Amtsblatt 1909/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

58 Der Beitrag für die Kongreßteilnehmer ist mit 25 X > festgesetzt, wobei die Herabsetzung desselben für einzelne Mitglieder oder Vereine in Aussicht genommen wird; die Einzahlung kann direkt an den Schatzmeister Dr. Dufeste 10, • Boulevard Magenta, Paris, erfolgen. Auskunft über den Kongreß erteilt Dr. N. Dinet, 11 bis, Rue Cernuschi, Paris, über die Ausstellung; 1 Dr. V. H. Friedel, Musee pedagogique 41, Nue Chay- ■ Lussae, Paris. Nach den bisher getroffenen Vorbereitungen steht zu erwarten, daß dieser Kongreß sich hinsichtlich Inhaltes und Verlaufes seinen Vorgängern ebenbürtig anschließen, ja dieselben vielleicht überbieten, und gleich diesen eine Fülle wissenschaftlicher und praktischer Belehrung aufweisen wird. Es ist deshalb erwünscht, daß Oesterreich gleich wie bei den früheren Kongressen dieser Art auch diesmal würdig vertreten werde. Zu diesein Zwecke bedarf es aber, namentlich hinsichtlich der gleichzeitig stattfindenden Ausstellung einer Vorbereitung von langer Hand. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. März 1909, Z. 4520/V, werden die Gemeinde-Vor- i stehungen eingeladen, alle im Gegenstände interessierten Kreise, i insbesondere die pädagogischen, ärztlichen und technischen i Korporationen auf diesen Kongreß aufmerksam zu machen ! und das Interesse für denselben zu fördern. I --------------------------------------------------- Z. 5080. Steyr, 20. März 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Verbot der elektrischen „Encrgos-Apparatc". Seitens einer politischen Landesbehörde wurde die Aufmerksamkeit des Ministeriums des Innern darauf gelenkt, daß in verschiedenen Handelsgeschäften elektrische Apparate unter der Bezeichnung „Energos-Apparate" der Firma Energos Co. in Dresden vertrieben werden, die eine reklamhafte Broschüre als Heilmittel gegen allerlei Erkrankungen der Haare und der Kopfhaut empfiehlt. Diese Apparate sind nach dem eingeholten Fachgutachten des Obersten Sanitätsrates als gesundheitsgefährlich zu betrachten, da bei größerer Stromintensität die trockene Epidermis, wenigstens dort, wo sie sehr dünn ist, von den Funken des Elementes beim Bürsten mit der am Apparate angebrachten Spiralfeder durchbrannt werden kann. Anderseits werden bei diesen Apparaten die metallischen Elektroden in direkte Berührung mit den menschlichen r^rper- teilen gebracht, was unter Umständen, besonders bei fchwelb- durchtränkter Epidermis zu Oxydationsvorgängen des Metalles, zu Aetzungen der Haut rc. führen kann. Das k. k. Ministerium des Innern hat aus diesem Grunde mit dem Erlasse vom 31. Jänner 1909, •3-34.608 ex 1908, das Feilhallen und den Verkauf dieser Apparate untersagt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vo^ 26. Februar l. I., Z. 3802/V, werden die GENE- Vorstehungen und k. t Gendarmerie-Posten-Kommanden jut entsprechenden Veranlassung in die Kenntnis gesetz - „Alphabetisches Nachschlageregister zu den österreichischen Reichsgesctzen, Landesgcsetzen und Verordnungen" von Karl Merfort, k. k. Hosrat a. D., und Michael Hofer, k. k. Nechnungsrat, ein Buch erschienen, das zum Preise von 22 X für das broschierte und von 24 K für das in Leinwand gebundene Exemplar erhältlich ist. In diesem Buche sind die derzeit geltenden kaiserlichen Patente, Hofdekrete, Gesetze und Verordnungen — ausgenommen jene von bloß lokaler Bedeutung — mit kurzer Inhaltsangabe nach Schlagworten und innerhalb derselben chronologisch und systematisch zusammengestellt. Entsprechend dem Fortgange der Gesetzgebung ist das Erscheinen von Er- gänzungshesten in angemessenen Zeiträumen in Aussicht genommen. Da sich sonach dieses Werk, welches nach der Absicht seiner Verfasser eine leichte Orientierung über den Stand der österreichischen Gesetzgebung, beziehungsweise über die für j einzelne Nechtsmaterien maßgebenden Vorschriften ermöglichen ' soll, als ein praktischer Behels für Behörden, Aemter und ! öffentliche Funktionäre erweisen dürfte, werden die Gemeinde- i Vorstehungen auf das Erscheinen dieses Buches mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die genannte Verlagsbuchhandlung sich bereit erklärt hat, jenen Gemeinde- Vorstehungen, welche das „Nachschlageregister" im Subkrip- tionswege durch die Bezirkshauptmannschaften bestellen, das gebundene Exemplar zum ermäßigten Preise von 21 X 60 h zu liesern. Die k. k. Bezirkshauptmannschast ist bereit, allfällige binnen 14 Tagen erfolgende Bestellungen entgegenzunehmen und an die genannte Verlagsbuchhandlung weiter zu leiten. Z. 5730. St ehr, 20. März 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Schulhygienischer Kongress in Paris. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung wird der III. internationale Kongreß für Schulgesundheitspslege in der Zeit vom 29. März bis 2. April 1910 in Paris stattfinden und mit demselben eine internationale Ausstellung für Schul- und Unterrichtshygiene verknüpft sein. Für diesen von dem französischen Ministerium des ! öffentlichen Unterrichtes und von der Ligue Fran$aise i (PHygiene scolaire organisierten Kongreß sind folgende Sektionen in Aussicht genommen: I. Die Schulgebäude und ihre Einrichtung; II. Hygene der Internate; III. Schulärztlicher Dienst; Persönliche Gesundheitspflege; IV. Physische Erziehung; V. Prophylaxe der Infektionskrankheiten in der Schule, Schulkrankheiten; VI. Hygiene der Schuljugend außerhalb der Schule, Freilustschulen, Ferienkolonien u. dgl.; VII. Der Lehrkörper, seine Hygiene, seine Beziehungen zur Familie und zum Schulärzte; Vm. Hygienische Unterweisung der Lehrer, der Schüler und der Familien; IX. Die Unterrichtspläne und die Unterrichtsmethoden i in ihrer Beziehung zur Schulhygiene; X. Sonderschulen für Anormale.

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