46 3- 5376. Steyr, 8. März 1909. 3. 434/B.-Sch.-N. Steyr, 3. März 1909 An alle Gemeinde - Vorsehungen, k. i. Gendarmerie -Posten-Aommanden und Korstauf- sichtsorgane des pol. Bezirkes §teyr. Aufarbeitniig von Windwurf, Schncebrnch und sonstigen Schadhölzcrn, behufs Vorbeugung gegen das Ueberhand- nchmcn forstschädlichcr Insekten. Wie im Vorjahre, ergeht auch für das" heurige Jahr im Sinne der §§ 50 und.51 des Neichsforstgesetzes, sowie des 8 12 der Ackerbau-Ministerial-Verord. vom 3. Juli 1873, an sämtliche Waldbesitzer des polit. Bezirkes die Aufforderung, ihre Waldungen von allen Windfällen, Bruch- und Lagerhölzern, sowie kränkelnden und wurzellockeren Stämmen, rechtzeitig (bis längstens Ende April d. I.) und gründlich zu säubern, sowie auch alle Kieserbäume und die zur Saft- zeit gescblagenen Hölzer sogleich zu entrinde«, endlich aus den Schlägen den Abraum zu entfernen. Alle diese Hölzer bieten den forstschädlichen Insekten willkommene Brutstätten, und ist die rechtzeitig und gründliche Durchführung der vorstehend angeordneten Maßnahmen seitens aller Wald- besitzer dringend geboten, um einem verheerenden Auftreten der forstschädlichen Insekten, welches durch ein warmes, feuchtes Frühjahr nock begünstigt wird, wirksam entgegen zu treten. Es ergeht daher an die Gemeinde -Vorstehuugen, Gendarmerie - Posten - Kommanden und Forstanfsichtsorgane die Weisung, die genaue Befolgung dieser Vorbeugungsmaßnahmen zu überwachen und bei Nichtbeachtung sogleich die Anzeige anber zu erstatten, worauf dann gegen die Säumigen eiugescbritten werden wird. Diese Kundmachung ist ortsüblich zu verlautbaren. Z. ä73 B.-Sch.-N. Steyr, 8. März 1909. An die Grtsschulräte und Schulleitungen in Schulortcn mit Achuljahrsbcginn im Mur. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden hiemit beauftragt, unter genauer Beachtung der h. ä. Erlässe vom 17. März 1907, Z. 670, Amtsblatt Nr. 12 ex 1907, ferner vom 4. April 1908, Z. 761, Amtsblatt Nr. 15 ex 1908, die Schulbeschreibung pro 1909/10 von Haus zu Haus vorzunehmen und die Schulbeschreibungsakten bis längstens 15. Mai l. I. hieramts vorzulegen. Z. 431/B.-Sch.-N. Steyr, 3. März 1909. An sämtliche Grtsschulräte. Remuneration für Kirchenmusik. Die Ortsschulräte werden unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 17. Jänner 1905, Z. 151, Amtsblatt 4 ex 1905, angewiesen, die Vorschläge betreffend die Erwirkung von Remunerationen an Lehrkräften für eifrige Pflege der Kirchenmusik unter Anschluß der bezüglichen Aeußerungen der hochw. Pfarrämter bis 15. März l. I. hieher vorzulegen und Hiebei gemäß dem h. ä. Erlasse vom 25 Februar 1906, Z. 359, Amtsblatt 9 ex 1906, ausdrücklich zu bemerken, ob die betreffenden Lehrkräfte bereits früher einmal, bezw. wie oft schon mit einer solchen Nemuneratiou bedacht würden. An alle Schulleitungen. Wechselfchtthc. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. zu berichten, wie viele Paare Wechselschuhe au der dortigen ! Schule gegenwärtig in Verwendung stehen und wie viele Paare im laufenden Schuljahre neu angeschafft worden sind. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen. Z. 432/B.-Sch.-R. Steyr, 3. März 1909. An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus Privatverläge». Die Schulleitungen werden beanftragt, die Scheine behufs Erlangung von Freiexemplaren aus den Privatver- lägen unter genauer Beachtung der h. ä. Erläffe vom ; 8. April 1901, Z. 391, Amtsblatt 15 ex 1901, ferner | vom 1. Juli 1901, acl Z. 590, Amtsblatt 29 ex 1901, 1 bis 18. März l. I. in Vorlage zu bringen, eventuell einen Fehlbericht zu erstatten. Z. 433/B.-Lch.-N. Steyr, 3. März 1909. An sämtliche Schulleitungen. | Suppcnanstaltc». Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten, genau denk h. ä. Erlasse vom ; 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend, abzufassen und bis Ende März l. I. hieher vor- i zulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen. , Z. 446/B.-Sch.-R. Steyr, 7. März 1909. An sämtliche Schulleitungen. I Nemunerierung des Halbtagsunterrichtes, bezw. des verkürzte» Unterrichtes. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse ^vom 27. Februar 1909, Z. 811, nachstehendes anher eröffnet. Mit dem hierämtlichen Erlasse vom 21. Jänner 1909, Zahl 168, wurden die Schulleitungen angewiesen, alle jene Lehrpersonen der III. und IV. Kategorie, welche mit ! I. Jänner 1909 den Anspruch auf die Remunerationen nach § 28 des Landesgesetzes vom 29. Dezember 1907, Nr. 39, für die Erteilung des Halbtags-, beziehungsweise des verkürzten Unterrichtes erworben haben, in einem Verzeichnisse nach dem vorgeschriebenen Muster bis Ende Jänner 1909 zum Zwecke der Anweisung dieser Remunerationen anher anzuzeigen. ' Dieser für die erste Anweisung der erwähnten Remunerationen zweckdienlich erscheinende Vorgang hat für die in der Folge anzusprechenden Remunerationen nicht mehr Anwendung zu finden. Vielmehr wird zufolge des mit dem o. ö. Landesaus- schuße gepflogenen Einvernehmens bestimmt, daß die An- ! forderung und Anweisung von derlei Remunerationen kur l künftige Jahre analog den Dienstalterszulagen von 3» i Fall auf Grund des Nachweises über die erforderliche D»eni- leistung innerhalb der Frist eines Jahres (12 Monate) zu geschehen hat. "'
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