7-1 Um die Austragung legerer auf gütlichem Wege an- zubahnen, werden Feldschadenkommissäre, welche an einer groben weißen Fahne zu erkennen sind, sich bei der Gemeinde- Dorsiebung bebuss Konstatierung der etwa angemeldeten Feldschäden einfinden und im Sinne des § 56 des Ein- quartie-rungsgesetzes beziehungsweise der Durchsührungsbe- stimmungen biezu, die Vergütung im gütlichen Wege an Ort und Stelle zn vereinbaren trachten. Z. ^>>!I Steyr, 17. April I!N>9 An alle Gemeinde -Vorstehungen und §üMIeitMlgen !e. Konkurs - Llusschrcibung von Freiplätzen für die k. k. Landwehr in der Theresianischen Militärakademie für das Schuljahr 1909|10. Mit Beginn des Schuljahres 1909/10 (21. September) j wird im I. Jahrgang der Theresianischen Militärakademie eine Anzahl ganzer „Freiplätze für die k. k. Landwehr" besetzt. Zur Bewerbung werden nur Angehörige der im Reichs- rat vertretenen Königreiche und Länder zugelassen. Die Bewerber müssen alle Klassen einer Realschule oder eines Gymnasiums mit mindestens „gutem" Gesamt- j erfolg absolviert haben. Das Neise(Maturitäts)zeugnis einer öffentlichen Realschule oder eines öffentlichen Gymnasiuins erbringt den Nachweis der entsprechenden Vorbildung für die Militärakademie. Von ungenügenden Klassifikationsnoten in der latei- ; Nischen oder griechischen Sprache wird abgesehen. Die Aspiranten müssen das 17. Lebensjahr erreicht und dürfen das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben. Das Alter wird mit I. September berechnet. Bei Altersdifferenzen kann um Nachsicht angesuchl ; werden. Die näheren Bedingungen sind im Amtsblatte der ■ „Liuzer Zeitung" Nr. 33 vom 15. April l. I. enthalten. ' Z. 8399. Steyr, 17. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einziehung der Zahlungs- und Anrncldcbogcn im Falle der Niickkehr der Einberufene». Bei dem Umstände, als die zur Standeserhöhung der Truppen in Bosnien rc. einberusenen Reservisten und Ersatzreservisten voraussichtlich in nächster Zeit in das nicht- aktive Verhältnis zurückkehren werden, werden die Gemeinde- Vorstehungen aufmerksam gemacht, daß sie behufs rechtzeitiger Einstellung des Weiterbezuges der Unterstützungsbeiträge sofort nach der Rückkehr der betreffenden Einberusenen die Zahlungsbögen den bezüglichen Parteien abzu- nehmen und diese Bögen unter Anschluß der den Gemeinde- Vorstehungen zugekommenen Anmeldebögen im Wege der hiesigen Bezirkshauptmannschaft an die respektiven Unter- stützungskommiffionen sogleich einzusenden haben. Z. 8427. Steyr, 17. April 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Gewerbe - Genossenschaften. Obcrösterrcichische Landes-Handwerker- nnd Industrie- Ausstellung im Jahre 1809. Ätit Schreiben vo>n 13. April 1909 hat das Komitee der oberösterr. Landes-Handwerker- und Industrie-Ausstellung im Jahre 1909 anher mitgeteilt, daß den Gemeinden Kundmachungen über die Abhaltung dieser Ausstellung zugesendet werden und gleichzeitig um die Veranlassung ersucht, daß dieselben von den Gemeinden an geeigneter Stelle angeschlagen werden. Ich lade die Gemeinde - Vorstehungen ein, diesem Ansuchen zu entsprechen und auch sonst in jeder möglichen Weise dieses Unternehmen zu fördern. Z. 8236. Steyr, 17. April 1909. Au alle Gemeinde-vorstehungen. Information. Verwendung einheimischer Waldarbeiter in Albanien. Arbeiter aus Jstrien, welche im September 1908 von einer italienischen Firma unter scheinbar günstigen Bedingungen (90 Kronen Monatslohn, gesamte Verpflegung, Ersatz der Reisekosten bezw. bei eventueller Erkrankung auch der Heimreisekosten) zu Waldarbeiten ausgenommen wurden, haben dort sehr schlechte Erfahrungen gemacht. ~ Gleich nach ihrer Ankunft am Bestimmungsorte Schlinza bei Durazzo, wo sie in ungenügenden, gegen die Unbilden des Wetters kaum Schutz bietenden Unterkünften untergebracht wurden, verfügte die Lokalbehörde die Sistierung der Arbeiten mit der Begründung, daß ausländischen Arbeitern der Eintritt in die Wälder Albaniens untersagt sei. Der Arbeitgeber erklärte hierauf, wegen seines durch die Sistierung entstandenen großen Schadens nicht im Stande zn sein, die Arbeiter weiter zu erhalten. Während der Bemühungen des Arbeitgebers, die Erlaubnis zur Vornahme der Waldarbeiten nachträglich zu erlangen, erkrankten die meisten der das Ergebnis abwartenden Arbeiter an Malaria und mußten nach vielen Entbehrungen in die Heimat zurückkehren. Auch die gesundgebliebenen Arbeiter verließen bald die nachträglich im beschränkten Umfange gestattete Arbeit, in welcher sie sich sehr unzufrieden fühlten. Für den Fall neuerlicher Anwerbungen von Waldarbeitern für Albanien ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Arbeiter zumeist in unwirtlichen und ungesunden Gegenden beschäftigt werden, welche frühestens im November fieberfrei werden. Orte, in welchen ihnen ärztliche Hufe zuteil werden kann, sind oft mindestens eine Tagreise entfernt. Sollten sich einheimische Arbeiter dennoch zu derartigen Arbeiten anwerben lassen wollen, so empfiehlt es sich, daß dies nur bei Vorhandensein folgender, im Kontrakte festzu - setzender Voraussetzungen erfolge: 1. Es müßten entsprechende, bereits vor dem Eintreffen der Arbeiter in Albanien hergeftellte und von einem 45er- trauensmanne (eventuell dem k. u. k. Konsulate) als geiuno- heitlich ausreichend anerkannte Unterkünfte zur Versugung stehen.
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