23 Unterrichtskursen zur Heranbildung von Organen der Ge- sundheits- und Lebensmittelpolizei werden alle jene Personen, ! die an diesen Kursen teilnehmen wollen, aufgefordert, sich im Monate Februar l. I. unter Nachweis ihrer Vorbildung beim Vorstände der f. k. allgemeinen Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Wien mündlich oder schriftlich anzumelden. ‘ Zum Besuche der Kurse werden nur solche Kandidaten zugelassen, welche eine Vorbildung Nachweisen, die zum , mindesten jener der absolvierten Bürgerschule entspricht. Die Dauer der Kurse wird auf 6 Wochen festgesetzt. Das Unterrichtsgeld beträgt 50 X und ist 8 Tage vor Beginn des Kurses bei der k. k. Landeshauptkasse in ■ Wien zu erlegen. Mittellose Kandidaten können von der Zahlung des ganzen oder halben Unterrichtsgeldes befreit werden. Etwaige Ansuchen um Befreiung vom Unterrichtsgelde sind gleichzeitig mit der Anmeldung einzubringen. Die Kurse werden nur abgehalten, wenn sich eine genügende Anzahl von Teilnehmern meldet. Die Abhaltung des Kurses wird deu zugelassenen Kandidaten vier Wochen vor Beginn des Kurses bekannt- gegeben. _____________________ Z. 204/B.-Sch.-R. Steyr, 25. Jänner 1909. An sämtliche schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 21. Dezember 1908, Z. 1645/07, nachstehendes anher eröffnet: Im Anhänge zil den voranstehenden im Verordnungsblatte für den Dienstbereich des k. k. Landesschulrates, Jahrgang 1909, Nr. 1, veröffentlichten Durchführungsbestimmungen zu dem 4. Hauptstücke der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung '.vom 29. September 1905, Z. 13.200, wird die Lehrerschaft nachdrücklichst auf die Wichtigkeit der erziehlichen Aufgabe der Volksschule, die derselben § 1 des Gesetzes vom 17. Mai 1869, N. -G. -Bl. Nr. 62 und vom 2. Mai 1883, N.-G.-Vl. Nr. 53, sowie die näheren Ausführungen hiezu im 7. Abschnitte der obenzitierten defini- Pven Schul- und Unterrichts-Ordnung stellen, verwiesen und daran erinnert, daß die Fürsorgeerziehung nur eine der mannigfachen Maßregeln zur Sicherung einer geordneten Erziehung Verwahrloster ist und daß die Fälle der Anwendung der in den voranstehenden Durchführungsbestimmungen empfohlenen Maßregeln umso seltener sein werden, je mehr und wirksamer andere Maßnahmen der religiösen Einwirkung, der Schulzucht und jeglicher freiwilligen Liebes- tätigkeit getroffen werden. Es wird Aufgabe der Bezirkslehrerkonferenzen sein, in Hinkunft zur Frage des Kinderschutzes durch Referate über die Fortschritte der Gesetzgebung für öffentliche Fürsorgeerziehung in anderen Ländern und über einschlägige Er- Hiehungsfragen von Zeit zu Zeit Stellung zu nehmen. Z. 2268. Steyr, 18. Jänner 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen und Gemeinde-Aerzte. Subskription anf den XIV. Jahrgang deö Jahrbuches der Wiener k. k. Krankenanstalten. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 21. Jänner 1909, Z. 1688/V, werden die Gemeinde-Vorstehungen und Gemeinde-Aerzte zur Subskription auf den XIV. Jahrgang des Jahrbuches der Wiener k. k. Krankenanstalten eingeladen. Bei diesem Anlage wird darauf aufmerksam gemacht, daß im vorhinein für die Jahrgänge 1906 und 1907 wie auch aus den früheren Jahrgängen Seperatabdrücke verlegt wurden, welche die Normalerläge rc. umfassen, die in den bezeichneten Jahreir für den Dienst in den Wiener k. k. Krankenanstalten erlagen worden sind. Sie dürfen wohl mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der hiedurch zur Regelung gelangenden Angelegenheiten (z. B. Verpslegs- kosteneinbringung, Dienstverhältnis der Aerzte, Beamten rc., Desinfektionsverfahren, Instruktionen, Aufnahme an Wut (Lyssa) Erkrankter rc.) für den Verwaltungsdienst einiges Interesse beanspruchen. Ein sachlicher Index und ein chronologisches Verzeichnis, welche sämtliche bisher erschienenen Jahrgänge umfassen, erleichtern die Benützung dieser Sammlung von Spezial - Normalien. Die einzelnen Jahrgänge derselben (Preis 2 X für den Jahrgang 1907, bezw. 1905 und 1906, ermäßigt für die früheren Jahrgänge) und, soweit der Vorrat reicht, von der n.-ö. Statthalterei zu beziehen. Bestellungen und bis längstens 20. Februar l. I. anher cinzusenden. Z. 2353. Steyr, 28. Jänner 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen und Krankenkassen - Vorstehungen. Verpflegötaxen in den Kranken-Anstalten in Tbcrösterreich. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken- und Heilanstalten Oberösterreichs dermalen bestehenden Verpflegsge- bühren per Kopf und Tag. I. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Araunau am Jnn 1 X 76 h. 2. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Bad Jschl 2 X. 3. Kaiser Franz Josef-Krankenhaus in Enns I X 60 st. 4. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Kirchdorf 1 X 95 st. 5. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Linz 2 X. 6. Jsabellen-Kinder-Spital in Linz 1 X 50 st. 7. Allgem. öffentl. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz v. Paul in Linz 2 X 10 I); ab 1. Jänner 1909. 8. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Schärding 2 X. 9. St. Anna-Spital in Steyr 2 X. 10. Kaiser Franz Josef-Kinderhospiz in Sulzbach-Bad Jschl 1 X 68 st. 11. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Vöcklabruck 1 X 75 st. 12. Allgem. öffentl. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heil. Kreuz in Wels 2 X. X ^^^^^^ öffentl. Krankenhaus in Windischgarsten 14. Landes-Frauenklinik (Gebäranstalt) ab 1. Jänner 1909 1. Klasse 8 X, 2. Klaffe 5 X, 3. Klasse 2 X; Kinder 40 st täglich; für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Erstehungskosten an den o.-ö. Landesfonds zu ersetzen.
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