Amtsblatt 1909/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

87 beheimatete, 34 Jahre alte Steinmetz Johann Hettmer, beschäftigungslos in der Welt herum und nimmt auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen in Anspruch. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 9225. Steyr, 30. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t Gendarmerie - Posten - Uommanden. * Ausforschung des Stcllungspslichtigen Karl Lcrner. Das Heimatrecht des angeblich im Jahre 1884 in Griffen geborenen und angeblich in Griffen iin Bezirke Völkermarkt heimatberechtigten stellungspflichtigen Karl Lerner, für dessen Heimsendung Panatikakosten aufgelaufen sind, | konnte im Kroulande Körnten nicht ermittelt werden. Der Genannte wurde am 17. Juli 1905 von Neapel mit ; dem Dampfer „Arpad" der Gesellschaft „Adria" nach Triest ! gebracht und dort am 24. Juli 1905 ausgeschifft. Es besteht die Vermutung, daß Genannter mit dem im Jahre 1884 geborenen, in Griffen heimatberechtigen Karl Melchior identisch ist. Letzterer ist ein uneheliches Kind der Maria Melchior in Völkermarkt. Maria Melchior erhielt von ihrem Sohne seinerzeit aus Rom eine Nachricht, kennt jedoch dessen jetzigen Aufenthalt nicht. In Triest war Melchior sowie Lerner im Mai 1906 uneruierbar. Es besteht der Verdacht, daß Melchior mit Reisedokumenten, die auf den Namen „Lerne r" lauten, umherreist. Ueber Erlaß her k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. April : 1909, Z. 9404/1V, werden die Gemeinde-Vorstehungen und ! k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Nach- ! forschungen nach dem Genannten einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Z. 9313. Steyr, 30. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 25. April 1909 nach dem Erlasse der k. k. 'Statthalterei in Linz vom 26. April 1909, Nr. 10.705/X. Es bestehen: 1. Pferderäude. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Tiefgraben. 2. Rotlauf der Schweine. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3. Schweiueseuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Peter. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Wels. .3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. 3- 8943. Steyr, 29. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Bekämpfung des Scheidenkatarrhs der Rinder. Mit dem Erlasse vom 1. März 1909, Z. 3392/444, hat das k. k. Ackerbauministerium die Statthalterei ermächtigt, zur Bekämpfung des ansteckenden Scheidenkatarrhs der Rinder im dortigen Verwaltungsgebiete für das Jahr 1909 den Betrag von 1000 K zu verwenden. Ebenso bat auch der o.-ö. Landesausschuß zum Zwecke der Tilgung dieser Krankheit pro 1909 1000 K bewilligt Mit diesen Beträgen werden die von berufenen Fachmännern empfohlenen Heilmittel von der Statthalterei beschafft und an jene Tierärzte, welche an Scheidenkatarrh erkrankte Ninderbestände zur Behandlung übernehmen, unentgeltlich abgegeben. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Stattbalterei in Linz vom 16. April 1909, Z. 9390/X, und unter Bezugnahme aus den im Amts- blatte Nr. 1 ex 1909, mit Z. 30.702, verlautbarten diesbezüglichen Statthalterei-Erlaß vom 21. Dezember 1908, Z. 33.063/X, mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, die Landwirte von dieser zur Bekämpfung des ansteckenden Scheidenkatarrhs neuerdings eingeleiteten Aktion zu verständigen. Gleichzeitig sind dieselben aufmerksam zu machen, daß jene Besitzer, welche auf die unentgeltliche Beistellung der Medikamente zur Behandlung ihres erkrankten Viehstandes Anspruch erheben, strengstens verpflichtet sind, während der Dauer der Erkrankung ihre Tiere nicht zur Zucht zu verwenden und nach vollständiger Abheilung der Krankheit den Stall genau nach den Anordnungen des Tierarztes zu reinigen und zu desinfizieren. Die Kosten der zur Stalldesinsektion erforderlichen Mittel sind von den betreffenden Besitzern selbst zu bestreiten. Herrschaften oder erwiesen wohlhabende Grundbesitzer haben auch die Kosten der zur Behandlung ihrer Viehbestände erforderlichen Medikamente aus eigenem zu tragen und haben auf unentgeltliche Abgabe der Medikamente keinen Anspruch. Schließlich werden jene Gemeinde-Vorstehungen, in deren Gebiete die Obmänner der Bezirksgenossenschaften der Landwirte und der landwirtschaftlichen Bezirksvereine ihren Wohnsitz haben, eingeladen, dieselben von dieser Aktion gleichfalls zu verständigen. An alle Genossenschaften. A. Gewcrbeanmeldungcn pro April 1909. 1. Jakob Felbermayr, Fleischhauer, Neustift 6, Gemeinde Gleink. 2. Franz Diegruber, Gemischtwarenhandel, Sierninghofen 58, Gemeinde Sierning. 3. Rudolf Wochenalt, Fleischhauerei-Filiale, Unterhimmel 5, Gemeinde Garsten (Hauptgeschäft Nr. 13 in Stein). 4. Karl Stecher, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 G. -O., lit. a, b, c, d, f u. g), Unterrohr 44, Gemeinde Rohr. 5. Dorothea Kutzler, Frauen- kleidermachergewerbe, Garsten 1. 6. Therese Geistberger, Müller, Mairdorf 12, Gemeinde Kremsmünster Land" 7. Matthias Geierlehner, Fragnerei mit Ausschluß des Verkaufes der im 8 38, Abs. 5 der Gew.-Ordg., angeführten Artikel, Blumau 15, Gemeinde Neustift. 8. Berta Lackt, Frauenkleidermachergewerbe, Sarning 44, Gemeinde Garsten'

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2