Amtsblatt 1909/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Ki'zirksfrauplmannschasi Zleyr für den gterchnclMigen politischen unö Schuwezirk. Nr. 17. Steyr. am 80. A^M. 1900. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmanmchaft L-leyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate anaenoinmen werden. — Präuniitrrationspreis jährlich 5 K, b^lbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer PostversenduUg jährlich 5 L, halbjährig 2 lk 50 b. — Einzelne Nummern kojten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. An alle Gemeinde-Vorstehungen. HinaUögabe der Neichsgesctz-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz-Blätter Stück XXVII — XXX an die Gemeinde-Borstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher zu berichten. ___________________ __ Z. 8581. . Steyr, 20. April 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Förderung der Bestrebungen der österr. Gesellschaft vorn silbernen Kreuze. Die „Gesellschaft vom österreichischen silbernen Kreuze", welche sich nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 15. November 1867, N.-G.-Bl. Nr. 134, mit dem Sitze in Wien vor kurzem konstituiert hat und sich die Fürsorge für heimkehrende Reservisten zur Aufgabe stellt, ist anläßlich der im Laufe der nächsten Zeit beginnenden Rückkehr der in Bosnien und in der Herzegowina befindlichen Reservisten mit einem in den Tagesblättern enthalten gewesenen Aufrufe in die Oeffentlichkeit getreten, um in ihrem BestrebeU, den heimkehrenden Soldaten hilfreich zur Seite zu stehen, seitens der Bevölkerung die nötige Unterstützung zu finden. Schon zn Beginn seiner Tätigkeit ist der genannte Verein vor eine Aufgabe gestellt, bei deren Lösung er, soll das angestrebte Ziel erreicht werden, der werktätigen Mitwirkung seitens maßgebender Kreise nicht entraten kann. In der Absicht, dem jungen Unternehmen eine solche Förderung zu schaffen, werden die Gemeinde -Vorstehnugen über Auftrag Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Statthalters eingeladen, die Bestrebnngen der „Gesellschaft vom österr. silbernen Kreuze" in der unterstehenden Gemeinde nach Kräften zu fördern und dahin zu wirken, daß einflußreiche Personen sowie sonstige Körperschaften, welche im Dienste sozialer Fürsorge stehen, für eine zweckentsprechende Mit- wirkuna gewonnen werden. Schließlich wird bemerkt, daß die k. k. Bezirkshaupt- monnschait gerne bereit ist, Beiträge zur Ueberseudung an die genannte Gesellschaft entgegen zu nehmen. Z. 8668. S t c y r, 22. April 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen und i. i° Gendarmerie-Posten-Aommanden. Sammelbcwilligung für den Verein zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 20. April bis 20. Juli 1909 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Maria Drtil und Johann Ascher am 19. April 1909 vom k. k. Statthalterei- Präsidium in Linz die mit deren Photographien und Personsbeschreibungen versehenen Sammelbücher Nr. 84 und 85 ausgestellt wurden. Z. 8764. Steyr, 27. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen, §chul- leitungen rc. K o n k u r s zur Bcsctruttg der vier Graf Dcblinschen StiftungSplätze böhmischer Abteilung in den k. ». k. Militärcrziehuugs- nnd Bildnngsanstalte». Laut Erlaffes des k. k. Ministeriums für Landesver- teidigung vom 23. März 1909, Nr. 643/XIH, gelangen in den k. u. k. Militärerziehungs- und Bildungsanstalten mit Beginn des Schuljahres 1909/10 vier Graf Deblinsche StiftungSplätze böhmischer Abteilung zur Besetzung. Die Bewerber um diese Plätze haben die Mittellosig- keit der Eltern durch ein legales Mittellosigkeitszcugnis, dann den Umstand, daß sie einer Familie des böhmischen

