Amtsblatt 1909/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

38 Z. 4192. Steur, 22. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorsehungen und 8° k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Erhebungen über Martin Lchncr wegen Gcschäftsver- mittlungcn. Martin Lehn er ist als Unterhändler oder Vermittler bei Realitäten- und Geschäfts-Verkämen schon seit Jahren tätig. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Poiien - Kommanden werden eingeladen, zu erheben und zu berichten, bei welchen Realitäten-Ankäusen oder -Verkäufen Obiger den Unterbändler spielte, wann und mit welchen Besitzern oder Personen diese Besitzveränderungen abgeschloffen wurden und wie viel Lehner bei jeder Vermittlung seitens der Hiebei beteiligten Personen als Honorar erhalten hat. Die bezüglichen positiven Erhebungsprotokolle wollen zuverläffig bis 10. März 1900 übermittelt werden. Z. 3447. Steyr, 19. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Erzeugung von Trcsterwei«. Laut Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 5. Februar 1909, Z. 2814/VIII, hat das k. k. Ackerbau- ministerium in Erfahrung gebracht, daß in verschiedenen Orten die Interessenten sich weigern, die nach § 9 des Weingesetzes und des Artikels III der Weingesetzverordnung statuierte Anzeige über die Erzeugung von Tresterwein zu machen. Die Unterlassung der Anzeige oder die nicht recht- j zeitige Erstattung der Anzeige (Art. III., Absatz 2 der Ver- । ordnung) involviert eine Uebertretung des § 9 des Weingesetzes und ist nach § 11 des Weingesetzes zu bestrafen. Um jedoch derartigen Bestrafungen nach Möglichkeit vorzubeugen, wird den Gemeinde-Vorstehungen der h. ä. Erlaß vom 6. Oktober 1908, Z. 23.606, Amtsbl. Nr. 41, mit dem Auftrage in Erinnerung gebracht, die Interessenten (einerlei ob Produzenten, Händler, Wirte, Schanker usw.) vor der Uebertretung der bezüglichen Bestimmungen zu ^ warnen und zur rechtzeitigen ordnungsmäßigen Anmeldung der Erzeugung von Tresterwein aufzufordern. Z. 376/B.-Sch.-R. Steyr, 20. Februar 1909. An sämtliche Schulleitungen. Remuneration für den Haudarbeits-Unterricht. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse ^vom 9. Februar 1909, Z. 778, nachstehendes anher eröffnet: Laut Mitteilung des o.-ö. Landes - Ausschuffes vom 3. Februar 1909, Z. 2634, mehren sich in der letzten Zeit die Fälle, wornach an Volksschulen, an welchen eine Verminderung der wöchentlichen Handarbeits- Unterrichtsstunden stattgefunden hat, die betreffenden Handarbeitslehrerinnen, die für d-e Erteilung dieses Unterrichtes im höheren Wochen- stundenausmaße entfallende Jahresreniuneration oft jahrelang wegen Unterlassung einer entsprechenden Meldung ungebührlich fortbeziehen, so daß nachträglich den betreffenden Handarbeitslehrerinnen nicht unbedeutende Remuuerations- rückersätze vorgeschrieben werden müssen. Die Schulleitungen werden daher beauftragt, binnen ! 3 Tagen zu berichten: j a) wenn der Handarbeitsunterricht nicht ganzjährig , erteilt wird, für welche Zeit und in welchem wöchentlichen ! Stundenausmaße dies geschieht; b) wenn ein Unterschied zwischen Sommer- und Winterhalbjahr gemacht wird, in welchem Stundenausmaße der Unterricht im Sommer- und Winterhalbjahr erteilt wird. Sonst ist ein Fehlbericht zu erstatten. Ferner werden die Schulleitungen angewiesen, in Hinkunft behufs Vermeidung von ungebührlichen Remune- rationsbehebungen in allen Fällen, in welchen sich eine Veränderung in der Art der Erteilung des Handarbeitsunterrichtes, bezw. im wöchentlichen Stundenausmaße an der Schule ergibt, unverzüglich hievon hierher Mitteilung zu machen. Z. 4035. ' Steyr, 19. Februar 1909. An alle Gememde-Vorftehungen und hochw. ; Pfarrämter. • Verlosung -er Josef Haas von Laengenfeldschen Heirats- AnöstattungS-Stiftunge». Unter Einem gelangen mit dem Amtsblatts die beiden Kundmachungen über die im Jahre 1909 zu vergebenden Ausstattungen aus den obbezeichneten Stiftungen (Haupt- und Nebenstiftung) behufs sofortiger entsprechender Verlautbarung zur Hinausgabe. Die Gemeinde - Vorstehungen und hochw. Pfarrämter werden eingeladen, mit Rücksicht auf den humanen Zweck obgenannter Stiftung die Kundmachung in möglichst ausgedehnter Weise zu verlautbaren. Jnbesondere ist auf den Einreichungs- Termin, 10. April l. I., aufmerksam zu machen, da alle später einlangenden Gesuche sofort zurückgewiesen werden müssen. Z. 4036. Steyr, 19. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem sogenannten Schahgräberschwindel. Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat mit Erlaß vom 15. Februar 1909, Z. 792, Nachstehendes anher mitgeteilt: Inhaltlich eines Berichtes der k. k. Statthalterei in Prag hat ein Bediensteter der dortigen k. k. Polizeidirektion aus Rußland einen Brief erhalten, durch welchen der Absender nach Art der spanischen Schatzgräber offenbar Geld von dem Adressaten herauszulocken versucht. Es hat den Anschein, daß die spanischen Schwindler, welche in letzter Zeit von den spanischen Behörden energischer j verfolgt wurden, nunmehr von Rußland aus denselben Trick in teilweise geänderter Form weiter zu betreiben versuchen. Die Handschrift ist zwar eine andere, als bei den spanischen Schwindelbriefen, welche durchwegs von einer Hand herrührten, die Form des Schwindels ist aber eme sehr ähnliche.

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