Amtsblatt 1909/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. st Rezirkshauptmann schüft Stnjr für den gleichnamigen politischen und Schulvezirk. Ur. 19. Steyr, am 13. Mni. 1999. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. .— Prannmerationspreis jährlich 5 I<, halbjährig 2 X 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. So^veit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. An alle GememLe-Vorstehungen. Hinausgabc der Ncichsgeseh-Blätter. Unter Eineni gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück XXXI — XXXIV an die Gemeinde - Borstehnngen zur Hin- ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. Z. 10.267. Steyr, 12. Mai 1909. An Me Gemeinde-Vorsehungen. Vorlage der Quittungen über Schriftführer-Gebühren, Botenlohn- »nd TelegrammanSlageu aus Anlaß der Landtagswahlen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden angewiesen, die Quittungen über erwachsene Schriftführergebühren, die Bestätigungen über Botenlohn- und Telegrammauslagen innerhalb drei Tagen anher vorzulegen, da ansonsten diese Auslagen nicht mehr verrechnet und rückvergütet werden könnten. Gleichzeitig werden Hie Gemeinde-Vorstehungen noch angewiesen, die d. a. erliegenden brauchbaren Wahlkuverts anher einzusenden. Z. 9989. Steyr, 8. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweis»«« des Fortbestandes der Begünstigung nach 88 31, 32 und 33 des Wchrgeseheö als Kandidat des geistlichen Standes, Lehrer und Bcsiher ererbter Landwirtschaften. Gemäß §8 48, 51 und 54, Wehr-Vorschriften, I. Teil, haben diejenigen Kandidaten, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften, welche die Begünstigung des 88 31, 32 und 33, Wehr-Gesetz, genießen, im Monate Juni den Nachweis zu erbringen, daß sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen. Dieser Nachweis ist in der für das erste Ansuchen vorgeschriebenen Art zu erbringen und die amtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begünstigung beizuschließen. Diejenigen, welche erst seit Juni vorigen Jahres die ; Zuständigkeit im hiesigen Bezirke erlangten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburtsjahr und jene politische Behörde, bei welcher sie im Jahre 1908 den Nachweis über den Anspruch erbrachten^ ausdrücklich anzugeben. Hievou sind die interessierten Parteien mit dem Bemerken in die Kenntnis zu setzen, daß der Anspruch auf • diese Begünstigungen erlischt, wenn der 'Nachweis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird. Z. 9905. Steyr, 7. Mai 1909. Au alle Gemeinde - Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Sammclbcwillignng für die israelitische Kultus-Gemeinde Monasterzyska. Der Herr k. k. Minister für Kultus und Unterricht hat , im Einvernehmen mit dem Herrn k. k. Minister des Innern ' mit dem Erlasse vom 10. März 1909, Z. 6805, der israelitischen Kultusgemeinde in Monasterzyska (Galizien) die ange- i suchte Bewilligung zur Sammlung freiwilliger Beiträge । bei israelitischen Kultusgemeinden, Vereinen und Glaubensgenossen in Oberösterreich zum Zwecke des Baues eines i israelitischen Tempels in Monasterzyska für die Dauer des I Jahres 1909 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. I Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Beifügen in i Kenntnis gesetzt, daß die Gültigkeit der für die Sammel- ! organe der genannten Kultusgemeinde Jro Neumann und j Hirsch Kümmel, mit der Statthalterei - Zahl 2630/Präs. am 9. Juli 1907 ausgestellten Sammelbücher am 29. April | l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium für das Jahr 1909 verlängert wurde. Z. 853/B.-Sch.-R. Steyr, 8. Mai 1909. Konkurs - Ausschreibung. An den zweiklassigen Volksschulen in Aschach an der Steyr, Christkindl, Dambach, Kirchbcrg bei Krems-

