Amtsblatt 1909/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. ^?Mk8hauplmünnschnst 8ie^r für' den gl'erctzncrmigen politischen und Schutbezirk. Ur. 2. Sterir, nru 14. Jänner. 1909. Das Aintsblatt erscheint jeden Donnerstag und kan.i durch die k. k. BezirkshauptmannschafL Steyr bezogen iverden, rvo auch geeignete Inserate angenonnnen werden. — Präunmerationöpreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 5, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 25/prüs./I4, 15, 17. Steyr, 30. Dezember I0O8. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ausnahmsweise Ermächtigung der Steucrcxekntorcn zur Geldnbernahmc. Die laut des h. ä. Erlasses vom 8. Jänner 1908, Z. 188/05/07, Amtsblatt Nr. 1, im Sleuerbezirke Kremsmünster dem k. k. Steueramlsdiener Jgnaz Jakschy, im Steueramtsbezirke Steyr dem k. k. Steuerexekutor Josef Michlmahr, im Steueramtsbezirke Weyer dem k. k. Steueramtsdiener Marti» Urbanitsch erteilte ausnahmsweise Ermächtigung zur Geldübernahnie exeguierter Steuern und Abgaben in den Fällen des Barerlages des erequierten Rückstandes oder eines Teilbetrages desselben vor Beginn der angeordneten Pfändung, und zwar bis zum Höchstbetrage von 100 K wurde unter den bisherigen Modalitäten für das Jahr 1909 prolongiert. Hievon wird mit der Einladung die Mitteilung gemacht, dies in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Allfälliges aus Anlaß der Geldübernahme durch die obigeu Steuerexekutionsorgane zur Kenntnis kommenden Unregelmäßigkeiten und sonstige Anstände wollen unter genauer Darstellung des Falles stets sogleich zur hierämt- licheu Keuntuis gebracht werden. Z. 30.586. Steyr, 5. Jänner 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend Weibnachts- und Nenjahrsgaben für die in Bosnien »nd Herzegowina befindlichen Trnppen. Ueber h. ä. Aufruf vom 16. Dezember 1908, Z. 29.777 (Amtsblatt Nr. 51), wurden, soweit die Mitteilung seitens der Gemeinden bisher gemacht wurde, solgeitde Beträge zu obigem Zwecke dem k. u. k. Militärstationskommando in Linz eiugesendet: Gemeinde Garsten 200 K 30 h, Gemeinde Sierning 155 K 60 h, Gemeinde Kremsmünster 50 K, Gemeinde Bad Hall 46 L, Gemeinde Aschach 10 K, Gemeinde Losensteinleiten 10 K, Gemeinde Reichramiug 10 K. Ich bringe dies hiemit znr Kenntnis. Z. 634. Steyr, !). Jänner 1909.. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Urankenkassen. | Z. 33.766/XII. KundmachUNg der k. k. o.-ö. Statthaltern vom 22. Dezember 1908, betreffend die Erhöhung der Bcrpslcgsgcbiihr I. und II. Klasse in der obcrösterrcichischcn Landes-Frauenklinik. Auf Grund des Beschlusses des oberösterr. Landtages vom 6. November 1908 wird die Berpslegsgebühr in der oberösterr. Landes-Franenklinik in Linz vom 1. Jänner 1909 angefangen für die I. Klasse auf 8 K und für die II. Klasse auf 5 K erhöht. Hiedurch erfährt die b. a Kundmachung vom 1. August 1904, Z. 16.095, L.-G.- u. B.-Bl. Nr. 29, die entsprechende Abänderung. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. Z. 532. Steyr, I0. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend behördlicher Untersuchung von Gartcnban- Anlagcn. Zufolge des Erlasses der k. k. o - ö Statthalterei vom 30. Dezember 1908, Z. 34 223/1, werden die Gemeinde- Vorstehuugeu beauftragt, das Verzeichnis jener Besitzer von Gartcnanlageu, welche dieselben für die behördliche Untersuchung gemäß der internationalen Reblauskonveution vom 3. November 1881, N.-G.-Bl. Nr. 105/1882, anmelden, oder einen Fehlbericht bis längstens 10. Juli 1909 anher vorzulegen. Z. 323 u. 719. Steyr, 5. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor ttnterstühungsschwindlcr. Der am 16. Oktober 1857 in Bautsch, nach Herzoqs- ! Wald zuständige, verheiratete Kommis Wilhelm Heuchel,

