der k. k. Lezirkshauplmannschasl 8ieyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. S. ötci,r, a»> 4. Miir;. 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen iverden. — Präuumerationöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 K, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 K. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 45/V. P. Steyr, 25. Februar 1909. personal-Nachricht. Se. Exzellenz der Herr k. k. Statthalter hat den k. k. Statthalterei - Konzepts - Praktikanten Dr. Hermann S t r a z n i c k y von der Bezirkshauptmannschast Steyr zu jener nach Vötklabruck versetzt und an dessen Stelle den provisorischen k. k. Bezirkskommissär Dr. Christian Witt v. Dörring der Bezirkshauptmannschast Steyr zur Dienstleistung zugewiesen. Z. 4845. Steyr, 1. März 1909. An alle Gemeinde-vorftehungen. Landtagswahl - Statistik. Ich habe bei Prüfung der vorgelegten Landtagswählerlisten die Wahrnehmung gemacht, daß seitens vieler Gemeinden der h. ä. Erlaß vom 13. Februar 1909, Z. 3613, Amtsblatt Nr. 7, nicht genau befolgt wurde. Jnbesondere wurde nicht darauf geachtet, daß in den Wählerlisten für die Wählerklasfe der Städte und Jndu- strialorte, bezw. der Landgemeinden nur bei den Wählern in der Rubrik Anmerkung das P. E. beizusetzen ist, welche ausschlietzlich auf Grund persönlicher Eigenschaft wahlberechtigt sind, daher solche Wähler, welche ohnedies auch nach 8 14 u oder b wahlberechtigt sind, mit P. E. nicht zu bezeichnen sind. Es ist daher z. B. einem Pfarrer oder einem Med.- Doktor, oder einem pensionierten Offiziere das P. E. dann nicht beizusetzen, wenn er seit einem Jahre an Grundsteuer oder an Grund- und Gebäudesteuer wenigstens 8 X oder an Personaleinkommensteuer mehr als 20 X entrichtet hat, da er in diesen Fällen nicht ausschließlich nach § 16 der L.-W.-O sondern auch schon nach § 14 a oder b wahlberechtigt ist. Das P. E. wäre z. B. einem Cooperator, oder einem Lehrer beizusetzen, wenn diese keine l. f. Grund- oder : Gebäudesteuer oder keine Personaleinkommensteuer in der erwähnten Höhe entrichten. Die Gemeinde-Vorftehungen werden aufgesordert, die h. a. befindlichen Listen während der Auflagefrist in dieser Richtung hin einer genauen Revision zu unterziehen und die Rubrik Anmerkung in beiden Parten entsprechend zu berichtigen. Z. 32/6. Steyr, 1. März 1909. An alle Gemeinde-Vorftehungen. i Erhebung über die Tätigkeit fremder Aerzte zum Zweüe der Pcrsonaleinkommensteuer- Veranlagung. Zu obigem Zwecke sind diejenigen in anderen Gc- ■ meinden des hiesigen politischen Bezirkes beziehungsweise in einem der benachbarten politischen Bezirke wohnhaften Aerzte, welche im dortigen eigenen Gemeindegebiete in den Jahren 1907 und 1908 eine größere Tätigkeit entfalteten, binnen 10 Tagen dem hiesigen Steuerreferate namhaft zu machen. Z. 32/7. Steyr, 1. März 1909. An alle Gemeinde-vorftehungen. Nachweisung über die Tätigkeit von Baufirmen zum Zweü« der Personalcinkommcnsteuer - Veranlagung. Zu obigem Zwecke sind dem hiesigen Steuerreferate । diejenigen sowohl einheimischen als auswärtigen Bau- ! firmen (Baumeister, Maurer- und Zimmermeister) — mit Ausnahme der Linzer — welche in den Jahren 1907 und 1908 im dortigen Gemeindegebiete eine Tätigkeit entfalteten, unter näherer Bezeichnung des Bauobjektes, des Standortes und Eigentümers desselben, sowie der Art der Bau- führung, endlich, soweit dies ohne besonders umständliche Erhebungen tunlich ist, die betreffenden Bauverdienstsummen binnen 1O Tagen nachzuweisen.