90 Münster, Kleinraming, Sipbachzcll, ferner an den drei- klassigen Volksschulen in Eberstallzcll und Neustift, und an der sechsklaffigen Volksschule in Sierning kommt je eine Lehrcrstelle zweiter Klaffe zur definitiven Besetzung. Mit jeder dieser Stellen sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K, die gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier oder das gesetzliche Quartiergeld. Bewerber oder Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugniffe und einer Diensttabelle belegten Gesuche im vorgeschriebeuen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramls eiuzubringen. Z. 875/Sch. S t e y r, 6. Mai 1909. An sämtliche Zchulleitungen. Profcfior Rollcdcr-Stiftung. Die Jntereffen aus der Profeffor Rolleder- Stiftung fiir in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose dienstliche Verwendung ausweisende Lehrpersonen der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen für 1909 im Lnndbczirke Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselben haben ihre gefiempelten, mit einer Diensttabelle belegten Gesuche im Dienstwege bis 27. Mai l. I. hieramts einzubringen. In dem Gesuche ist das Einkonimen und Rebeneinkommen anzuführen und anzugeben, ob, bezw. wie oft und wann dem Bewerber (der Bewerberin) bereits in früheren Jahren die Interessen dieser Stiftung verliehen worden sind. Schließlick wird bemerkt, dafs die in der Vorrede zur Heimatkunde von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in 1. Linie berücksichtigt werden. Z 820/B.-Sch.-R. Steyr, 4. Mai 1909. An die Zweigvereme AremZmmster mö steyr öe§ o.-ö. Lande§lehrervereme§. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern dieser Vereine, die an der am 22. Mai l. I. in Bad Hall stattfindenden Vereins - Versammlung teil- nehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 9823. Steyr, 6. Mai 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen, schul- leitungen re. Kundmachung. Mit dem II. Semester des Studienjahres 1908/09 gelangen nachstehende Stipendien zur Ausschreibung: I. Das Thomas Chrönsche Kouviktsfonds-Stipendium jährlicher 200 K. 2. Das Anton Johann Gaustersche Kouviktfouds- Stipendium jährlicher 400 X mit dem Fakultätszuschuffe jäbrliä'er 200 X. ' 3. Das II. Dr. Jakob Jakobovitssche StudentenStiftungssonds-Stipendium jährlicher 400 K. 4* Das IV. und XX steiermärk. Konviktsfonds- Stipeudium jährlicher je 300 X mit dem Fakultätszuschuffe jährlicher je 200 X. 5. Das X> . und XXVII. Stipendium aus dem freien Vermögen des steiermärk. Konviktfonds jährlicher 6. Das Josefiue Porndorfersche Studenten-Stiftungs- fonds-Stipendium jährlicher 150 X. - 7. Das Karoline Ralzasche Studenten-Stiftungsfonds- Stipendium jährlicher 170 X. ~ 8. Das II. Josef Franz Schmiedsche StudentenfondsStipendium jährlicher 200 X. 9. Das I. und II. Anton Schraflsche Studenten- Stiftungsfonds - Stipendium jährlicher je 150 X. Die näheren Bedingungen können während der Amts- ! stunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr ein- > gesehen werden. Vorstehende Kundmachung ist möglichst allgemein zu ! verlnutbaren. — ; ex ollo Z. 874/Sch. Steyr, 7. Mai 1909. An Me Gememöe-VorstchMgm AM OrLZschulräLe. Betreffend Neuwahl der Ortsschulrätc. Da Heuer in den meisten Gemeinden die Wahlperiode für die Ortsschulräte zugleich mit der der Gemeinde-Vertretungen abläuft, werden die Gemeinde - Vorstehungen eingeladen, nach erfolgter Neuwahl der Gemeinde-Vertretungen auch die Neuwahl in die Ortsschulräte gemäß dem Gesetze vom 21. Februar 1870 L. -G. -Bl. Nr. 9, betreffend die Schulaufsicht, und dem einige Bestimmungen desselben ab- ! ändernden Gesetzes vom 4. Jänner 1885, L.