Amtsblatt 1909/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

81 Diese Gesuche sind bis spätestens 20. Mai 1909 beim k. n. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im April 1909. K. n. k. 14. Korpskommando. Z. 8235. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde -vorftehungen und hochw. Pfarrämter. Konkurs - Ausschreibung für die Vize-Admiral Bernhard Freiherr von Wüllcrstorf- Urbairsche Stift»ng für zwei arme kranke Matrosen. Den stiftungsurkundlichen Bestimmungen gemäß eröffnet das Kaiserin -Maria- Anna -Stiftungs- Komilee hiemit den jährlichen Konkurs für die im Jahre 1909 aus den Erträgnissen der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen zu verteilenden Gratialen (ä 140 K.) Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt und aus diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung aus dem Verbände der k. u. k. Kriegs - Marine entlasten worden sind. Die Stiftungsgenüsse, welche am Todestage des Stifters, d. i. am 10. August jedes Jahres zur Ver- teilung gelangen, werden an die zwei am meisten berück- sichtigungswürdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des Stiftungsgenustes auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung des Stiftungsgenustes an bereits Beteilte ist jedoch nicht ansgeschlosten. Es werden daher alle jene, welche die für eine Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften zu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit den nötigen Beweisdokumeilten belegten Gesuche bis 1. Juli d. I. an das k. u. k. Seebezirks-Kommando in Trieft zu richten. In denselben muß dargetan werden, daß der Bittsteller 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose in der k. u. k. Kriegs - Marine erkrankt ist, und infolge besten ohne Versorgung aus dem Verbände derselben entlassen worden ist; 2. sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungsbedürftig ist. . Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armuls- zeugnis oder eine Bestätignilg der zuständigen Ortsvorstehung beizuschließen. „ t , Später als am 1. Juli einlangende.Gesuche um Verleihung einer Unterstützung aus dieser Stistung werden nicht be>ücksichtigt. Triest, im März 1909. Das Stiftungs - Komitee. Dieses ist in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Z 8487. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde-Vorftehungen, hochw. Pfarrämter rc. re. Heinreichs genaue Adrcssiernng. Im Erzherzogtum Oesterreich unter der Enns existieren außer einer Katastralgemeinde „Heinreichs" vier Ortsgemeinden dieses Namens, und zwar Heinreichs, Gerichtsbezirk Alentsteig, pol. Bezirk Zwettl; Heinreichs, Gerichtsbezirk Gr. Gerungs, pol. Bezirk Zwettl; Heinrichs, Gerichtsbezirk Schrems, pol. Bezirk Gmünd und „Heinreichs in Böhmen", Gerichtsbezirk Weitra, pol. Bezirk Gmünd. In letzterer Zeit mehren sich die Fälle, daß in von Behörden und Gemeinden, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Anstalten ausgebenden amtlichen Zuschriften, in denen es sich um eine der vorgenannten Gemeinden handelt, lediglich die Nanrensbezeichnung „H e i n r e i ch s" — ohne einen näheren Zusatz ««gewendet wird. Da diese mangelhaste Bezeichnung häufig ganz überflüssige und zeitraubende Korrespondenzen nach sich zieht, erscheint es dringend geboten, daß bei Anführung einer der in Niederösterreich gelegenen Ortsgemeinden „Heinreichs" der Name des Gerichtsbezirkes beigesetzt werde, z. B. Heinreichs, Gerichtsbezirk Alentsteig; Heinreichs, Gerichtsbezirk Gr. Gerungs; Heinrichs, Gerichtsbezirk Schrems; Heinreichs, Gerichtsbezirk Weitra, bezw. die offizielle Bezeichnung Heinreichs in Böhmen gebraucht werde. Dieses wird über Erlaß der k. k. oberöft. Statthalterei vom 7. April 1909, Z. 9097/11, behufs Darnachachtung bekanntgegeben. Z. 8851. Steyr, 24. April 1909 An alle Gemeinde-Vorftehungen und Urameniafsen - Vorftehungen. Ocffeutlichkcitsrccht des Kaiser Franz Josef-ZubiläumS- SpitalcS in TamSweg. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 25. März 1909, Z. 4808, wurde dem Kaiser Franz Josef-Jubiläums-Spitale in Tamsweg' mit dem Gesetze vom 12. Februar 1909, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 28, das Oeffentlich- keitsrecht verliehen und wurden die Verpflegstaxen in diesem Krankenhause für die Dauer des Jahres 1909 für die II. Verpflegsklasse mit 4 X und für die III. Verpflegs- klasse mit 2 X festgesetzt. Z. 9012. Steyr, 26. April 1909. Allgemeines Krankenhaus der barmherzigen Brüder in Görz. Erhöhung der VcrpflcgStaxe 111. Klaffe. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 3. April 1909, Z. IX 106/4-06, an die k. k. Statthalterei in Linz, wurde die Erhöhung der Verpflegstaxe für die IH. Klasse im Krankenhause der barmherzigen Brüder in Görz von 1 X 66 h auf 1 K 76 h pro Tag für Fremde, bezw. von 1 K 54 h auf 1 K 64 h pro Tag für Einheimische für die Zeitperiode vom 1. Mai 1909 bis 30. April 1912 unter einem genehmigt. Für obigen Zeitraum wurde außerdem behufs Deckung der nachgewiesenen Gebarungsabgänge, sowie Bildung eines Betriebssondes die Bewilligung zur Forteinhebung eines außerordentlichen Zuschlages zur Tagesverpflegstaxe im Betrage von 15 b erteilt. Z. 8486. Steyr, 22. April 1909. Verpflegskostenersat» für au Syphilis, Trachom oder an einer Geisteskrankheit Erkrankte, Vereinbarung mit der tönigl. kroat.-slaw.-dalm. LandeSrcgiernng in Agram. Die k. k. o.-ö. Stattbalterei hat mit dem Erlasse vom 2. April 1909, Z. 8235/XII, nachstehendes ander mitgetcilt:

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