8 und der im Jahre 1866 zu St. Martin am Teschelberg geborene und zur Gemeinde Pisweg zuständige Klampferer Josef Weitzenberger, treiben sich beschäftigungslos umher und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatgemeinden Geldvor- schüste und Neiseunterstützungen verabreichen und verursachen hiedurch denselben große Auslagen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürsnistes — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vor- handensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 633. St ehr, 9. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k° Gendarmerie-Posten-llommanden. Widerruf. Die Ausforschung des Hugo Arlncr (h. ä. Amtsblatt Jir. 21 ox 1908) ist einzustellen. Z. 720 u. 722. Steyr, 11. Jänner 1909. Die Ausforschung nachstehender Stellungspflichtiger, und zwar: Josef Heifsig, Konrad Nollek, Franz Reichet, Konrad Baumgarten, Rudolf Englisch, Karl Kroner, Albert Banuert, Franz Ricger (h. ä. Amtsblatt Nr. 14 ex 1908 und Josef Tomeezhkiewiez (h. ä. Amtsblatt Nr. 4 ex 1808) wird widerrufen. Z. 723. Steyr, am 11. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 5. Jänner 1909, Z. 33.117/XII ex 1908, werden die Gemeinde-Vorstehungen ausgefordert, über den gegenwärtigen Aufenthalt des Ludwig Platzcr, Bäckergehilfen, geboren 1868 in Enns, zuständig ebendahin, katholisch, ledig, eingehende Nachforschungen zu pflegen und denselben im Falle seiner Ausforschung protokollarisch darüber einzuvernehmen, wo er sich in der Zeit zwischen seinem am 14. Jänner 1908 erfolgten Austritte aus der Arbeit bei der Bräuerei in Eberschwang und seiner Aufnahme am 23. Jänner 1908 im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Vraunau am Jnn aufgehalten hat und womit er in dieser Zeit seinen Lebensunterhalt verdient hat. Ueber das Resultat der gepflogenen Erhebungen ist binnen 3 Wochen anher zu berichten. Z 032. Steyr, 9. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Ausforschung des Miloslav Toufar. Zufolge Erlasses der k. k. Y.-ö. Statthalterei vom 5. Jänner 1909, Z. 34.830/H ex 1908, ist der Aufenthaltsort des Müllergehilsen Miloslav Toufar, 28 ^zahre alt, ledig, geboren in Groß-Blatnitz, polit. Bezirk Ung.- I Hradisch, zuständig nach Littenschitz, pol. Bezirk Kremsier, unbekannt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angetviesen, Dtachforschungen nach dem Genannten zu pflegen, und deinselben im Auffindungsfalle sogleich darüber einvernehmen zu lasten, ob er bei dem Müller Koukal in Hammer tatsächlich nur zu häuslichen Arbeiten verwendet wurde, oder im Müllergewerbe als Gehilfe beschäftigt war. Ueber ein eventuelles positives Resultat ist sogleich anher zu berichten. Z. 422, 427, 721, 871, 872 u. 873. Steyr, 11. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md ?. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Der Stellnngspflichtigcn. Auszuforschen ist, und zwar: Jakob Fischer, geb. 1887 in Znaim, zust. daselbst; Anton Kubeezka, geb. 1887 in Schimitz. Der Landstnrmpflichtigeu. Franz Castck, geb. 1889 in Czernin; Johann Bichler, geb. 23 /2 1889 in Ober-Grafendorf, Eltern: Johann und Rosine Bichler, geb. Greiner; Karl Beran, geb. 4./9. 1889 in Klein-Rust, Eltern: Johann und Theresia Beran, geb. Kajn; Leopold Caska, geb. 15./10. 1889 in Grnnsbach, Eltern: Johann und Anna Caska, geb. Kozak; Leopold Cyska, geb. 16./9. 1889 in Unter-Ratzers- dorf, Eltern: Wenzel und Maria Cyska, geb. Koller; Josef Dobrkowsky, geb. 23./12. 