80 Herren- oder Nilterstandes angeboren, eventuell von einer! Familie des Herren- oder Ritterstaudes aus Mähren oder j von Edelleuten aus andere» erbländischen Provinzen ab- stammen, durch Diplom oder Stammbaum nachzuweisen, und ist dem Gesuche, iu welchen: die Anzahl der Geschwister des Kompetenten, dann ob, und welche von ihnen versorgt sind, oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder beiznlegen, daß sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines dieser Stiftungsplätze die zur Unterstützung ; des Kandidaten allenfalls noch nötigen Auslagen zu tragen. Im übrigen haben die betreffenden Bewerber den | allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. n. k. ! Militärerziehunqs- und VilLungsansialten zu eutsprechen. Diese sind: 1. Die österreichische oder die ungarische Staatsbürgerschaft ; 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal- und nicht überschrittene Maximalaller; 5. die erforderliche Vorbildung; 6. die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militärrealschulen und Militärakademien mit Beginn eines jeden Schuljahres daS Schulgeld im Betrage vou 28 Kronen zu entrichten. Die näheren Daten können während der Amtsstunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschast in Steyr eingesehen werden. Dies ist in ortsüblicher Weise möglich allgemein zn verlautbareu. Z. 8618. Steyr, 21. April 1909. An Me Gemeinde -Vorsehungen uM Schulleitungen. St k. Slaatägemerbeschule in Salzburg. Z 155- Kundmachung betreffend die Verleihung von Staatöstipendien für den Besnch der k. k. Staatsgewcrbeschule in Salzburg. Vom Schuljahre 1909/10 an gelangen für den Besuch der k. k. Staatsgewerbeschule iu Salzburg mit einer Bau- fachschule, Vauhaudwerkerkursen, Dekorationsmalerkursen und einer Frauengewerbeschule Stipendien für fünf-, sechs- und zehnmonatliche Schuldauer pro Jahr zur Verleihuug. Die Höhe jedes Stipendiums beträgt 40 K monatlich. Die Bewerber, welche nur Inländer sein können, müssen in erster Linie den Aufnahmsbedinguugen entsprechen. Sie haben ihre an die Direktion der k. k. Staatsgewerbeschule gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen ver- seheneu, stempelfreien Stipendiengesuche längstens bis 15. Juli l. I. bei der gefertigten Direktion einzubringen. Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen muß entuommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Taus- und Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimat-, schein); 3. Art und Dauer seiuer allfälligeu Verweudung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse u. dgl.); 4. seine L-chulbildung (letztes Semestral-, Jahresoder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis und Abgaugs- zeuguis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule) ; 5. Beruf (Staud), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältuisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Jene mittellosen und sonst würdigen Bewerber werden in erster Linie berücksichtigt, welche sich unbeschadet der besondern Aufnahmsbedingungen der Schnle, in dem Gewerbe, in dem sie sich ausbilden -vollen, mindestens zwei Jahre praktisch betätigt und nebenbei eine mindestens zweiklassige gewerbliche Fortbildungsschule mit gutem Erfolge absolviert habe». Hiebei genießen die Söhne von Gewerbeangehörigen (Meistern, Gehilfen, Fabriksarbeitern) jener Fachrichtung, welche an der von ihnen zu besuchenden Anstalt gepflegt wird, dann die Söhne von Gewerbeangehörigen überhaupt, vor den übrigen Bewerbern, weiterhin die älteren vor den jüngeren, den Vorzug. In zweiter Linie werden diejenigen berücksichtigt, welche ohne eine gewervliche Fortbildungsschule erfolgreich besucht zu haben in dem Gewerbe, in dem sie ihre Ausbildung anstreben, unbeschadet der besonderen Aufnahmsbedingungen der Schule, mindestens zwei Jahre praktisch tätig waren. Endlich können noch Bewerber, welche sich ohne vorheriger gewerblicher Praxis an der