-G.-Bl. Nr. 2, > vorzunehmen. Die Zahl der Vertreter der Gemeinden im \ Ortsschulräte hat die gleiche zu bleiben, wie in der letzten Wahlperiode, falls nicht eine bedeutende Aenderung im Schulsprengel eingetreten ist, in welchem Falle entsprechend dem § 7 des Gesetzes vom 4. Jänner 1885 vor erfolgter Wahl die h. ä. Entscheidung einzuholen ist. Nach erfolgter Konstituierung haben dann die Ortsschulräte dem k. k. Bezirksschulräte und der Genleinde-Vorstehung die Zusammensetzung des Ortsschulrates unter Angabe des Namens, Standes und der Wohnung jedes einzelnen Mitgliedes und der beiden Ersatzmänner bekannt zu geben. Hiebei ist speziell anzugeben, wer der Obmann, der Stellvertreter desselben, der Ortschulinspektor, der Vertreter ! der kathol. Kirche, der Vertreter der Lehrerschaft, die Ver- ! treter der eingeschulten Gemeinden und endlich die beiden ! Ersatzmänner sind. | Z. 9906. Steyr, 10. Mai 1909. An aüe GmosienschastZ - vorstehmgenAnfbewahrung der Archivalien der Zünfte. . Von allen Archivalien des Landes sind, wie die Er- ! fahrung lehrt, die Archivalien der Zünfte am meisten Ver- | lusten ausgesetzt. Diese Wahrnehmung ist umso bedauernswerter, als gerade in diesen Archivalien die Geschichte und > Entwicklung der einzelnen Handwerksziveige und des gesamten ! Gewerbes überhaupt in erster Linie niedergelegt ist. Es fft daher hoch an der Zeit, der Sicherung dieser zerstreuten ' Bestände volle Aufnierksamkeit zuzuwenden. Wenn ^d) j schon in früheren Jahren in einzelnen Fällen diese Frage I das Landesarchiv, dem mehrere Innungen, wie die Sensen-

91 genossenschaft Kirchdorf-Micheldorf, ihre wertvollen Archivalien - mit Vorbehalt des Eigentumes zur sicheren Aufbewahrung übergeben haben, beschäftigte, so bietet die geplante ober- österrcichische Landes-Handwerkerausste'slung die erwünschte Gelegenheit, dieser wichtigen Frage in vollem Umfange nahezutreten. Ueber Auftrag der k. k. Statthalterei werden die j Genossenschafts-Vorstehungen aufgefordert, über das Vorhandensein solcher Archivalien bis spätestens 5. Juni I. I. einen Bericht, beziehungsweise einen Fehlbericht hierher zu erstatten. Im Falle des Vorhandenseins solcher Archivalien hat der diesbezügliche Bericht zu enthalten: Kurze Angaben über Inhalt, Alter, äußere Beschaffenheit (ob Bücher, Urkunden (mit oder ohne Siegeln) oder Akten) und Umfang des jeweiligen gesamten Bestandes. Weiters ist sich zu äußern, ob das fragliche Materiale sich im guten Zustande befindet und wo und wie dasselbe untergebracht ist. Hinsichtlich des Inhaltes kommen folgende Archivalien in Betracht: Zunftprivilegien, Aufding- und Freisagbücher, Meisterbücher, Handwerksprotokolle, Dienstbotenordnungen, Nechnungsbücher und Rechnungen, Korrespondenzen rc. Vor allem sind jedoch verläßliche Angaben über vorhandene .Handwerksordnungen (Zunftstatuten), über Siegelstempeln und Handwerkermarken -erwünscht. Bei den Handwerksorduungen ist die Angabe des Alters, also des Jahres, in dem sie erlaffen wurden, besonders willkommen. ■ Z. 8757. Steyr, 7. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Beitritt znm o.-v. Vereine für Lnftschiffahrt in Linz. Der unter dem Protektorate Sr. k. u. k. Hoheit des Durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Josef Ferdinand stehende Verein für Luftschiffahrt in Linz hat sich unter Betonung der Wichtigkeit der Pstege der Luftschiffahrt mit dem Ersuchen hierher gewendet, den Bestrebungen desselben tunlichst zu fördern. Ich lade die Gemeinde -Vorstehungen daher unter Beischluß eines Aufrufes und einer Subskriptionsliste ein, die Bevölkerung in geeigneter Weise auf diesen Verein aufmerksam zu machen. Z. 9797. Steyr, 6. Mai 1909. An alle ’ Gemeinde-Vorstehungen, Genossen- schast-Vorstehmgen und den GenossenschastZ- Verband in Ziermng. Beschickung der o.