82 Laut Note vom 5. März 1909, Z. 3546, hat die königl. kroat. -slaw. -dalm. Landesregierung (Abteilung für innere Angelegenheiten) in Anbetracht der «öereinstimmenden Zustimmungen der Landesausschüsse Graz, Zara, Linz, Innsbruck, Brunn, Wien, Laibach, Czernotvitz, Klagenfurt, Troppau dein k. k. Ministerium des Jiuiern mitgeteilt, daß sie mit 1. Jänner 1909 mit den genannten Landesaus- schüsien die Vereinbarung eingeht, daß künftighin die Spitalsund Heilanstalts- Kosten nach den der Arbeitsklasie angehörenden, vermögenslosen, an Syphilis oder Trachom Erkrankten, soivie vermögenslosen und keine zahlungsfähigen Verwandten besitzenden Geisteskranken, ohne Rücksicht darauf, auf welchem Landesgebiete diese Kranken verpflegt wurden und ob dieselben einer Kranken - Unterstützungskaffe angehörten oder nicht, aus dem entsprechenden Fonds jenes Landes gezahlt werden sollen, auf dessen Territorium die Kranken die Gemeindezuständigkeit besitzen. Z. 8152. Steyr, 24. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Impsärzte. Vornahme der Impfung und Wieder -Impfung im Jahre 1909. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 9. April 1909, Z. 8981/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder - Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Lifte der Jmpffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises B des Vorjahres, aus dem die ung ei rupft und erfolglos Geimpften nominell in das heurige Verzeichnis zu übertragen sind, und auf Grund der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus den von den hoch würdigen Pfarrämtern beizu- stellenden Matrikenanszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Ein gewanderten zu erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. ist im Ausweise impfstatiousweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfausweis I und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Jmpfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen.hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubriken genau ausgefüllt seien, und haben zu diesem Zwecke hie mithinaus- gegebenen Impfausweise I und II vom Vorjahre als Muster zu dienen. Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. im Ausweise impfftatiousweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Jmpfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde-Vorsteher und Jmpfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Jmpfakte sind die in allen Nubrikcu genau ausgefertigten Jmpfpro- gramme beizuschließen. Parteien, welche ihr impspflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Jmpsplatze nicht zu führen, sind im Wege der Gemeinde-Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor- zuladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druckerei Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drucksorten zu verwenden und bei Einsendung des Impf-Elaborates und unter Mitfertigung des Jmpfarztes demselben beizuschlicsieu. Im Uebrigen werden die Gemeinde-Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Impsärzte auf die weiteren Weisungen, enthalten im h. ä. Erlasse, Z. 8784, vom 13. April 1907, Amtsblatt Nr. 17, verwiesen. Z. 8485, 8676, 8849. Steyr, 29. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern. Nachstehende Personen, u. zw.: Josef Braun, 1885 geboren, nach Heubach zust.; Franz Hrabal, 32 Jahre alt, Schneidergehilfe, nach Prawcitz zust.; Leonhard Matthias Aigner, 1883 in Salzburg geboren, nach Jnnerschwand zuständig, treiben sich beschäftigungslos umher und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 8394. An alle Steyr, 22. April 1909. Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kurrende. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat mit dem Erlasse vom 13. September 1908, Z. 18.388, die Anhaltung des in der Gemeinde Liesing, Bezirk Hietzing-Umgebung (Niederöiterreich) heimatberechtigten, im Jahre 1881 geborenen Hermann Ovrist in der Zwangsarbeitsanstalt Klosterneuburg verhängt. Der Genannte ist laut Note der k. k.' Landesregierung Klageinurt vom 3. April 1909, Z. 6030, am 17. September 1908 in Kötschach, Kärnten, gelegentlich seiner Ueber- stellung vom Bezirksgerichte zur Gemeinde entwichen. „ - r^E" D&rilt ist mittelgroß, breitschultrig, hat kleinen lichtbraunen Schnurrbart, solche Haare und Augeu- SrÄ Mund und Kinn proportioniert. Besondere Kennzeichen sino Tätowierungen auf der Brust und auf an^erÄ-u^"^ ^" auf der Brust einen Adler und Ä W "neu Indianer darstellend. Vollen-Kam?» E?nde - Vorstehungen und k. k. Gendarnrerl M Ärschen angewiesen, nach dem Genannten Zwangsarbeitsanstalt In K°?n ^uierungsfalle sofort ' den Vollzug anher zu berichten ^ b.nzuliefern und
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