der k. k. LezirkshauiUmnunschast Sfcijr für öen gleichnamigen politischen und Schulöezirk. Ilr. 13. Hleyr, arn 1. April. 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauplmannschaft Steyr bezogen rverden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 6704. GLellrmgs-Krmdmachung. Steyr, 27. März 1909. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 26. März 1909, Z. 7467 IV, wird im Sinne des § 43, Wehrvorschriften, 1. Teil, hiemit allgemein kundgemacht, daß die Amtshandlung der ambulanten Stellungs-Kommission zur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1909 für den politischen Bezirk Steyr Land bezüglich der in den Jahren 1888, 1887 und 1886 geborenen Stellungspflichtigen stattfindet, wie folgt: Stellungs - Ort Lokale 1 Stellungs-Tag Die Amtshandlung beginnt pünktlich um Vorzuführcn sind die Stellungspflichtigcn der I., II. und III. Altersklasse aus den Gemeinden Einheimische fremde m. Abstcllungsbew. Krcmsmiinfter Gasthans „Zum Kaiser Max" in Unterburgfried. Freitag, 23. April 8^2 Uhr früh 1. Markt Kremsmünster, 2. Land Kremsmünster, 3. Ried, 4. Wart- berg, 5. Eberstallzell. Aus nebenstehenden Gemeinden. Samstag, 24. April 8 '/2 Uhr früh 1. Bad Hall, 2. Pfarrkirchen, 3. Rohr, 4. Sipbachzell. Aus nebenstehenden Gemeinden. Steyr Gasthaus „Zum goldenen Ochsen" am Stadtplatz in Steyr. Montag, 26. April 8 Uhr früh I.Sierning, 2 Aschach, 3.Ternberg. Aus nebenstehenden Gemeinden. Dienstag, 27. April 8 Uhr früh 1. Karlteii, 2. Kleink, 3. kosensteinlciten. Mittwoch, 28. April 8 Uhr früh 1. St. Ulrich, 2. Thanstelten. Wcycr Gasthaus des Jgnaz Krenn in Weyer Markt. Donnerstag, 29. April 9 Uhr früh I. Reustift, 2.Großraming, 3.Lausa, 4. Losenstein. Aus nebenstehenden Gemeinden. Freitag, 30. April 9 Uhr früh I. Gaflenz, 2. Markt Weyer, 3.Reich- raming, 4. Land Weyer. Aus nebenstehenden Gemeinden. Die Stellungspflichtigen sowie deren männliche Angehörige, wofern ein Reklamationsansuchen gemäß 8 34 W.-G. vorliegt, haben rechtzeitig, rein gewaschen und in reiner Leibeswäsche zu erscheinen. ' Jene Stellungspflichtigen, welche folgende Begünstigungen ansprechen wollen: l den einjährigen Präsenzdienst im Soldatenstande des Heeres und der Landwehr; den einjährigen Präsenzdienst in der Kriegsmarine, als Pharmazeuten oder Veterinäre; die Ernennung zu Reserveärzten (^ 25 - 29); 2. die Kandidaten des geistlichen Standes jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgenoflenschaft (§ 31); z' die Unterlehrer und Lehrer an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Lehrerbildungsanstalten rc. (8 32); 4. die Besitzer ererbter Landwirtschaften (§ 33); 5. jene welche aus Familienrücksichten reklamiert werden (ß 34 W.-G), haben die für den zu erhebenden Anspruch vorgefchriebenen Rachweisungen rechtzeitig, spätestens aber bei der Stellung beizubringen. Die suft 2 — 5 bezeichneten Stellungspflichtigen können, wofern sie zugleich auf die Zuerkennung eines einjährigen Präsenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprochenen Begünstigung die Begünstigung des einjährigen Präsenzdienstes bei der Hauptstellung geltend machen. . . , Die Nichtbeachtung der StellungSpsftcht sowie überhaupt der aus dem Wehrgezetze entspringenden Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Kundmachung oder des Gesetzes nicht entschuldigt werden.
