Amtsblatt 1909/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 26. Leopold Demberger, San.-Abt., Assentjahr 1908, geb. 1887, zust. nach Sierning; 27. Franz Schierl, Drag.-R. Nr. 4, Asientjahr 1906, geb. 1885, zust. nach Kremsmünster Land. 28. Joh. Georg Steinmauerer, Jnf.-R. Nr. 14, Assentjahr 1908, geb. 1887, zust. nach Kremsmünster Land; 29. Galli Aldis, Jnf.-N. Nr. 14, Assentjahr 1908, geb. 1887, nach Garsten zust.; 30. Josef Egger, F.-A.-Bat. Nr. 1, Assentjahr 1907, geb. 1886, zust. nach Weyer Land; 31. Konrad Bruntaler, F.-A.-Bat. Nr. 1, Asientjahr 1908, geb. 1887, zust. nach Reichraming; 32. Kilian Hinterplattner, Jnf.-N. Nr. 14, Asientjahr 1908, geb. 1887, zust. nach Großraming: 33. Johann Lindinger, Jnf.-N. Nr. 14, Asientjahr 1908, geb. 1887, zust. nach Kremsmünster Land; 34. Franz Wöhrenschimmel, Jnf.-N. Nr. 14, Asientjahr 1908, geb. 1887, zust. nach Reichraming. Landwehr: I. Johann Quadlbauer, L.-J.-N. Nr. 2, Asientjahr 1908, geb. 1883, zust. nach Kremsmünster Land; 2. Franz Kirchmayr, L.-J.-N. Nr. 2, Assentjahr 1907, geb. 1886, zust. nach Garsten; 3. Anton Wallerberger, L.-J.-N. Nr. 2, Asientjahr 1907, geb. 1885, zust. nach Lausa; 4. Jgnaz Windischbauer, L -J.-R. Nr. 2, Asientjahr 1907, geb. 1885, zust. nach Sipbachzell; '5. Kaspar Rodlauer, L.-Sch.-N. Nr. 1, Assentjahr 1907, geb. 1885, zust. nach Weyer Land; 6. Johann Stöger, L.-J.-N. Nr. 2, Assentjahr 1906, geb. 1883, zust. nach Bad Hall; 7. Alois Gschwandegger, L. - I. - N. Nr. 2, Asientjahr 1908, geb. 1886, zust. nach Gaflenz; 8. Josef Nohrecker, L.-J.-N. Nr. 2, Asientjahr 1908, geb. 1886, zust. nach Garsten. Z. 8. Steyr, 3. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehlmgen. Betreffend Answeiö über die Stellnngöanölagcn des Jahres 1908. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, den Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres 1908 nach dem im Amtsblatte Nr. 1 ex 1907 enthaltenen Muster zu- verläßlich bis 13. Jänner 1909 anher vorzulegen, bezw. eine Fehlanzeige zu erstatten. Diese Drucksorten sind in der gaasschc» Znch- druckerei in Sre»>r vorrätig. Z 221. Steyr, 4. Jänner 1909. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ueber Ersuchschreibens des k. u. k. Ergänzungsbezirks- kommandos Nr. 14 vom 2. Jänner l. I., Nr. 30, wird nachstehend der Erlaß des k. u. k. Neichskriegsministeriums vom 15. Dezember 1903, Abteilung 5, Nr. 3324, verlautbart: Reserveoffiziere und Reservemannschaft, welche die Waffenübung als fahrende Ordonanz-Osfiziere (Unteroffiziere), beziehungsweise als Radfahrer bei einein höheren Kommando mit ihren Motorfahrzeugen ableisten wollen, haben bezügliche Anmeldungen jährlich bis Ende Februar den Ergänzungs- bezirkskommanden zu erstatten. In diesen schriftlichen oder mündlichen Anmeldungen ist die Type und die Leistungsfähigkeit des Motorfahrzeuges zu spezifizieren und bei Personenautomobilen noch anzugeben, ob der mitzubringende Chauffeur dem Reservestande des Heeres ober der Landwehr angehört. Die Transportauslagen für die Chauffeure und Motorfahrzeuge, sowie die Kosten der Verpflegung der Chauffeure trägt das Militärärar; für die Abnützung wird für jeden Tag der Verwendung eine Entschädigung von 30 Kronen per Automobil und von 6 Kronen per Motorrad geleistet. Aus diesen Erlaß sind eventuell vorhandene Besitzer von Automobilen und Motorfahrrädern aufmerksam zu machen, u. zw. in dem Falle, als selbe noch heeresdienstpflichtig wären. Z. 275. Steyr, 2. Jänner 1909. An Me Gemeinde-Vorstehungen. Auslegung der Landsturmvcrzcichnisse des Geburtsjahr- ganges 1800. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeich- nisie der dort zuständigen Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1890 zur Kundmachung übersendel. Gemäß § 8, Punkt 19, der Landsturmorganisalions- Vorschrift sind diese Verzeichnisie durch 8 Tage zur freien Einsicht aufzulegen und dies mittelst öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Etwa betreffs dieser Verzeichniye gemachte Einwendungen wären anher zur Kenntnis zu bringen. Die Rückvorlage derselben hat bis längstens 23. Jänner 1000 zu erfolgen. Z. 3. steyr, 1. Jänner 1909. Au alle GeMmöe-Vorstchw.M. Ausweis über bewilligte Gemeindcanflagen auf gebrannte und versüßte Getränke. Auf Grund des Erlasies der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061/11, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsfinanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenzführung über alle für Gemeiudezwecke zur Einhebung gelangenden Auflagen auf Bier und gebrannte, bezw versüßte geistige Getränke nachstehende Tragepunkte zuverläsiig bis längstens 1. Februar 1000 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatten. i Bicrumlage. 1. Wie hoch ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungsberech- tigung. 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? ll. Umlage auf gebrannte, bzw. versüßte geistige Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auslage per Hektoliter (eventuell unter Anführung der Graduierung des Branntweines).

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