-ö. LandeS-Handwerker- und Industrie- Ausstellung in Linz 1909. Der Ausschuß der o.-ö. Landes - Handwerker- und Industrie-Ausstellung in Linz hat mit Zuschrift vom 4. Mai 1909, Z. 5696, anher mitgeteilt, daß aus dem Bezirke Steyr Land' so wenige Anmeldungen eingelaufen sind, daß der Bereich des Bezirkes Steyr bei der Landesausstellung vollständig verschwinden würde. Ueber Ersuchen des genannten Ausschusses lade ich die Gemeinde - Vorstehungen, Genossenschafts - Vorstehungen -und den Genossenschafts-Verband in Sierning ein, auf die interessierten Kreise im Sinne einer regen Beteiligung an dem Unternehmen energisch einzuwirken. Hiebei wird bemerkt, daß der Anmeldetermin bis 1» Mai 11)0!» erstreckt wurde, und daß Anmeldebögen direkt beim Ausschusse, sowie auch h. a. erhältlich sind. Z. 9992. Steyr, 8. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminarc pro 1908. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1908 bis 20. September 190!) anher in Vorlage zu bringen. Die Nachweisungen und Präliminare sind zu datieren und vom Gemeinde-Vorsteher zu fertigen und mit dem Gemeinde-Siegel zu versehen. Z. 9991., Steyr, am 8. Mai 1909'. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veränderungen im Stande der VorspanuStierc und Vor- spannswägen. Nach § 7 des Vorspannszesetzes vom 22. Mai 1905, ! Nr. 85, ist von der politischen Landesstelle alljährlich im ! Monate Juni dem betreffenden Militärteritorialkommando ; über eintretende Aenderungen im Stande der Vorspanns- j tiere und Vorspannswägen im Lande Mitteilung zu machen. Zu diesem Zwecke erhalten die Gemeinde-Vorstehungen ; den Auftrag, über die seit der Vorlage der Verzeichnisse j über Vorspannstiere und Vorspannswägen (h. ä. Erlaß vom j 20. Juni 1905, Z. 12.924, Amtsblatt Nr. 25) eingetretenen , Veränderungen ein Verzeichnis, in welchem die Anzahl der ! Vorspannstiere und Vorspannswägen ausgewiesen sind, oder eventuell einen Fehlberickt bis längstens 25. Mai l. I. anher vorzulegen. Z 9853. -L-teyr, 8. Mai 1909. An Me Gemeinde - Vorstehungen Md k. k° Gendarmerie-Posten-Uommnnden. Ausforschung der abgängigen Barbara Dittinger. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz hat mit Schreiben vom 5. Mai 1909, Z. 9057, Nachstehendes anber mitgeteilt: Laut des Berichtes der Gemeinde - Vorstehung in Kematen a. d. Krems vom 4. Mai 1909, hat sich am > 29. April l. I. um halb 8 Uhr früh die in Halbarting Nr. 8 wohnhafte Barbara Dittinger, Gattin des Inwohners Franz Dittinger, unter der Angabe, daß sie zum Doktor Hamann nach Kematen gehe, aus ihrer Wohnung entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Bei derselben äußerte sich seit einiger Zeit Lebensüberdruß und Verfolgungswahn. Barbara Dittinger ist 35 Jahre alt, mittelgroß bat längliches Gesicht, graue Augen, blonde Augenbrauen, braune Haare, und fehlen ihr die Vorderzähne, ist blatter-

92 narbig und bat blasses Aussehen. Bekleidet war dieselbe mit licktgelbcm Kleide, brauner Bluse, roter Schürze mit weißen Streifen und Lederschuben. