der k. k. Rfzirkshauplmlinnschasl Sfrijr für öen gteichncrmigen politischen und Schul'bezirk. Äteyr, am Z8. Iärmer. 1909. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenonnnen werden. — Pränunlerationspreiö jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 195/Sch. Steyr, 25. Jänner 1909. An den Zweigverein UremZmünster de§ o.-ö. Landesiehrervereiner. Der k. t. Bezirksschulrat Steyr erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereiues Kremsmünster, welche an der am 13. Februar l. I. in Rohr stattfindenden Versammlung dieses Vereines leilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. ex osso Z. 165/B.-Sch.-R. Steyr, 18. Jänner 1909. An sämtliche Schulleitungen. Tierische Stiftung. Mit Ende 1908 wurden die Interessen der Doktor Leopold Anton und Maria Dierlschen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche Lehrer im Bezirke Steyr Land pro 1908 fällig. Hierauf Reflektierende haben ein gestempeltes, mit einer Diensttabelle belegtes Gesuch, in dem der dermalige Gehaltsbezug sowie die bedrängte Lage darzulegen ist, im vorschriftsmäßigen Dienstwege bis 8. Februar 1909 hieramts einzu- bringen. Z. 186/B.-Sch.-R. Steyr, 21. Jänner 1909. An alle Schulleitungen. Zu Beginn des Jahres 1909 ist aus Grund des Erlasfis des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 7. März 19OO, Z. 13.271 ex 1905, Abschnitt IV, Verordnungsblatt des k. k. LandesjchulrateS voni Jahre 1906, Stück in, S. 18, ein ausführlicher Bericht über alle wesentlichen Wahrnehmungen auf dem Gebiete des Volksschulwesens int Verlaufe der Jahre 1906, 1907 u. 1908 zu erstatten. Um die Ausarbeitung dieses Berichtes zu ermöglichen, werde» die Direktionen und Schulleitungen angewiesen, bis längstens 8. Februar l. I., zu nachsteheuden Punkten die erforderlichen Mitteilungen hieher bekanntzugeben. * 1. Erbauungsjahr des Schulhauses. 2. In den Kalenderjahren 1900, 1907 und 1908 erfolgte bauliche Veränderungen am Schulhause, bezw. den zu Uuterrichtszwecken dienenden Gebäuden mit Angabe der etwa in diesen Jahren neu eröffneten systeminerten Klaffen und Parallelabteilungeu. 3. Zustand a) des Schulhauses, b) der Einrichtungs- | stücke. Sind — wo es nötig wäre — Aussichten aus ! Befferung vorhanden? 4. Ausstattung der Schule mit Lehrmitteln; Zustand derselben. 5. Zahl a) der Alltagsschüler, b) der Schüler des verkürzten Unterrichts, c) der gesamten schulbesuchendeu Kinder nach dem Stande vom 31. Dezember 1906 u 1907. 6. Zahl der in den Kalenderjahren 1906 bis inklusive 1908 von Schülern (a Alltagsschüler, b Schüler des verkürzten Unterrichtes) a) gerechtfertigt, b) ungerechtfertigt, c) insgesamt versäumten Halbtage, nach Jahren getrennt. 7. Ursachen der Befferung oder Verschlechterung des Schulbesuches während der letzten drei Jahre. 8. Welche Maßregeln wurden zur Förderung eines regelmäßigen Schulbesuches ergriffen. 9. Was ist innerhalb der 3 Jahre bezüglich der Errichtung a) von Schulgärten, b) landwirtschaftlichen Versuchsfeldern, zur Pflege der Obstbaumkultur uud Bienenzucht geschehen? Angabe der Größe zu a u. b. 10. Was ist über Schulbäder, den Schwimmunterricht der Schuljugend zu berichte«? 11. Besteht ein eigener Raum, iu dem sich die Schulkinder, die mittags nicht nach Hause gehen, bei kaltem uud schlechtem Wetter aushalten können? 12. Besteht im Schulorte eine eigene Schulküche, — eine Suppenanstalt? Wann wurde letztere gegründet? Wo ' und von wem wird den die Suppenanstalt besuchenden Kindern die Suppe verabreicht? Zahl der die Anstalt besuchenden Kinder, Zahl der Tage, an denen die Anstalt im verfloffenen Schuljahre geöffnet war. Wie werden die Mittel zur Erhaltung der Suppenanstalt ausgebracht? 13. Besteht im Schulorte ein eigener Jugend'pielplatz? Wann und in welcher Weise wird er benützt? Was geschieht von Seile der Schule oder von Vereinen «och zur Pflege körperlicher Uebuugen?