1889 in Potten- brunn, Eltern: Josef und Rosina Maria Dobrkowsky, geb. Wacha; Josef Fischer, geb. 24./4. 1889 in Böheimkirchen, Eltern: Jgnaz und Anna Fischer, geb. Kraus; Karl Kvlar, geb. 20./10. 1889 in Weitzendorf, Eltern: Franz und Maria Kolar, geb. Karta; Leo Johann Rosner, geb. 25./3. 1889 in Unter- Radlberg, Eltern: Adolf und Theresia Rosner, geb. Novak; Franz Schwab, geb. 12.'11. 1889 in Etzersdorf, Mutter: Amalia Schwab. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Der Militärtaxriickständlcr. Franz Lehrbaum, geb. 1884, zust. nach Wartberg; Franz Wöhrenschimmel, geb. 1875, zust. nach Weyer Land. Z. 30.849. Steyr, 5. Jänner 1909. An alle Gemeinde - Vorstehungen. rferdeklassifikation, die Zahlung ^^^a- rke, der Esel, der landesübliche,» ^^.- und die Konskription der Motorfa) zcnge im Jahre 1909. Betreffend die 2 spannten Juhrw tteranöriistttttge» Im Sinne des § 2, Absatz 1 und 4, der mit Mlmstenalverordnung vom 18. März 1891, St’-®- '

9 Nr. 35, kundgemachten Dnrchsührungs - Bestimmungen zum Pserdestellungsgesetze vom 16. April 1873, N.-G.-Bl. Nr. 77, fand das k. k. Ministerium für Landesverteidigung laut des Erlasses vom 3. Dezember 1908, Präs. Nr. 5231 /X VI, im Einvernehmen mit dem k. u. k. Reichs-Kriegsministerium die Vornahme der allgemeinen Pferdeklassifikation im Jahre 1909 anzuordnen. Hievon setzte ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Dezember 1908, Z. 34.405/1V, mit dem Bemerken in die Kenntnis, daß für die Art und Weise der Durchführung dieser Klassifikation die bezogenen Durchführungs-Bestimmungen sowie die bezüglichen im Statthalterei-Erlasse vom 27. Dezember 1899, Z. 22.342/1V, enthaltenen Weisungen maßgebend zu sein haben. Diese Durchführungs-Bestimmungen sind auszugsweise im Amtsblatts Nr. 51 ex 1905, mit dem h. ä. Erlasse vom 12. Dezember 1905, Z. 25.971, verlautbart, worauf daher die Gemeinde-Vorstehungen besonders aufmerksam gemacht werde». Der Zeitpunkt der Pferdeklassifikalion wird nach gepflogenem Einvernehmen mit dem o.-ö. Landeskulturrate und dem k. u. k 14. Korpskommando in Innsbruck bestimmt und seinerzeit bekanntgegeben werden. Weiters hat die k. k. Stalthalterei anher eröffnet, daß die militärischen Kommissionsmitglieder durch das genannte Ministerium angewieseu werden, auf eine Vorführung der Pferde ohne Gespann (Geschirr) oder in schärferer Gangart in jenen Fällen nicht zu dringen, in welchen der Präses einer solchen Vorführung mit Rücksicht auf besondere obwaltende Umstände nicht zustimmt. Dem gleichfalls schon wiederholt geäußerten Wunsche nach Beistellung von militärischen Hilfskräften zum Vor- führen der Pferde kounte die Militärverwaltung aus budgetären und in den Standesverhältnissen der berittenen Truppen- körper wurzelnden Erwägungen bei der allgemeinen Pferdeklassifikation dermalen nicht entsprechen. Um auch die Gesamtzahl aller vorhandenen Tragtiere, also Tragpferde, Maultiere und Maulesel verläßlicher feststellen zu können, sind in den Klassifikations- Ausweisen (Formular 2 zum 8 4), in den Rubriken acl Formular 2: „Auzahl der demselben gehörigen und in der Gemeinde befindlichen Pferde, und zwar" unter „Tragtiere" — wie im Jahre 1906 — nicht bloß die Maultiere und Maulesel, sondern auch die Tragpferde aufzunehmen und als solche jene Pferde auszuweisen, welche tatsächlich zum Tragen von Lasten verwendet werden; diese Pferde dürfen dann naturgemäß unter den Rubriken „Hengste, Wallachen, Stuten" nicht erscheinen. Gleichzeitig mit der Pserdeklassifikation ist im Jahre 1909 auch eine Zahlung der bespannten Fuhrwerke sowie ieuer Esel, welche nach Alter und Kondition die Fort- brinauna von Lasten gewährleisten, dann