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmcrie- Posten-Kommauden werden beauftragt, nach der abgängigen Person zu forsche« und ist ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher bekannt zu geben. Z. 9624. Steyr, 8. Mai 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-llommanden. Warnung vor Untcrstütznngöschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 30. April 1909, Z. 10.932/XI1, treiben sich der im Jahre 1881 geborene nach Neuhofen zuständige Schuhmachergehilfe Jranz Staudinger und seine im Jahre 1884 geborene Ehegattin Walpurga, geb. Haushammer, teils gemeinsam teils einzeln in der Welt beschäftigungslos herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Unterstützungen verabreichen, wodurch derselbe« bedeutende Kosten erwachsen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen werde« daher beauftragt, de« Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktische« augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 9941. Steyr, 7. Mai 1909. An alle Gemeinde- und GenostenschajtZ- Vorstehungen. Mcistcrknrs für Hufschmiede. Das Gewerbeförderuugs- Institut für das Herzogtum Salzburg beabsichtigt in der Zeit von Anfang Oktober bis Mitte Dezember Ii)üi> in der Stadt Salzburg einen Mcisterknrs für Hufschmiede durchzusühren, an welcher Veranstaltung auch Bewerber aus Oberösterreich teilnehmen können. Für die Aufnahme wird der Nachweis über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiedehandwerk, der Ausweis über eine wenigstens dreijährige Tätigkeit als Hufschmiedegehilfe und die Vorlage des Heimatscheines gefordert. Das Lehrprogramm des Kurses ist folgendes: 1. Lehre vom Baue des Hufes, seiner Bestimmung und Verrichtung im gesunden Zustande, seiner regelmäßigen Form und Beschaffenheit, sowie Pflege und Wartung desselben; 2. Lehre vom eigentlichen Hufbeschlag; 3. Lehre von den Krankheiten des Hufes; 4. Praktische Uebungen in der Ansertigung des Hufeisens, im Ausschneiden des Hufes wie überhaupt im Hufbeschlag. Der Kurs steht unter der Leitung eines nnlitärisch geprüften Husschmiedmeisters und Prüfuugskomnüssärs der k. k. Landesregierung für staatliche Hufbeschlagsprüfungen in Salzburg. Der Unterricht findet während der Kursdauer täglich von 8 — 11 Uhr vormittags und von 2 — 5 Uhr nachmittags statt. Alle Lehrbehelfe und sonstigen Materialien werden kostenlos beigestellt. Gewerbetreibende und Gehilfen aus Oberösterreich, welche an diesenr Kurse teilzunehmen wünsche«, haben ihre Anmeldungen mit den geforderten Ausweisen ordnungsmäßig belegt, schriftlich bis längstens 31. Juli l. I. an die Direktion des Gewerbeförderungs- Jnstitutes für Oberösterreich in Linz, Scharitzerstraße 12, einzusenden. Unbemittelten Teilnehmern werden über begründetes Ansuchen Stipendien gewährt und ist in diesem Falle denk Ansuchen auch das Mittellosigkeitszeugnis beizu- ! schließen. Die Gemeinde- und Genoffenschasts - Vorstehungen werden eingeladen, die intereffierten Kreise auf die Ausschreibung besonders aufmerksanr zu machen. Z. 9910. Steyr, 9. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen md k. k. Gendarmerie-Posten-UommandenJm Nachhange zu den Statthalterei-Kundmachungen vom 1. und 16. September 1908, Z. 23.602 und 24.910, sowie vom 20. Februar 1909, Z. 4380, betreffend die Einfuhr und Untersuchung von Fleisch und Fleischwaren für das Deutsche Reich werden hiemit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden auf die i«i Amts- blatte zur „Linzer Zeitung" vonr 5. Mai 1909, Nr. 39, verlautbarte diesbezügliche Statthalterei - Kundmachung vom 27. April 1909, Z. 10.573, behufs weiterer Verlautbarung und Bekanntgabe an die Jntereffentenkreise aufmerksanr gemacht. ______________________ Z. 9827. Steyr, 9. Mai 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 25. April bis 2. Mai 1909. Es bestehen: 1. Niiudc. Bezirk Vöcklabruck: Genreinde Tiesgraben. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schweinesenche. 1. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Wels. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauplmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2