18 14. Besteht an der Schule eine Schulsparkasie? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht? 15. Ist mit der Schule ein Fortbildungskurs für die der Schule entwachsene Jugend verbunden? Im Bejahungsfälle ist anzugeben: a) welcher Art der Kurs ist; b) mit welchem Erlasse des f. k. Landesschulrates Statut und Lehr- plau genehmigt wurde; a) durch welche Zeit er in den Schuljahren 1905/6, 6/7 u. 7/8 geöffnet war; d) von wieviel Schülern (Schülerinnen) er durchschnittlich in jedem dieser Jahre besucht war; e) wer den Unterricht erteilte; t') in wieviel wöchentlichen Stnnden unterrichtet ivurde; Stundenzahl pro Jahr; g) welche Erfahrungen hinsichtlich des Verhaltens und der Fortschritte der Kursteilnehmer gemacht wurden. 16. In wie vielen Fällen, bezw. mit welchem Erfolge wurde das Pflegschaftsgericht in Anspruch genommen? 17. Welcher Betrag wurde in den Schuljahren 1905/6 6/7, 7/8, zur Ausgestaltung der Lehrer- und Schülerbibliothek in das Präliminare eingesetzt? Zahl der Bände a) der Lehrer-, b) der Schülerbibliothek in jedem der 3 Jahre. 18. Welcher Betrag wurde in diesen Jahren für Lehrmittel in das betreffende Jahrespräliminare des Orts- schulrates eingesetzt? Welcher Betrag wurde von der Schulleitung in diesen Jahren tatsächlich für diesen Zweck ver- wcndet? 19. Wurden in den abgelaufenen Jahren Elternabende veranstaltet? Wieviele und mit welchem Erfolge? 20. Welche Privatpersonen oder Körperschaften haben j sich in den genannten Jahren in hervorragender Weise als I Förderer des Schulwesens erwiesen? Worin bestand ihr ' Verdienst? | 21. An wieviel Klaffen war in diesen Jahren ganz- I jährig Halbtagsunterricht eingeführt. In wieviel Klaffen besteht er gegenwärtig für das ganze Jahr? Die Antworten sind in vorstehenden Reihenfolgen und unter Vorsehung der bezüglichen laufenden Zahl zu geben. Z. 1275. Steyr, 20. Jänner 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Weisungen betreff Ausfertigung von Rcisclegitimation (Reisepässen). Aus Anlaß eines speziellen Falles hat die k. k. Statthalterei in Linz mit Erlaß vom 11. Jänner 1909, Z. 30.945/n ex 1908 anher bekanntgegeben, daß es für die in das Ausland auf Arbeit sich begebenden Personen vorteilhafter ist, wenn sie mit Reisepässen statt mit Arbeitsoder Dienstbotenbüchern versehen sind, weil die ersteren im Auslande allgemein bekannt sind und daher als Legiti- mationspapiere mehr Geltung haben, als die im Auslande nur weitig gekannten letzteren. Auch verursacht die Lösung von Reisepässen den in Betracht kommenden Parteien keine größeren Kosten, als die Lösung von Arbeits- oder Dienstbotenbüchern, weil laut Tarispost 85 a des Gebührengesetzes die Stempelgebühr für einen Reisepaß für Dienstboten, Gesellen, Lehrlinge und überhaupt für Personen, die von einem den gewöhnlichen Taglohn nicht übersteigenden Ertverbe leben, nur 30 Heller beträgt. Ueber Weisuug der k. t. o.-ö. Statthalterei werden i ____ __________________________________ . Zur Erwirkung der gerichtlichen Exekution bedarf es die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, jede Partei welche ! nach 8 1, Z. 13, der Exekutionsordnuna und nach dem ein Ansuchen um Ausfertigung eines Reisedokumentes (Reise- | Plemssiinarbeschlusse des Obersten Gerichtshofes vom bewilligung) stellt, unter Hinweis auf die zitierte Bestimmung des Gebührengesetzes in wohlwollender Weise eindringlich darüber zu belehren, daß es viel vorteilhafter für sie sei, wenn sie, statt sich in das im Auslande in der Regel weniger bekannte Arbeils- oder Dienstbotenbuch eine Reise -Legiti- matiousklausel eintragen zu lassen, einen nach seinerseits altersher ganz gleichgebliebenen äußeren Form im Auslande überall bekannten österreichischen Steifepaß löst. Auf die Vorteile der Lösung eines Reisepasses statt eines Arbeits- I oder Tienstbotenbuches sowie auf die erwähnte Bestimmung j des Gebührengesetzes werden übrigens auch jene Parteien, , welche noch keinerlei Legitimations-Papiere besitzen, und aus ' Anlaß ihres Vorhabens, in das Ausland auf Arbeit zu j gehen, sich um solche bewerben, aufmerksam zu machen ' sein, um auf diese Weise die ins Ausland auf Arbeit ! gehenden Bevölkerungskreise allgemein dafür zn gewinnen, ' sich für ihre Reise in