62 Z 6704. Steyr, 27. März 1909. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatts werden die StellungsKundmachungen versendet und sind dieselben alsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem fremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zu veranlaffen. Die seinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklassen mit der I. Klasse beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste^ in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben zuverlässig bis 10. April l. I. hieher vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde-Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Ab- stellnngsbewiliigung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. ad Z. 4192. Steyr, 25. März 1909. Amis-Erinnerung. Jene Gemeinde-Dorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 22. Februar 1909, Z. 4192, betreffend Erhebungen über Martin Lehn er wegen Geschäfts-Vermittlungen bis nun nicht entsprochen haben, werden beauftragt, hierüber sofort anher zu berichten, eventuell einen Fehlbericht vorzulegen. Z. 608/B.-Sch.-N. Steyr, 30. März 1909. An die Grtsschulräte und Schulleitungen. Ueber Ermächtigung des k. k. Landesschulrates vom 17. März 1909, Z. 1583, dispensiere ich diejenigen Lehr- personen, welche an den kommenden Landtagswahltagen als Mitglieder der Wahlkommisfionen bestimmt, oder als Schriftführer in Verwendung genommen werden, für die betreffenden Wahltage von der Unterrichtserteilung.s & 6887. Steyr, 29. März 1909. An alle Gemeinde-vorftehungen. Landsturmmeldeblätter auf gelbem Papier. Unter Bezugnahme auf den h. ä. schriftlichen Erlaß, Z. 4242, vom 19. September 1908, wird gleichzeitig mit diesem Amtsblatts den Gemeinde - Vorstehungen eine weitere Anzahl von Landstnrmineldeblätter auf gelbein Papier als ständiger Verlag, bezw. zum eventuellen Gebrauche übermittelt. Z. 0387. Steyr, 23. März 1909. An mehrere Gemeinde - Vorstehungen. Vornahme der maß- und gcwichtspolizeilichen Revision. Laut Schreibens des k. k. Eichinspektorates in Linz vom 8. März 1909, Z. 139, hat in nachstehenden Gemeinden und zwar: Eberstallzell, Kremsmünster Land, Kremsmünster ■ Markt, Ried, Wartberg, Sierning und Ternberg, dann in > Neustift, Weyer Land und Weyer Markt, seit drei Jahren j keine maß- und gewichtspolizeiliche Revision unter Zuziehung | des Eichmeisters stattgefunden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, eine : solche in diesem Jahre vorzunehmen und sich zu diesem ; Zwecke mit dem Eichmeister in Steyr bzw. in Weyer ins Einvernehmen zu setzen. Hiezu wird bemerkt, daß es sich behufs Verringerung der Kommiffionskosten empfiehlt, wenn sich angrenzende Gemeinden über die Vornahme der Revision einigen. Ueber den Vollzug ist seitens der Gemeinde zu be- i richten. I Z. 6589. Steyr, 25. März 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Inspizierung der Fischwässer während der Huchenlaichzeit. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 16. März 1909, Z. 6885/1, werden die Gemeinde-Vorstehungen behufs entsprechender Verständigung der inter- eyierten Kreise in Kenntnis gesetzt, das Johann Palfinger, Handelsagent und beeideter Sachverständiger in Fischereiangelegenheiten, wohnhaft in Linz, Elisabethstraße Nr. 12, abermals mit der Inspizierung der Fischwässer während der Huchenlaichzeit im Jahre 1909 betraut wurde. ___________________ | Z. 5977, 5978 U. 6405. Steyr, 25. März 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warunng vor mehrere» Nuterstühungsschwindler». Johann Jeichtner, 1888 geboren, nach Bernhardschlag zuständig; Robert Hempe, 1880 geboren, nach Bodenbach zuständig, und Josef Ehrlich, Maurergehilfe, 1866 geboren, nach Jglau zuständig, treiben sich arbeitslos in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen erfolgen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, ! den Genannten — außer nach fallweiser Sichersteuung i des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei umer- ! nützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Bv^ bandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpooreuiw zu behandeln.
63 Z. 6714. Steyr, 27. März 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Johann Konvieny (h. ä. Amtsblatt Nr. 38 ex 1900) ist einzustellen. Z. 6715. Steyr, 27. März 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und ;. S. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Des Albert Raffauer aus Mautcrn. Albert Nassauer-Skobek, gewesener Bergdirektor aus Mäulern in Obersteiermark, derzeit unbekannten Aufenthaltes ist infolge Geistesgestörtheit (Paralyse) unter Kuratel nnd es erweist sich dessen Abgabe in eine Irren- anstalt als unbedingt notwendig. Er hielt sich zuletzt bei seinem Bruder Skobek in Marbach, Bezirk Krems, aus und soll, den letzten Nachrichten zufolge, sich zu Fuß nach der Schweiz gewendet haben. Falls der Genannte in einer Gemeinde aufgegrissen werden sollte, ist hievon die k. k Bezirkshauptmannschaft Leoben telegraphisch zu verstäudigen, sowie auch anher zu berichten. Nassauer ist zirka 45 Jahre alt, untersetzt, von blasier Gesichtsfarbe, blond, soll momentan langes Haar und Boll- Lart tragen. Z. 6264. Steyr, 24. März 1909. Der Militärtaxrükkständler. Der 1879 geborene, nach Weyer Land zuständige Johann Weihensteiner, und der 1884 geborene Gustav Johann Birnegger, nach Sierning zuständig, sind wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis ist sogleich anher zu berichten. Z. 6716. Steyr, 29. März 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ausforschung des Frau.; Beindorfcr auch Blcindorser. Zusolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. März 1909, Z. 5278/XII, treibt sich ein junger Mann herum, welcher angibt, Franz Beindorser auch Blein- dorser zu heißen, am 7. März 1876 in Baden, N.-Oe., geboren und nach „Motzendorf" (Matzendors), Bezirk Wiener- 9?eustabt, zuständig zu sein. Diese sämtlichen Angaben sind unrichtig. Er weist ein gesälschtes Arbeitsbuch vor, welches das Ausstellungs - Datum Baden, 9. November 1908, Zahl 1033, trägt. Im Betretungsfalle ist demselben das gesälschte Arbeitsbuch sofort abzunehmen und gegen denselben die entsprechende Amtshandlung einzuleiten. Eine allsällige Ausgreisung ist dem genannten Bezirksarmenrate mitzuteilen, und hierüber auch anher zu berichten. Z. 6483. Steyr, 28. März 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchencrusweis im Nerwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 14. bis 21. März 1909 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. März 1909, Nr. 7590 X. Es bestehen: 1. Bläschcnuusschlag der Rinder. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen. 2. Schweincscuche (-Pest). Bezirk Wels: Gemeinde Wels. Der '. l. Bezirkshauplmann: Waldervorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirksyauolmanuschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steqr.
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