Staatsgewerbeschule ausbilden wollen berücksichtigt werden. Bewerber, die im elterlichen Haushalte leben, sind von der Erlangung eines Stipendiums ausgeschlossen. Direktion der k. k. Staatsgcwerbeschule. Salzburg, den 20. April 1909. Der k. k. Direktor: Ncgiernngsrat K. A. Romstorfer. Dieses ist möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 9059. Steyr, 26. April 1909. An alle Gememöo-Vorstchungen. K. u. k. 14. Korpskommando. I. Nr. 3792 von 1909. Konkurs - Ausschreibung über zwei erledigte Thcresianische Militärwaisenstiftuttgs- Plätze für Knaben. Die Stiftuugsgenüsse jährlicher je 68 Kronen werden in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht nut dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militär- waisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht attge- hörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ’vr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jabren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug Vater Mütter oder Vormünder, welche sich f£ K £i™Ä Stiftung bewerben, haben die Gesuche ^ S Thu™ ?"" Armutszeugnisse, Jnwfzeugnlsse » WW^ o?ÄB,,!!e ^s Waben p WL die Waise bereits J? to^K anderweitige Unterstützung ^ bezieht. ^"' Staate oder aus einem anderen ö'

81 Diese Gesuche sind bis spätestens 20. Mai 1909 beim k. n. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im April 1909. K. n. k. 14. Korpskommando. Z. 8235. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde -vorftehungen und hochw. Pfarrämter. Konkurs - Ausschreibung für die Vize-Admiral Bernhard Freiherr von Wüllcrstorf- Urbairsche Stift»ng für zwei arme kranke Matrosen. Den stiftungsurkundlichen Bestimmungen gemäß eröffnet das Kaiserin -Maria- Anna -Stiftungs- Komilee hiemit den jährlichen Konkurs für die im Jahre 1909 aus den Erträgnissen der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen zu verteilenden Gratialen (ä 140 K.) Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt und aus diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung aus dem Verbände der k. u. k. Kriegs - Marine entlasten worden sind. Die Stiftungsgenüsse, welche am Todestage des Stifters, d. i. am 10. August jedes Jahres zur Ver- teilung gelangen, werden an die zwei am meisten berück- sichtigungswürdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des Stiftungsgenustes auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung des Stiftungsgenustes an bereits Beteilte ist jedoch nicht ansgeschlosten. Es werden daher alle jene, welche die für eine Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften zu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit den nötigen Beweisdokumeilten belegten Gesuche bis 1. Juli d. I. an das k. u. k. Seebezirks-Kommando in Trieft zu richten. In denselben muß dargetan werden, daß der Bittsteller 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose in der k. u. k. Kriegs - Marine erkrankt ist, und infolge besten ohne Versorgung aus dem Verbände derselben entlassen worden ist; 2. sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungsbedürftig ist. . Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armuls- zeugnis oder eine Bestätignilg der zuständigen Ortsvorstehung beizuschließen. „ t , Später als am 1. Juli einlangende.Gesuche um Verleihung einer Unterstützung aus dieser Stistung werden nicht be>ücksichtigt. Triest, im März 1909. Das Stiftungs - Komitee. Dieses ist in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Z 8487. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde-Vorftehungen, hochw. Pfarrämter rc. re. Heinreichs genaue Adrcssiernng. Im Erzherzogtum Oesterreich unter der Enns existieren außer einer Katastralgemeinde „Heinreichs" vier Ortsgemeinden dieses Namens, und zwar Heinreichs, Gerichtsbezirk Alentsteig, pol. Bezirk Zwettl; Heinreichs, Gerichtsbezirk Gr. Gerungs, pol. Bezirk Zwettl; Heinrichs, Gerichtsbezirk Schrems, pol. Bezirk Gmünd und „Heinreichs in Böhmen", Gerichtsbezirk Weitra, pol. Bezirk Gmünd. In letzterer Zeit mehren sich die Fälle, daß in von Behörden und Gemeinden, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Anstalten ausgebenden amtlichen Zuschriften, in denen es sich um eine der vorgenannten Gemeinden handelt, lediglich die Nanrensbezeichnung „H e i n r e i ch s" — ohne einen näheren Zusatz ««gewendet wird. Da diese mangelhaste Bezeichnung häufig ganz überflüssige und zeitraubende Korrespondenzen nach sich zieht, erscheint es dringend geboten, daß bei Anführung einer der in Niederösterreich gelegenen Ortsgemeinden „Heinreichs" der Name des Gerichtsbezirkes beigesetzt werde, z. B. Heinreichs, Gerichtsbezirk Alentsteig; Heinreichs, Gerichtsbezirk Gr. Gerungs; Heinrichs, Gerichtsbezirk Schrems; Heinreichs, Gerichtsbezirk Weitra, bezw. die offizielle Bezeichnung Heinreichs in Böhmen gebraucht werde. Dieses wird über Erlaß der k. k. oberöft. Statthalterei vom 7. April 1909, Z. 9097/11, behufs Darnachachtung bekanntgegeben. Z. 8851. Steyr, 24. April 1909 An alle Gemeinde-Vorftehungen und Urameniafsen - Vorftehungen. Ocffeutlichkcitsrccht des Kaiser Franz Josef-ZubiläumS- SpitalcS in TamSweg. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 25. März 1909, Z. 4808, wurde dem Kaiser Franz Josef-Jubiläums-Spitale in Tamsweg' mit dem Gesetze vom 12. Februar 1909, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 28, das Oeffentlich- keitsrecht verliehen und wurden die Verpflegstaxen in diesem Krankenhause für die Dauer des Jahres 1909 für die II. Verpflegsklasse mit 4 X und für die III. Verpflegs- klasse mit 2 X festgesetzt. Z. 9012. Steyr, 26. April 1909. Allgemeines Krankenhaus der barmherzigen Brüder in Görz. Erhöhung der VcrpflcgStaxe 111. Klaffe. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 3. April 1909, Z. IX 106/4-06, an die k. k. Statthalterei in Linz, wurde die Erhöhung der Verpflegstaxe für die IH. Klasse im Krankenhause der barmherzigen Brüder in Görz von 1 X 66 h auf 1 K 76 h pro Tag für Fremde, bezw. von 1 K 54 h auf 1 K 64 h pro Tag für Einheimische für die Zeitperiode vom 1. Mai 1909 bis 30. April 1912 unter einem genehmigt. Für obigen Zeitraum wurde außerdem behufs Deckung der nachgewiesenen Gebarungsabgänge, sowie Bildung eines Betriebssondes die Bewilligung zur Forteinhebung eines außerordentlichen Zuschlages zur Tagesverpflegstaxe im Betrage von 15 b erteilt. Z. 8486. Steyr, 22. April 1909. Verpflegskostenersat» für au Syphilis, Trachom oder an einer Geisteskrankheit Erkrankte, Vereinbarung mit der tönigl. kroat.-slaw.-dalm. LandeSrcgiernng in Agram. Die k. k. o.-ö. Stattbalterei hat mit dem Erlasse vom 2. April 1909, Z. 8235/XII, nachstehendes ander mitgetcilt:

82 Laut Note vom 5. März 1909, Z. 3546, hat die königl. kroat. -slaw. -dalm. Landesregierung (Abteilung für innere Angelegenheiten) in Anbetracht der «öereinstimmenden Zustimmungen der Landesausschüsse Graz, Zara, Linz, Innsbruck, Brunn, Wien, Laibach, Czernotvitz, Klagenfurt, Troppau dein k. k. Ministerium des Jiuiern mitgeteilt, daß sie mit 1. Jänner 1909 mit den genannten Landesaus- schüsien die Vereinbarung eingeht, daß künftighin die Spitalsund Heilanstalts- Kosten nach den der Arbeitsklasie angehörenden, vermögenslosen, an Syphilis oder Trachom Erkrankten, soivie vermögenslosen und keine zahlungsfähigen Verwandten besitzenden Geisteskranken, ohne Rücksicht darauf, auf welchem Landesgebiete diese Kranken verpflegt wurden und ob dieselben einer Kranken - Unterstützungskaffe angehörten oder nicht, aus dem entsprechenden Fonds jenes Landes gezahlt werden sollen, auf dessen Territorium die Kranken die Gemeindezuständigkeit besitzen. Z. 8152. Steyr, 24. