62 Z 6704. Steyr, 27. März 1909. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatts werden die StellungsKundmachungen versendet und sind dieselben alsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem fremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zu veranlaffen. Die seinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklassen mit der I. Klasse beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste^ in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben zuverlässig bis 10. April l. I. hieher vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde-Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Ab- stellnngsbewiliigung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. ad Z. 4192. Steyr, 25. März 1909. Amis-Erinnerung. Jene Gemeinde-Dorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 22. Februar 1909, Z. 4192, betreffend Erhebungen über Martin Lehn er wegen Geschäfts-Vermittlungen bis nun nicht entsprochen haben, werden beauftragt, hierüber sofort anher zu berichten, eventuell einen Fehlbericht vorzulegen. Z. 608/B.-Sch.-N. Steyr, 30. März 1909. An die Grtsschulräte und Schulleitungen. Ueber Ermächtigung des k. k. Landesschulrates vom 17. März 1909, Z. 1583, dispensiere ich diejenigen Lehr- personen, welche an den kommenden Landtagswahltagen als Mitglieder der Wahlkommisfionen bestimmt, oder als Schriftführer in Verwendung genommen werden, für die betreffenden Wahltage von der Unterrichtserteilung.s & 6887. Steyr, 29. März 1909. An alle Gemeinde-vorftehungen. Landsturmmeldeblätter auf gelbem Papier. Unter Bezugnahme auf den h. ä. schriftlichen Erlaß, Z. 4242, vom 19. September 1908, wird gleichzeitig mit diesem Amtsblatts den Gemeinde - Vorstehungen eine weitere Anzahl von Landstnrmineldeblätter auf gelbein Papier als ständiger Verlag, bezw. zum eventuellen Gebrauche übermittelt. Z. 0387. Steyr, 23. März 1909. An mehrere Gemeinde - Vorstehungen. Vornahme der maß- und gcwichtspolizeilichen Revision. Laut Schreibens des k. k. Eichinspektorates in Linz vom 8. März 1909, Z. 139, hat in nachstehenden Gemeinden und zwar: Eberstallzell, Kremsmünster Land, Kremsmünster ■ Markt, Ried, Wartberg, Sierning und Ternberg, dann in > Neustift, Weyer Land und Weyer Markt, seit drei Jahren j keine maß- und gewichtspolizeiliche Revision unter Zuziehung | des Eichmeisters stattgefunden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, eine : solche in diesem Jahre vorzunehmen und sich zu diesem ; Zwecke mit dem Eichmeister in Steyr bzw. in Weyer ins Einvernehmen zu setzen. Hiezu wird bemerkt, daß es sich behufs Verringerung der Kommiffionskosten empfiehlt, wenn sich angrenzende Gemeinden über die Vornahme der Revision einigen. Ueber den Vollzug ist seitens der Gemeinde zu be- i richten. I Z. 6589. Steyr, 25. März 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Inspizierung der Fischwässer während der Huchenlaichzeit. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 16. März 1909, Z. 6885/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen behufs entsprechender Verständigung der inter- eyierten Kreise in Kenntnis gesetzt, das Johann Palfinger, Handelsagent und beeideter Sachverständiger in Fischereiangelegenheiten, wohnhaft in Linz, Elisabethstraße Nr. 12, abermals mit der Inspizierung der Fischwässer während der Huchenlaichzeit im Jahre 1909 betraut wurde. ___________________ | Z. 5977, 5978 U. 6405. Steyr, 25. März 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warunng vor mehrere» Nuterstühungsschwindler». Johann Jeichtner, 1888 geboren, nach Bernhardschlag zuständig; Robert Hempe, 1880 geboren, nach Bodenbach zuständig, und Josef Ehrlich, Maurergehilfe, 1866 geboren, nach Jglau zuständig, treiben sich arbeitslos in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen erfolgen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, ! den Genannten — außer nach fallweiser Sichersteuung i des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei umer- ! nützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Bv^ bandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpooreuiw zu behandeln.
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