eine Zahlung der verfügbaren landesüblichen Tragtieransrnstungen und endlich eine Konskription der Motorfahrzeuge vorzunehmen. Für die Zählung der bespannten Fuhrwerke haben die mit dem Statthalterei-Erlasse vom 31. Dezember 1893, 2 19 704/1^, erteilten Direktiven als Richtschnur zu dienen ° jedoch mit der Erweiterung, daß bezüglich der ^iseuwaacn getrennt auszuweisen ist, wieviele mit Ochsen- und wieviele mit Knhbespammngen beigestellt werden könnten, und daß __ jedoch nur gemeindeweise — im allgemeinen angegeben wird, ob die Fuhrwerke ein- oder zweispännig im Gebrauche sind. Hinsichtlich der Qualifizierung der landesüblichen Tragtierausrüstungen sowie der Eintragung des Zählungs- ergebnisses in die Ausweise über die angezeiglen, von der Beistellung nicht ausgenommenen bespannten Fuhrwerke gelten die Anordnungen des Stalthalterei - Erlasses vom 2. Dezember 1905, Z. 26.784/1 V, welcher mit dem h. ä. Erläge vom 12. Dezember 1905, Z. 25.971, Amtsblatt Nr. 51, verlautbart wurde, ebenso hinsichtlich der Eintragung der Ergebnisse der Zählung der Esel in die Pserde- klassifikationsausweise. Für die getrennte Ausweisung der Ochsenwagen in I mit Ochsen und mit Kühen bespannte, wird durch Unterteilung der bezüglichen gegenwärtigen Rubrik vorzusorgen sei«. Wenn tunlich, wäre es sehr erwünscht, wenn in den Ausweisen über die Fuhrwerkszählung auch die durchschuitt- ! liche Ladefähigkeit der ein- und zweispännigen Lastwagen । in Meterzentnern gemeindeweise angegeben werden könnte. Für die Zählung der Motorfahrzeuge haben Auzeige- ■ zettel nach den mitsolgeuden zwei Formularien (Personen- ! automobile, Motorräder) zur Anwendung zu gelangeu, deren Rubriken tunlichst von den Besitzern dieser Fahrzeuge selbst auszufülleu sind. Weiters werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß des k. k. 'Ministeriums für Landesverteidigung vom 18. Dezember l. I, Pr. Nr. 5825/XVI, auf die im 117. Stück des Neichsgesetzblattes zur Verlautbarung gelaugte Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, des Ackerbanministeriums und des Ministeriums des i Innern vom 5. Dezember 1908 (R.-G.-Bl. Nr. 255) auf- merksam gemacht, mit welcher im Einvernehmen mit dem ! Reichskriegsministerium der § 7 der Durchführung-; - Bestim- । mungen zum Pserdestellungsgesetze abgeänderl wurde. Durch diese Verordnung wurden die hinsichtlich der Vorführung der Pferde vor die Klassifikationskommissionen bestehenden Befreiungsgründe im Sinne der seitens der berufenen Faktoren wiederholt geäußerten Wünsche ergänzt und der Nachweis der Befreiungstitel neu geregelt. Da diese Verordnung schon auf die vorstehend angeordnete allgemeine Pferdeklassifikation Anwendung zu finden hat, so werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, die neuen Bestimmungen in die nach § 3, 3. Absatz der Durch- ! führungsverordnung zum PfcrdcstcllnngSgesetzc zu erlassende ! Aufforderung an die Pscrdcbesitzcr aufzunehmen. Damit einer mißbräuchlichen Verwendung der Be- ; freiungszeuguisse wirksam vorgebeuqt wird, werden die ' Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, Veranlassung zu tressen, i daß in den Zeugnissen eine möglichst genaue Beschreibung der Pferde und eine ebensolche Bezeichnung des Pferdebesitzers erfolgt, und daß daber den zur Ausfertigung berufenen Tierärzten eine diesen Grundsätzen entsprechende । Abfassung der Zeugnisse nachdrücklichst ausgetragen wird. Die Herren Gemeinde-Vorsteher selbst haben die ihnen zur Bestätigung vorgelegten Zeugnisse nicht nur iu sachlicher Beziehung, sondern auch in der in Rede stehenden formellen Richtung einer genauen Prüfung zu unterziehe«. Zum Schlüsse werden die Gemeinde - Vorstellungen unter nochmaligen Hinweis auf den b. ä. Erlaß vom 12. Dezember 1905, Z. 25.971, Amtsblatt Nr. 51, beauftragt, ehebaldigst die 'Mitglieder der Pserdeklassisikations- Kommission zu wählen und das Ergebnis der Wahl bis zum 1. März" 190!) anher zn^berichten. Der Kommission ist eine Schreibkraft beizustellen. Die Drucksorten _2 und 3 zum Zwecke der Durchführung der Pserdeklassifikation, die Drucksorte .-V für die

