80 Herren- oder Nilterstandes angeboren, eventuell von einer! Familie des Herren- oder Ritterstaudes aus Mähren oder j von Edelleuten aus andere» erbländischen Provinzen ab- stammen, durch Diplom oder Stammbaum nachzuweisen, und ist dem Gesuche, iu welchen: die Anzahl der Geschwister des Kompetenten, dann ob, und welche von ihnen versorgt sind, oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder beiznlegen, daß sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines dieser Stiftungsplätze die zur Unterstützung ; des Kandidaten allenfalls noch nötigen Auslagen zu tragen. Im übrigen haben die betreffenden Bewerber den | allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. n. k. ! Militärerziehunqs- und VilLungsansialten zu eutsprechen. Diese sind: 1. Die österreichische oder die ungarische Staatsbürgerschaft ; 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal- und nicht überschrittene Maximalaller; 5. die erforderliche Vorbildung; 6. die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militärrealschulen und Militärakademien mit Beginn eines jeden Schuljahres daS Schulgeld im Betrage vou 28 Kronen zu entrichten. Die näheren Daten können während der Amtsstunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschast in Steyr eingesehen werden. Dies ist in ortsüblicher Weise möglich allgemein zn verlautbareu. Z. 8618. Steyr, 21. April 1909. An Me Gemeinde -Vorsehungen uM Schulleitungen. St k. Slaatägemerbeschule in Salzburg. Z 155- Kundmachung betreffend die Verleihung von Staatöstipendien für den Besnch der k. k. Staatsgewcrbeschule in Salzburg. Vom Schuljahre 1909/10 an gelangen für den Besuch der k. k. Staatsgewerbeschule iu Salzburg mit einer Bau- fachschule, Vauhaudwerkerkursen, Dekorationsmalerkursen und einer Frauengewerbeschule Stipendien für fünf-, sechs- und zehnmonatliche Schuldauer pro Jahr zur Verleihuug. Die Höhe jedes Stipendiums beträgt 40 K monatlich. Die Bewerber, welche nur Inländer sein können, müssen in erster Linie den Aufnahmsbedinguugen entsprechen. Sie haben ihre an die Direktion der k. k. Staatsgewerbeschule gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen ver- seheneu, stempelfreien Stipendiengesuche längstens bis 15. Juli l. I. bei der gefertigten Direktion einzubringen. Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen muß entuommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Taus- und Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimat-, schein); 3. Art und Dauer seiuer allfälligeu Verweudung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse u. dgl.); 4. seine L-chulbildung (letztes Semestral-, Jahresoder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis und Abgaugs- zeuguis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule) ; 5. Beruf (Staud), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältuisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Jene mittellosen und sonst würdigen Bewerber werden in erster Linie berücksichtigt, welche sich unbeschadet der besondern Aufnahmsbedingungen der Schnle, in dem Gewerbe, in dem sie sich ausbilden -vollen, mindestens zwei Jahre praktisch betätigt und nebenbei eine mindestens zweiklassige gewerbliche Fortbildungsschule mit gutem Erfolge absolviert habe». Hiebei genießen die Söhne von Gewerbeangehörigen (Meistern, Gehilfen, Fabriksarbeitern) jener Fachrichtung, welche an der von ihnen zu besuchenden Anstalt gepflegt wird, dann die Söhne von Gewerbeangehörigen überhaupt, vor den übrigen Bewerbern, weiterhin die älteren vor den jüngeren, den Vorzug. In zweiter Linie werden diejenigen berücksichtigt, welche ohne eine gewervliche Fortbildungsschule erfolgreich besucht zu haben in dem Gewerbe, in dem sie ihre Ausbildung anstreben, unbeschadet der besonderen Aufnahmsbedingungen der Schule, mindestens zwei Jahre praktisch tätig waren. Endlich können noch Bewerber, welche sich ohne vorheriger gewerblicher Praxis an der Staatsgewerbeschule ausbilden wollen berücksichtigt werden. Bewerber, die im elterlichen Haushalte leben, sind von der Erlangung eines Stipendiums ausgeschlossen. Direktion der k. k. Staatsgcwerbeschule. Salzburg, den 20. April 1909. Der k. k. Direktor: Ncgiernngsrat K. A. Romstorfer. Dieses ist möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 9059. Steyr, 26. April 1909. An alle Gememöo-Vorstchungen. K. u. k. 14. Korpskommando. I. Nr. 3792 von 1909. Konkurs - Ausschreibung über zwei erledigte Thcresianische Militärwaisenstiftuttgs- Plätze für Knaben. Die Stiftuugsgenüsse jährlicher je 68 Kronen werden in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht nut dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militär- waisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht attge- hörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ’vr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jabren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug Vater Mütter oder Vormünder, welche sich f£ K £i™Ä Stiftung bewerben, haben die Gesuche ^ S Thu™ ?"" Armutszeugnisse, Jnwfzeugnlsse » WW^ o?ÄB,,!!e ^s Waben p WL die Waise bereits J? to^K anderweitige Unterstützung ^ bezieht. ^"' Staate oder aus einem anderen ö'
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