperbau, gut genährt, dem Bauernstande aus Oberösterreich oder den angrenzenden Teilen Niederösterreicbs anscheinend angehörig, zirka 60 Jahre alt, dürfte 3—4 Wochen im Waper gelegen sein. An der linken Schläfe befindet sich ein zirka 2 cm im Durchmeper großer Knocheneindruck von runder Gestalt, die Kopfhaut ist im großen Umfange vom Schädeldache losgelöst, während die der rechten Seite hängend geblieben ist. Die Gemeinde-Vorstehungen längs der Enns werden angewiesen, die Nachforschungen einzuleiten und ist ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Z. 10.219. Steyr, 11. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. Z° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung dcö abgängige» Binzenz Karasck. Der 12 Jahre alte Knabe Binzenz Karasek, Sohn des Schneiders Konstantin Karasek aus Hammer (Gemeinde Zarowitz, Bez. Proßnitz), hat im November 1908, seinen Lehrherrn Binzenz Slezak in Groß Teinitz (Bezirk Olmütz) verlassen und konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Der Knabe ist mittelgroß, mittelstark, trug Stoff- schuhe, war mit einer Zeughose, ebensolchem Rocke mit Samtkragen und schwarzem Hute bekleidet. Vermutet wird, daß sich derselbe Komödianten angeschloffen hat. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. April 1909, Z. 25.856, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, nach dem Genannten zu forschen, und ist im Falle eines positiven Ergebniffes sogleich anher zu berichten. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauvtmannschaft Steyr. — Hansische Buchdruckerei in Steyr.

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