28 Auf Grund dieser Verzeichnisse ist bei jeder Gemeinde die Sturmrolle über die in der eigenen Gemeinde heimat- berechtigten Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1890 in einem Exemplare zu verfassen. Dieses Exemplar ist den übrigen Sturmrollen beizu- schließen und bilden die Sturmrollen der Geburtsjahrgänge 1887 bis 1880 die Sturmrolle für das Jahr 1008. Aus dieser Sturmrolle ist ein ziffermäßiger Auszug nach Muster 3 der obzitierten Vorschrift zu verfaflen. Die eingangs erwähnten Verzeichnisse sind bei den Gemeinde - Vorstehungen einer nochmaligen genauen Durch- ! ficht zu unterziehen und hinflchtlich der Rubrik 9 (Gewerbe, ! sonstiger Lebenslauf) und I2 (gegenwärtiger Aufenthaltsort) ' eventuell zu ergänzen. Diese Verzeichnisse, sowie die Sturmrollenaus- züge sind bis längstens 5. März l. I anher in Vorlage zu bringen. An drei- und mehrklassigen nicht evangelischen Schulen ist für die beurlaubten Lehrer in geeigneter Weise der Unterricht zu supplieren, an den übrigen Schulen haben die Klassen, deren evangelische Lehrer die Versammlung besuchen, keinen Unterricht. Z. 2561. Steyr, 5. Februar 1909. An alle Gememöe-VsrsLehungen und hachw. Pfarrämter. Z. 281 Sch. Steyr, 8. Februar 1909. An sämtliche Zchulleitungen. TcilknrS zur Heranbildung von Zeichenlehrern für gewerbliche Fortbildungsschulen. Die k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns hat mit Erlaß vom 2. Februar 1909, Z. 3113/111, nachstehendes bekanntgegeben. Ueber Mitteilung der k. k. Staatsgewerbeschule in Graz vom 30. Jänner 1909, Z. 146, findet znsolge Erlasses des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 22. Juli 1908, Z. 63/XXIa/302, an der Staatsgewerbeschule in Graz in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli l. I. der erste Teil- kurs zur Heranbildung von Zeichenlehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen, für welchen auswärtige Kursteilnehmer einen Unterstützungsbeitrag von 180 K erhalten, statt, der- jelie umfaßt den Unterricht in Geometrie und Projektionslehre, geometrisches und projt. Zeichnen, Freihandzeichnen, Model- lirien und Formenlehre für Bau- und Kunstgewerbe. Die Abdaltung dieses Kurses wurde von der erwähnten Direktion vorscbristsmäßig in den Tagesblättern verlautbart. Zufolge des 8 8 des obgenannten Erlasses haben die Ausnahmswerber ihre gehörig instruierten Gesuche (Zeugnisse und Anstellungsdekrete) bis 20. Februar l. I. im Wege der Vorgesetzten Schulleitung direkt an die Direktion der Staatsgewerbeschule in Graz zu richten; die Schulleitung hat auf dem Gesuche zu bemerken, wie viele in Fachkursen ausgebildete Lehrer eine allfällige Fortbildungsschule des Bezirkes zählt. Die durch die erwähnte Direktion erfolgte Zulassung zur Kursteilnahme wird 7 Wochen vor dem Kursbeginne i tzen bezüglichen Bezirksschulräten, ivelche die weiteren Wei- ! jungen beim Landesschulrate behufs Beurlaubung und Substitution der betreffenden Lehrer im Volks- und Bürgersckul- Dienste einzuholen haben, zur Kenntnis gebracht werden. L. 240/B.-Sch.-R. Stevr, 2. Februar 1909. An die Lehrer evang. Bekenntnisses. Der k. k. Landesschulrat gestattet laut Erlasses vom 27. Jänner 1909, Z 342, den Lehrern. evangelischen Bekenntnisses die Teilnahme an der Jahresversammlung des evangelischen Lehrervereines, welche Mittwoch den 17. Februar in Wels statthat und gibt für die Teilnehmer diesen Tag schulfrei. Die Gesuche sind stempelfrei Ende Mai 1909 an das 3. Korpskommando in Graz bis sofort 2 « G Anmerkung 2 K ^ Bezugsdauer Einmalige Beteiligung An das Vorgesetzte Regiments- bezw. Jnvalidenhauskommando oder an die zuständige Evidenzbehörde von dieser unter Anschluß einer Stiftungsquali- fikations-Eingabe. Taufschein, Armuts- und Sittenzeugni« des Mädchens, Nachweis ob der Vater nach erster Klasse verheiratet ist, oder war. §5 sÄK Anzahl der erleb. Platze Stiftung Franz Graf Codroipo sind ansvruch^ Möglichst allgemein zu verlautbaren ""& p "^berechtigte Personen direkt zu verständigen-
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