10 Fuhrwerkszählung und die Anzeigezettel für die Zahlung der Motorfahrzeuge, erhalten die Gemeinde - Vorstehnngen nach Einlangen von der f. f. Statthalterei, von hier aus. Steyr, 11. Jänner 1909 Z. 538. An alle GemeinüeWorstehungen. Z. 34.5G0/1X. Kundmachung betreffend die Abhaltung eines Remontenmarktes in Sankt Marti» (pol. Bezirk Ried). Nachdem die Landwehrverwaltung ihren Bedarf an Artillerie-Zugpferden, der sich bei der nächstjährigen Früh- jahrsremontierung auf beiläufig 35 erstreckt, durch Ankauf auf je einem Remontenmarkte in Oberösterreich und Körnten zu decke» beabsichtigt, hat das k. k Ministerium für Landesverteidigung mit dem Erlasse von« 23. Dezember 1908, Z. 2033/XVI, für das hiesige Verwaltungsgebiet die Abhaltung eines Remontenmarktes in St. Martin (Pol. Bezirk Nicd) für Mittwoch den 3. März 1909 angeordnet. Auf diesem Dienste wird eine Nemonten-Assentkommission der Landwehr amtieren. Daselbst sollen bis zu 15 bloß von Züchtern gezogene, oder notorisch von ihnen aufgezogene Artillcriezugrcmonten erworben werden. Diese Pferde müssen nn Aller von 4 '/z bis 7 Jahre» | stehen, eine Größe von 161 bis 172 cm, starke Knochen, i breite muskulöse Brust, kräftige Lenden, feste Hufe und guten Gang besitzen. Pferde in der Größe von 161 bis j 166 cm werden nur dann renrontiert, wenn sie sonst vor- ! züglich sind, ebenso Pferde unter 5 Jahren, lvenn sie kräftig gebaut erscheinen. Für solche, die volle Eignung zu Artilleriezugremonten i besitzende Züchlerpserde wird ein Remontenankaufspreis von ! je 800 X bezahlt werden und besteht die Absicht, je nach i Maßgabe der Qualität und unter Bedachtnahnre auf die ; sonstigen Verhältnisse aus den Mitteln des k. I. Ackerbau- ; Ministeriums noch eine Prämie ün Durchschnitte von 100 K । per Pferd zuzusprechen. Linz, am 28. Dezember 1908. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Für den k. k. Statthalter: Dr. Pitner m. p. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit dem Aui- trage in die Kenntnis gesetzt, die landwirtschaftlichen Kreise ! auf die Abhaltung des in der Kundnrachung angeführten | Remontenmarktes besonders aufmerksam zu machen und demnach auch die Kundmachung allgemein zu verlantbaren. Z. 725. Steyr, 11. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. ; Die Gemeinde-Vorstehungen werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz am 19. Dezember 1908, Z. 33.418/1, auf die im Landesgesetz- und Verordnnngs- blatte für das Erzherzogtunl Oesterreich ob der Enns vom Jahre 1908, Stück XXX, Nr. 41, enthaltene Richtigstellung der Statthalterei-Verordnung vom 8. Oktober 1908, betreffend die Regelung des Viehverkehres mit dem Deutschen Reiche zur besonderen Darnachachtung aufmerksam gemacht. Z. 389. Steyr, 7. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Aommanden. Werseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. Dezember 1908 bis 3. Jänner 1909 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 4 Jänner 1909, Nr. 131/X, Es bestehen: Schweineseuche. l. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen a. d. G. 2 Bezirk Urfahr: Gemeinden Alberndorf, S Magdalena, Urfahr.