42 Z 4879. Sleur, 2. März 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Ausnahme in die k. k. Tichcrhcitswachc in Wien. Bei der f. k Sicherheitswackc in Wien kommen Sicherheitswachmannstellen zur Besetzung. Die Gemeinde-Borstehungen werden eingeladen, dieses in ortsüblicker Weise mit dem Bemerken zu verlautbareu, dass die näheren Daten, soweit sie nicht bei der Gemeinde erhältlich sind, während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden können. Z. 4‘105. Steyr, 25. Februar 1009. An alle Gemeinde- und Genossenschasts- Vorstehungen. Amtsblatt für die Handels- und Gewerbeverwaltung. Seit Beginn des Jahres 1906 wird, wie bekannt, ; vom Handelsministerium ein Amtsblatt für die Handels- , und Gewerbeverwaltung herausgegeben. Zweck dieses Amtsblattes ist vor allem, den Gewerbe- ! behörden die Kenntnis aller wichtigeren Vorgänge auf dem weitverzweigten Gebiete der Gewerbeverwaltung zn vermitteln und insbesondere auch durch Mitteilung der Judi- katur der Gerichtshöfe und der Entscheidungen der Zentralstellen in gewerberechtlicher Hinsicht eine sichere Grundlage für die eigene Nechtssprechung zu bieten. Ueber Erlaß des Handelsministeriums vom 3. Fe- ; bruar 1909, Z 2124 ex 1909, wird die Anschaffung dieses ! wichtigen, nicht nur für die Gewerbebehörden, sondern auch für die Gemeinden und Genossenschaften wichtigen Amtsbehelfes empfohlen. Z. 3053. Steyr, 25. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Ortrschul- räte und Schulleitungen. Zeitschrift für Kiuderschuh- und Jugendfürsorge. Laut Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Jänner 1909, Z. 125/M. L, wird von der im vorigen Jahre gegründeten Zentralstelle für Kinderschutz und Jugendfürsorge in Wien seit Beginn dieses Jahres eine monatlich erscheinende „Zeitschrift für Kinderschutz und Jugendfürsorge" herausgegeben. Diese Zeitschrist ist bestimmt, über alle auf dem bezeichneten Gebiete der humanitären Fürsorge wichtigen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung, sowie über die einschlägigen Maßnahmen und Vorkehrungen der Privat- Initiative fortlaufende Aufsätze und Nachrichten zu bringen. Bei der großen humanitären Bedeutung, welche dem in dieser Zeitschrift behandelnden Zweige der Wohlfahrtspflege auch auf dem Gebiete der öffentlichen Verwaltung, und Mar insbesondere für die Interessen der allgemeinen Volkshygiene, für die öffentliche Sittlichkeit, Sicherheit und für das Armenwesen, zukommt, wird auf das Erscheinen der erwähnten Zeitschrift aufmerksam gemacht. Es wird sich empfehlen, die erlvähnte Publikation zu dem den Behörden zugestandenen ermäßigten Abonnenten- betrage, jährlicher 4 K, zu abonnieren und deren Inhalt zum ! Amtsgebrauche zu verwerten. Abonnements-Anmeldungen sind an die Zentralstelle ! für Kinderschutz und Jugendfürsorge in Wien, I., Biber- ! straße Nr. 2, zu richten. Z. 2991. Steyr, 26. Februar 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verbot des Vertriebes Uttd Feilhaltens der Hörtrommel von Josef Landau in Wien. Dem k. k. Ministerium des Innern ist zur Kenntnis gelangt, daß von Josef Landau in Wien in Zeitungsannoncen unter der Bezeichnung „Hörtrommel" ein Apparat zur Behebung der Schwerhörigkeit und als unentbehrlich bei jeglichem Ohrenleiden angepriesen wird. Da dieser Apparat nach den eingeholten Fachgutachten des Obersten Sanitätsrates bei unzweckmäßiger Anwendung durch Laien geeignet ist, schwerwiegende Gesund- heitsstörungen hervorzurufen, wurde das Feilhalten und der Vertrieb desselben mit dem Erlasse der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 2550/V, vom 29. Jänner 1909, untersagt. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Nord-Carolirra. Information. Auswanderung nach Nord-Carolina (Vereinigte Staaten von Nordamerika. In Wilmington, Nord - Carolina, wurde unter dem Namen „Carolina Trucking Development Co." im Jahre 1905 eine Aktiengesellschaft zu dem Zwecke gegründet, um die brachliegenden Ländereien in der Umgebung von Wilmington im großen Maßstabe aufzukaufen, zu drainieren । und in kleinen Parzellen an Kolonisten wieder zu verkaufen. Die Gesellschaft plant, Kolonien verschiedener europäischer Nationalitäten zu gründen und jede Kolonie abgesondert zu organisieren. So soll New-Berlin in der Grafschaft Columbus eine deutsche, St. Helena in der Grafschaft Pender eine italienische und Marathon in der Grafschaft New-Hanover eine polnische Kolonie werden. Die Kolonien sind zum Teile erst im Entstehen begriffen. Das Land dürfte, wenn sachverständig ausgewählt, ertragsfähig sein und würde der OoN- und Gemüsebau den Haupterwerb der Kolonisten bilden. Das Klima soll für Personen, welche sich nach den Verhältnissen einrichten und hienach zu leben verstehen, nrchl ungesund sein. Der billigste Weg nach den Kolonien ist jener von New-York mit Dampfer nach Norfolk und von da mit ver Bahn nach Wilmington. Für die Frage, ob ein Ansiedler Aussicht auf ein gutes Fortkommen hat, wird hauptsächlich der Umstan maßgebend sein, ob er genügend Geldmittel mitbrurgt u>