das Ausland stets mit einem Reisepässe zu versehen. Z- 1651. Steyr, 21. Jänner 1909. An alle GenossenschaftZ-Vorstehungen. Exekutionsführung auf rückständige Genossenschafts- umlagen. Die Vorstehungen mehrerer Gewerbegenossenschaften haben Beschwerden darüber geführt, daß seitens einzelner Zivilgerichte Klagen auf Zahlung rückständiger Genossenschaftsumlagen wegen Unznlässigkeit des Rechtsweges zurück- gewiesen wurden. Auf Grund des mit den Ministerien des Innern und der Justiz gepflogenen Einvernehmens fand das Handels- Ministerium laut des Erlasses vom 4. Jänner 1909, Z. 21.337 ex 1908, nachstehendes zu eröffnen: Die Genossenschaftsnmlagen sind gleichwie genossenschaftliche Gebühren nach ihrem Wesen öffentlichrechtlichen Charakters. Gemäß § 115, Absatz 4, Gewerbeordnung, unterliegen die genossenschaftlichen Gebühren der Prüfung der pol. Landesbehörde. Ueber Beschwerden in diesen Fragen haben nach § 127, Absatz 2 und 7 il>, die Gewerbebehörden zu entscheiden. Schließlich wurde für diese genossenschaftlichen Einkünfte im § 115, Schlußabsatz, deren Einbringung im Verwaltungswege vorgesehen.. Hieraus, sowie da die Gewerbeordnung den Ausweisen über rückständige Genossenschaftsumlagen und Gebühren grundsätzlich Exekutionsfähigkeit einräumt, ergibt sich zweifellos, daß die Geltendmnchung solcher Ansprüche im ordentlichen Rechtswege ausgeschlossen erscheint. Jnsoferne jedoch bei den fraglichen Beschwerden das Bestreben der Genossenschaften dahin geht, für die genossen-, schastlichen Umlagen die gerichtliche Exekution zu erlangen, so stehen einer derartigen Inanspruchnahme gesetzliche Hindernisse nicht entgegen. Aus Artikel III des Einführungsgesetzes zur Exe- kutions- Ordnung § 3 der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854, R.-G.-Bl. Nr. 96, und dem Hofdekrete vom 10 Februar 1832, J.-Ges.-Slg. Nr. 2548, muß vielmehr geschlossen werden, daß die gerichtliche Exekution auch wegen rückständiger Genossenschaftsumlagen und -Gebühren zulässig ist
19 7. April 1899, Jud. A. 144, bei ausstehenden Genossen- schastsumlagen und -Gebühren der Vorlage eines Nückstands- Ausweises sowie einer Bestätigung der Aufsichtsbehörde über die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit dieses Ausweises Hievon setze ich die Genossenschasts-Vorslehungen zufolge Erlasses der k. t o. - o. Statthalterei in Linz vom 14. Jänner 1909, 755/VIII, in die Kenntnis. Z. 1053.. Steyr, 20. Jänner 1909. An alle Gemeinde - vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Vanek (h. ä. Amtsblatt Nr. 18 ex 1908) ist einzustellen. Z. 1930 u. 2025 Steyr, 25. Jänner 1909. Die Ausforschung der Stellungspflichtigen Alois Hecht (h. ä. Amtsblatt Nr. 21 ex 1906), Karl Poppe und Hermann Horny (h. ä. Amtsblatt Nr. 14 ex 1908) ist einzustellen. Z. 1654. Steyr, 20. Jänner 1909. An alle Gemeinde-vorstehungen. Z. 1358/X. Kundmachung betreffend die Lizenzierung von Privatbengsten in Tbcr- vsterrcich im Jahre lNOi>. Für die Lizenzierung der Privitbeschächengste im Jahre 1909 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883, L.-G. u. V.-Bl. Nr. 27, beziebnngs- weise vom 1. Mai 1904, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 21 in'iDber- österreich vier Körungskommissionen beslellt, welche in Lin; im Kaplanhofe am 25. Jänner d. I., in Wels in Hocb- mayrs Gasthause „Zum wilden Mann" am 10. Februar d I., in Ried im Hotel Huber am 11. Februar d. I. jedesmal um 9 Uhr vormittag und in Eferding im Gasthause des Jgnaz Wiesmayer „Zum weißen Lamm" am 12. Februar d. I. um 10 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengüe der Körungskommission vorzusühren. Linz, den 14. Jänner 1909. Bou der k. k. oberösterrcichischcu Statthalterci. Z. 1655. Steyr, 20. Jänner 19u9. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösierreich in der Berichtsperiode vom 10. bis 17. Jänner 1909 nach dem Erlape der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Jänner 1909, Nr. 1602, X. Es bestehen: Schweineseuchc (Pest). Bezirk Linz (Stadtf: Gemeinde Linz. Der k. !. Bezirksdauvrmann: Walderdorfs. -—'—<; cÄ<i< er----- Redaktion und Vertag der t. t. BezirkShauplmannschafi Gteyr. — HaaSjche Buchdruclersi in Slsnr.
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