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Impsärzte. Vornahme der Impfung und Wieder -Impfung im Jahre 1909. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 9. April 1909, Z. 8981/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder - Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Lifte der Jmpffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises B des Vorjahres, aus dem die ung ei rupft und erfolglos Geimpften nominell in das heurige Verzeichnis zu übertragen sind, und auf Grund der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus den von den hoch würdigen Pfarrämtern beizu- stellenden Matrikenanszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Ein gewanderten zu erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. ist im Ausweise impfstatiousweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfausweis I und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Jmpfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen.hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubriken genau ausgefüllt seien, und haben zu diesem Zwecke hie mithinaus- gegebenen Impfausweise I und II vom Vorjahre als Muster zu dienen. Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. im Ausweise impfftatiousweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Jmpfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde-Vorsteher und Jmpfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Jmpfakte sind die in allen Nubrikcu genau ausgefertigten Jmpfpro- gramme beizuschließen. Parteien, welche ihr impspflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Jmpsplatze nicht zu führen, sind im Wege der Gemeinde-Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor- zuladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druckerei Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drucksorten zu verwenden und bei Einsendung des Impf-Elaborates und unter Mitfertigung des Jmpfarztes demselben beizuschlicsieu. Im Uebrigen werden die Gemeinde-Vorstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Impsärzte auf die weiteren Weisungen, enthalten im h. ä. Erlasse, Z. 8784, vom 13. April 1907, Amtsblatt Nr. 17, verwiesen. Z. 8485, 8676, 8849. Steyr, 29. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern. Nachstehende Personen, u. zw.: Josef Braun, 1885 geboren, nach Heubach zust.; Franz Hrabal, 32 Jahre alt, Schneidergehilfe, nach Prawcitz zust.; Leonhard Matthias Aigner, 1883 in Salzburg geboren, nach Jnnerschwand zuständig, treiben sich beschäftigungslos umher und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 8394. An alle Steyr, 22. April 1909. Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kurrende. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat mit dem Erlasse vom 13. September 1908, Z. 18.388, die Anhaltung des in der Gemeinde Liesing, Bezirk Hietzing-Umgebung (Niederöiterreich) heimatberechtigten, im Jahre 1881 geborenen Hermann Ovrist in der Zwangsarbeitsanstalt Klosterneuburg verhängt. Der Genannte ist laut Note der k. k.' Landesregierung Klageinurt vom 3. April 1909, Z. 6030, am 17. September 1908 in Kötschach, Kärnten, gelegentlich seiner Ueber- stellung vom Bezirksgerichte zur Gemeinde entwichen. „ - r^E" D&rilt ist mittelgroß, breitschultrig, hat kleinen lichtbraunen Schnurrbart, solche Haare und Augeu- SrÄ Mund und Kinn proportioniert. Besondere Kennzeichen sino Tätowierungen auf der Brust und auf an^erÄ-u^"^ ^" auf der Brust einen Adler und Ä W "neu Indianer darstellend. Vollen-Kam?» E?nde - Vorstehungen und k. k. Gendarnrerl M Ärschen angewiesen, nach dem Genannten Zwangsarbeitsanstalt In K°?n ^uierungsfalle sofort ' den Vollzug anher zu berichten ^ b.nzuliefern und

