14 Hicvon werden die Gemeinde - Vorsehungen zwecks möglichster Verlautbarung unter den intereyierten Kreisen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner 1909, Z. 656/XII, in Kenntnis gesetzt. Z. 1319. Steyr, 16. Jänner 1909. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Mißbrauch mit Arbcitcr-Lcgitimationcn. Laut Schreiben der k. k. Staatsbabn-Tirektion in Linz ' vom 9. Jänner l. I., Z 938/11, mehren sich in jüngster l Zeit die Fälle, daß Gemeinde-Aemter auf Arbeiter-Legiti- > mationen zum Zwecke der Erlangung einer Fahrpreisermäßigung auch dann die Nichtigkeit der Angabe des Wohn- ! ortes von Seite des Legitimations-Jnhabers bestätigen, wenn : der betreffende Arbeiter in der Ortsgemeinde, welche die . Besiätignng erteilt, gar nicht seinen Wohnsitz hat oder der s von ihm angegebene Ort unrichtig ist. Auf diese Weise ist es den Arbeitern ermöglicht, gegen Vorweis derartiger Legitimationen, zu Vergnügungsreisen Arbeiterkarten zu lösen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden deshalb angewiesen, bei Bestätigung des Wohnortes des Arbeiters rigoroser vorzugehen und insbesondere sich genau an den Text der Legitimationen zu halten. (Bestätigung des Wohnortes des Arbeiters durch die Geincinde-Vorstehung des Wohnortes.) Z. 1565. Steyr, 19. Jänner 1909. An alle in Betracht kommenden Genossenschaften. Mit der Ministerial-Verordnung vom 15. April 1908, R.-G.-Vl. Nr. 81, wurden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der mit gewerblichen Anstreicher-, Lackierer- und Malerarbeiten beschäftigten Personen erlaffen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statlhalterei in Linz vom 14. Jänner 1909, Z. 26.983/VIII ex 1908, werden die Genossenschafts-Vorstehungen angewiesen, die betreffenden Gewerbetreibenden ausdrücklich aufmerksam zu machen, daß sie gemäß ß 11 der zitierten Verordnung vom 1. April 1909 ab zum Anschläge des Textes der Verordnung sowie zur unentgeltlichen Äusfolgung des Merkblattes an jeden Arbeiter, der zu Arbeiten mit Bleiweiß oder bleihaltigen Verbindungen herangezogen wird, verpflichtet sind, und datz die Nichterfüllung dieser Pflicht nach den Strafbe- stimmungen der Verordnung geahndet werden müßte. Da es sich als eine notwendige Folge dieser Bestimmungen darstellt, daß die Anschaffungskosten der Anschläge und Merkblätter den Gewerbetreibenden zur Last । fallen so wird die Benützung einer gemeinsamen Bezugs- ; quelle' schon mit Rücksicht aus die dadurch erzielte wesent- s liche Verminderung der Anschaffungskosten zu empfehlen sein, i Die Jentraldruckerei (vormals E. Mareis) in Linz, Landstraße 21, hat sich bereit erklärt, die Anschläge für die Werkstätten (Abdruck der Ministerial- Verordnung vom 15. April 1908) in Plakatform auf Kartou, ein Stück 60 Heller, und die M e rk blät t er, zweiseitig im Format des Arbeitsbuches, 10 Stück zu 40 Heller, bei Mehrbezug entsprechend billiger, abzugeben. — Z. 1278. Steyr, 1G. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor dem UnterstüßnngSschtvindler Ant. Scdlaäek. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statlhalterei vom 11. Jänner 1909, Z. 645/XH, treiben sich Anton Scdlacek, geboren im Jahre 1870, zuständig nach Zernov, politischer Bezirk Nachod, rrnd dessen Ehegattin Josefa, geboren im Jahre 1880, Eltern von 5 unmündigen Kindern, in der Welt umher und lassen sich in ungebührlicher Weise auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Unterstützungen verabwlgen. Sedlacek in klein und krirmmbeinig, seine Gattin von mittlerer Statur, hat ein rundes Gesicht und ein künstliches Auge. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beanftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzilngen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 1396. Steyr, 17. Jänner 1909. Au alle Gemeinde- Vorstehuugeu und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Landsturmpflichtigen Franz Adam (h. ä. Amtsblatt Nr. 21 ex 1908) ist einzustellen. Z. 1299. Steyr, 18. Jänner 1909. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 30. November 1908, Z. 28.538, Amtsblatt Nr. 49, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Leopold Harrer (1887 P.-Nr. 5), Johann Salcher (1886 P.-Nr. 2), Alois Schweiger (1883 P.-Nr. 3) und Karl Jnngherr (1881 P.-Nr. 1) sind einzustellen. Z. 1570. Steyr, am 19. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k, Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung der Geburtsdaten des Stellungspflichtiaep Leopold Czadek. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Freistadt hat mit dem Berichte vom 9. Oktober 1908, Z. 16.388, bei der o.-o. Statthalterei um Veranlassung der Ausforschung und Feststellung der Zuständigkeit des nachbenannten Stellungs- pflichtigen angesucht: Leopold Czadek, geboren am 10. November I»» m Greisingberg, Gemeinde Prägarten, ehelicher Sohn °» Johann Czadek, Straßenarbeiters und Inwohners und der Johanna Rohrbeck, Tochter des Franz Rohrvea, Gemeindedieners in Unterhaid in Böhmen.
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