43 ob er fruchtbares und gut gelegenes Land zu günstigem ; Preise erwirbt. Für die Erwerbung des Grundstückes dürfte ! er etwa 1500 Kronen benötigen, zur Errichtung der Farm 1 etwa 1200 Kronen und für den Anfang außerdem nocb etwa 1000 Kronen. Besitzt er weniger so bleibt er ein Schuldner der Gesellschaft und kann überdies auf die Zuweisung eines guten Bodens kaum rechnen. Im allgemeinen können sonach die Aussichten der 1 Ansiedler als derzeit noch unsicher bezeichnet werden, beziehungsweise wenn bie Answanderer nicht entsprechende Geldmittel mitbringen, als ungünstig. Tatsächlich haben dort mehrere Familien bittere Enttäuschungen erlebt. Jedenfalls verdienen die Schilderungen der zur Verteilung bestimmten Prospekte und die Verheißungen der Agenten nicht durchwegs vollen Glauben. Namentlich muß vor einem Agenten : Namens August Demel gewarnt werden, gegen welchen j viele Klagen' vorgekommen sind, und welcher deshalb aus j den Diensten der Gesellschaft entlassen wurde. Z. 4486. Steyr, 26. Februar 1000. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des entwichenen Schnblings Matthäus Grill, h. ä. Amtsblatt Nr. 40 ex 1908) ist einzustellen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Slarthalterei vom 22. Februar l. I., Z. 4057, werden die Gemeinde - Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Erhebungen diesbezüglich sogleich einzuleiten und ist hierüber bis 20. März l. I. zu berichten. Z. 4485. Steyr, I. März 1009. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Ilntcrstützungsschwindlcr Wilhelm Langmair. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. Februar 1909, Z. 4141/XII, treibt sich der 1859 geborene, verehel. Privatbeamte Wilhelm L a n g m a i r, zuständig nach Gröbming, beschäftigungslos in der Welt umher und nimmt auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen in Anspruch. Die Gemeinde -Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des saklischen augenblicklichen Bedürfniffes — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 3872, 4397. Steyr, 24. Februar 1909. Z. 4661. Steyr, 1. März 1009. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uomma^ ; Jdentitätsfeststeltnilg cincS taubstumme» Mannes. Am 8. Februar 1906 ivurde vom k. k. Bezirksgerichte in Strafsachen Graz ein zirka 20 — 23 jähriger, etwas schwachsinniger taubstummer Mann dem Stadtrale in Graz überstellt. Er ist von kleiner Statur (I.50in), hat hellbraune Haare, blonden Schnurrbartanflug, blaue Augen, rundes, volles Gesicht, die oberen Vorderzähne auseinander- ; stehend" während am Unterkiefer die beiden Vorderzähne fehlen. Am rechten Gesäßbacken hat er zwei Brandnarben. Zur Zeit seiner Ueberstellung trug er einen braun- Carrierten Rock und Weste, ferners eine dunkle, schmalge- streifte Hose und als Kopfbedeckung eine schwarze Pelzmütze. Da die eingeleiteten Erhebungen, behufs Feststellung seiner Identität und der Versuch im Taubstummen-Jnstltute in Graz etwas über seine Herkunft zu erfahren, erfolglos waren, da er keine Schule besuchte, wurde er am 23. Juli 1906 dem Grundbesitzer Josef Trutschnig vulgo Rainbacher ; in Haselsdorf Nr. 21 bei Lieboch, Bezirk Umgebung Graz, behufs Verwendung zu landwirtschaftlichen Arbeiten übergeben, dem er jedoch anfangs August 1906 entwich. Am 18. März 1907 wurde dieser taubstumme Mann am Südbahnhofe in Wien aufgegriffen und im städtischen Versorgungsheime in Lainz unter dem angenommenen Namen „Peter Karsamstag" untergebracht, woselbst er sich noch in Pflege befindet. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: des Militärtaxpflichtigen. Jgnaz Stratzmayr, 1881 geb., nach Ried zuständig Zimmermann; des Landsturmpflichtigen. Markus Josef Cermitz, 1889 in Pola geboren. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. April l. I. anher zu berichten. Z. 4588. Steyr, 27. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Einlaß- und Untersuchungsstellen fiir das nach dem Deutsche» Reiche eingehende Fleisch. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit auf die im Amtsblatte der Linzer Zeitung vom 24. Februar 1909, Nr. 17, enthaltene Statthalterei-Kundmachung vom 20. Februar 1909,
44 Z. 4380, behufs weiterer Verlautbarung und Bekanntgabe an die Interessenten aufmerksam gemacht. Z. 4410. Steyr, 27. Februar 1909. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 14. bis 21. Februar 1909 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Februar 1909, Nr. 4887/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Naarn. Schweincscuchc (-Pest). 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kollerschlag. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinden Puchheim, Wolfsegg. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. -------- ^r» --- ----------------------------- Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion lind Verlag der k. r BezirkShauptmaNnschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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