36 Z. 3796. Steyr, 16. Februar 1909. An alle Gemeinde -vorstehungen. Rotlaiifimpfnng der Schweine im Jahre 1909. Dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Juli 1904, & 13.053, entsprechend wird die Rotlaus- schutzimpsung der Schweine in diesem Jahre wieder in jenen Gemeinden, bezw. Drlscbasten durchgeführt, in welchen der Rotlauf eine stationäre Krankheit ist. Ich beauftrage daher die Gemeinde-Vorstehungen, die Vornahme der Rotlaufschutzimpsung allgemein zu verlaut- baren. Die Anmeldungen zur Teilnahr>te an derselben sind bis zum 10. März l. I. zuverlässig anher vorzulegen. damit der Impfstoff zur Zeit angesprochen werden kann. Anmeldeformularien können von hier bezogen werden. Die Wabl des Jmpsttierarztes bleibt den Schweine- besitzern überlassen. Z. 3057. Steyr, 11. Februar 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und i. ?. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Z. 2947/x. Kundmachung betreffend das unbedingte Verbot der Einfuhr bou Rindvieh aus den vo» der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ackerbauministerium fand mit dem Erlasse vom 29. Jänner 1909, Z. 3963 518, aus Grund des Art. 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905 und des Punktes 8 des zugehörigen Schlußprotokolles (R. -G. -Bl. Nr. 25 ex 1906) die Einsuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretenen. Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten, des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: aus dem Stadtkreise Berlin und aus den« Regierungsbezirke Posen I im Königreiche Preußen, sowie aus dem Herzogtume Anhalt. Dieses Verbot tritt an Stelle der mit der hierämt- lichen Kundmachung vom 21. Dezember 1908, Z. 33.860, I getroffenen Verfügungen mit dem Tage der Verlautbarung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.- Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchen-Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl Nr. 35, geahndet. Linz, am 3. Februar 1909. Von der k. k. o. -ö. Statthalterei. Z. 3056. Steyr, 11. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Jänner 1909, Nr. 2813/X, werden hiermit die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden aus die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 12 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 28. Jänner 1909, Z. 3196/425, betreffend die Vieh- und Fleischeinfuhr aus den Ländern der ungarischen Krone zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 3454. Steyr, 12. Februar 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierfeuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 31. Jänner bis 7. Februar 1909 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Februar 1909^ Nr. 3527/X. Es bestehen: Schweinesenche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kollerschlag. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Puchheim. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz. Der k. k. Bezirkshauplmannr Wnlderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirlShauplmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdrurkerei in Steyr.
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