11 An alle Genossenschaften. A. Gewerbeanmeldnngen pro Dezember 1908. I. Franz Kntsam, Lohnsuhrwerker, Sierning Nr. 190. 2. Karl Wöll, Gemischtwarenhandel (Filiale), Kleinreifling Nr. 46, (Gemeinde Weyer Land. 3. Josef Eckmayr, Sparherd- und Ofensetzer, Gleink Nr. 18. 4. Alois Skerschik, Schuhmacher, Sieruinghofen Nr. 60, Gemeinde Sierning. 5. StaniLlaus Winzig, Hllfschmied, Negau Nr. 8, Gemeinde Kremsmünster Land. 6. Josef Mayr, Gast- und Schankgewerbe, radiziert (§16 lit. b, c, d und g), Sand Nr. 1, Gemeinde Garsten. 7. Eduard Meiner, Gemischtwarenhandel, Weyer 'Markt Nr. 67. 8. Marie Ogolter, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe, Sierning Nr. 11. 9. Marie Lettner, Damenkleider- machergewerbe, Kremsmünster Markt Nr. 36. 10. Josef Lehrer, Krümergewerbe mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G.-O., angeführten Artikel, Lumplgraben Nr. 9, Gemeinde Großraming. 11. Josef Mayr, Holzhandel, Sand Nr. 1, Gemeinde Garsten. 12. Paul Ebner, Holzdrechsler, Wend- bach Nr. 8, Gemeinde Ternberg. 13. Anna Hoffmann, Handel mit Herren-, Damen- und Kinderhüten und einschlägigen Artikeln, Neuzeug Nr. 182, Gemeinde Sierning. 14. Marie Zisberger, Viktualienhandel, Dornach Nr. 2, Gemeinde Gleink. B. Gewerbenbmeldungen. 1. Johann Schmidbauer, Holz- und Kohlenhandel, Sattledt Nr. 39, Gemeinde Kremsmünster Land. 2. Karl Honig, Messerschmiedgewerbe, Neuzeug Nr. 76, Gemeinde Sierning. 3. Franz Grillmayr, Schuhmacher, Weyer Markt Nr. 31. 4. Marie Leik, Gast- und Schankgewerbe, Mühlbachgraben Nr. 34, Gemeinde Garsten. 5. Franz Windischbaner, Photograph, Hierstorf Nr. 20, Gemeinde Wartberg. 6. Johann Schätzt, Obstbaumhandel, Schweinsegg Nr. 6, Gemeinde Ternberg. 7. und 8. Kaspar Großalber, Wagner und Erzeugung landwirtschaftlicher Geräte, Neustistgraben Nr. 27, Gemeinde Großraming. 9. August Leik, Müller, Mühlbachgraben Nr. 34, Gemeinde Garsten. 10. Johann Loitzmayer, Fleischhauer, Sierning Nr. 245. 11. Georg Brunmayr, Gemischtwarenhandel, Bad Hall Nr. 4. 12. Florian Scheinecker, Wagner, Zenn- dorf Nr. 2, Gemeinde Nied. 13 Anton Mayr, Holzhandel, Sand Nr. 1, Gemeinde Garsten. 14. August Soyka, Tischer, Kirchberg Nr. 25, Gemeinde Kremsmünster Land. 15. Vinzenz Tauber, Herren- und Damenschneider, Weyer Markt Nr. 57. 16. Michael Feichtinger, Maschinen- drescher und Fulterschneider, Sierning Nr. 129. 0. Gewerbeveränderungen. 1. Florian Straßmayr, Hufschmiedmeister, Pichlern Nr. 115, Gemeinde Sierning, hat das Pachtverhältnis mit Andreas Lederhillinger aufgelöst und übt das Gewerbe selbst aus. 2. uud 3. Leopold Thaller, Gemischtwarenhandel uud Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, l), c, d, f und g), Schwamming Nr. 4, Gemeinde Garsten ; Fortführung durch Marie Thaller auf Witwenstandsdauer genehmigt. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauplmannschast Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2