83 Z. 8585. Steyr, 22. April 1909. An Me Gemeinde - Vorstehungen und §. k° Gendarmerie-Posten-NommandenDurchfuhr von tierischen Rohstoffeu und Produkten aus Scrbicu. Mit Bezugnahme auf die im Amlsblatle Nr. 15 unterm 11. d. M. mit Z 7795 verlautbarte, diesbezügliche Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 6. April 1909, Z 8819, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der f. k. Statthalterei vom 14. April 1909, Z. 9540/1, in die Kenntnis gesetzt, daß es im Absätze II, Punkt c, der zitierten Kundmachung statt „von geschmolzenem Talg in Fässern und Wammen" heißen soll: „von uugeschmolzenem Talg in Fässern und Wammen". Demnach ist die verlantbarte Kundmachung entsprechend richtig zu stellen. Z. 8807. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Vornahme der Pscrdeklassifikatiou, der FuhrwerkS- zähluug, sowie der Zahlung der Motorfahrzenge pro IttOO. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April 1909, Z. 9537'IV, wird hiemit den Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden der Reise- und Geschäftsplan für die diesjährige Pferde- klassifikation jur Kenntnis gebracht. Demnach werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die §8 1 bis 16 der Durchführungsbestimmungen zum Pserde- stellungsgesetze, sowie auf die. Statthalterei - Erlässe vom 22. September 1892, Z. 14.020/IV, uud vom 26. Dezember 1908, Z. 34.405/1 V, verlautbart in den h. a. Amtsblättern 'Nr. 41 ex 1892 und Nr. 2 ex 1909 hingewiesen. Bezüglich der im 8 3 der Durchführungsbestimmungen zum Pserdestellungsgesetze vorgesehenen Aufforderung zur Anzeige und bezüglich der gleichzeitig zu erfolgenden Bekanntgabe des für jede Gemeinde zur Vornahme der kom- missionellen Besichtigung der Pferde anberaumten Ortes sowie des Tages und der Stnnde, sowie rücksichtlich der Bestimmung günstigerer Vorführnngsplätze, der Beistellung einer entsprechenden Schreibkraft seitens der Gemeinde und der Heranziehung der Gendarmerie zur Auf- rechthaltuug der Nuhe,,;md Ordnung sind die Bestimmungen des anläßlich der Pferdeklassifikation im Jahre 1906 er- gangenen Statthalterei - Erlaffes vom 7. April 1906, Z. 7697/1V, verlautbart mit h. a Z. 8879, Amtsblatt Nr. 16 ex 1906, sinngemäß zu beachten. Bezüglich der Jnhrwerkezählung wird noch aus- drückstch darauf hingewiesen, daß im Sinne des Statthalterei- Erlaffes vom 31. Dezember 1903, Z. 19.704/1V, nur solche Fuhrwerke zu zählen sind, für welche Bespannungen tatsächlich vorhanden sind. Demnach haben die Gemeinde - Vorstehungen bis 1V. Mai l. I. zuverlässig den znr Vornahme der Klaffifikatiou bestimmten geeigneten Platz anher bekanntzugeben. Die k. k. Gendarmerie hat nur in jenen Orten, in welchen eine größere Anzahl von Pserden (mehr als 100) zur Vorführung gelangen, Affistenz zu leisten. Das Operat über die Fuhrwerkszählunq, welches in zwei Paren auszu- fertigen ist, ist zuverlässig bis 10. Juni l. I. anher zu überreichen. Ebenso sind die Anzeigezettel über Motorfahrzeuge bis zum gleichen Termin von jenen Gemeinden vorzulegen, in welchen derlei Fahrzeuge vorhanden sind. Unter einem gelangen die erforderlichen Drucksorten zur Expedition. Das zweite Pare des Juhrwerkszählungs-'Ans- wcises ist aus Ekustostbogen zu schreiben. Z. 8677. Steyr, 22. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Kommenden. Merseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. April 1909 nach dem Erlape der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April 1909, Nr. 10.039/X. Es bestehen: 1. Notkauf der Schweine. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf. 2. Schweincscuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kemateu. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Wels. Der E. k. Bezirksbaupimann: Waldcrdvrfs. Redaktion und Vertag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — Haasiche Buchdruckerei in Steyr.

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