83 Z. 8585. Steyr, 22. April 1909. An Me Gemeinde - Vorstehungen und §. k° Gendarmerie-Posten-NommandenDurchfuhr von tierischen Rohstoffeu und Produkten aus Scrbicu. Mit Bezugnahme auf die im Amlsblatle Nr. 15 unterm 11. d. M. mit Z 7795 verlautbarte, diesbezügliche Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 6. April 1909, Z 8819, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der f. k. Statthalterei vom 14. April 1909, Z. 9540/1, in die Kenntnis gesetzt, daß es im Absätze II, Punkt c, der zitierten Kundmachung statt „von geschmolzenem Talg in Fässern und Wammen" heißen soll: „von uugeschmolzenem Talg in Fässern und Wammen". Demnach ist die verlantbarte Kundmachung entsprechend richtig zu stellen. Z. 8807. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Vornahme der Pscrdeklassifikatiou, der FuhrwerkS- zähluug, sowie der Zahlung der Motorfahrzenge pro IttOO. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April 1909, Z. 9537'IV, wird hiemit den Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden der Reise- und Geschäftsplan für die diesjährige Pferde- klassifikation jur Kenntnis gebracht. Demnach werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die §8 1 bis 16 der Durchführungsbestimmungen zum Pserde- stellungsgesetze, sowie auf die. Statthalterei - Erlässe vom 22. September 1892, Z. 14.020/IV, uud vom 26. Dezember 1908, Z. 34.405/1 V, verlautbart in den h. a. Amtsblättern 'Nr. 41 ex 1892 und Nr. 2 ex 1909 hingewiesen. Bezüglich der im 8 3 der Durchführungsbestimmungen zum Pserdestellungsgesetze vorgesehenen Aufforderung zur Anzeige und bezüglich der gleichzeitig zu erfolgenden Bekanntgabe des für jede Gemeinde zur Vornahme der kom- missionellen Besichtigung der Pferde anberaumten Ortes sowie des Tages und der Stnnde, sowie rücksichtlich der Bestimmung günstigerer Vorführnngsplätze, der Beistellung einer entsprechenden Schreibkraft seitens der Gemeinde und der Heranziehung der Gendarmerie zur Auf- rechthaltuug der Nuhe,,;md Ordnung sind die Bestimmungen des anläßlich der Pferdeklassifikation im Jahre 1906 er- gangenen Statthalterei - Erlaffes vom 7. April 1906, Z. 7697/1V, verlautbart mit h. a Z. 8879, Amtsblatt Nr. 16 ex 1906, sinngemäß zu beachten. Bezüglich der Jnhrwerkezählung wird noch aus- drückstch darauf hingewiesen, daß im Sinne des Statthalterei- Erlaffes vom 31. Dezember 1903, Z. 19.704/1V, nur solche Fuhrwerke zu zählen sind, für welche Bespannungen tatsächlich vorhanden sind. Demnach haben die Gemeinde - Vorstehungen bis 1V. Mai l. I. zuverlässig den znr Vornahme der Klaffifikatiou bestimmten geeigneten Platz anher bekanntzugeben. Die k. k. Gendarmerie hat nur in jenen Orten, in welchen eine größere Anzahl von Pserden (mehr als 100) zur Vorführung gelangen, Affistenz zu leisten. Das Operat über die Fuhrwerkszählunq, welches in zwei Paren auszu- fertigen ist, ist zuverlässig bis 10. Juni l. I. anher zu überreichen. Ebenso sind die Anzeigezettel über Motorfahrzeuge bis zum gleichen Termin von jenen Gemeinden vorzulegen, in welchen derlei Fahrzeuge vorhanden sind. Unter einem gelangen die erforderlichen Drucksorten zur Expedition. Das zweite Pare des Juhrwerkszählungs-'Ans- wcises ist aus Ekustostbogen zu schreiben. Z. 8677. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Kommenden. Merseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. April 1909 nach dem Erlape der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April 1909, Nr. 10.039/X. Es bestehen: 1. Notkauf der Schweine. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf. 2. Schweincscuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kemateu. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Wels. Der E. k. Bezirksbaupimann: Waldcrdvrfs. Redaktion und Vertag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — Haasiche Buchdruckerei in Steyr.
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