232 dann wegen der unvermeidlichen Beschränkungen im Viehverkehre sowohl im Inlands selbst, als auch nach dem Auslande zur Schädigung breiterer Bevölkcrungsschichten führt. Insbesondere kann hiedurch der Virhexport in der empfindlichsten Weise getroffen werden Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß der Ausbruch der äußerst leicht übertragbaren Maul- und Klauenseuche sofort zur behördlichen Kenntnis gebracht werde, und daß bei mildem Verlaufe der Seuche die ersten den Verdacht aus den Bestand derselben erregenden Erscheinungen, welche — abgesehen von einer Blasenbildung auf der Maulschleimhaut und im Klauenspaltc — im Geiser aus dem Maule, Erschwerung der Futteraufnahme, Verringerung der Milchabsonderung bei Kühen, gespanntem Gange bestehen, nicht übersehen werden. Um^ in allen Verwaltungsgebietem gleich vorteilhafte Verhältniffe hinsichtlich der Seuchentilgung zu erreichen, werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 30. November 1908, Z. 32.119/X, beauftragt, den Viehbesitzern bei jeder sich bietenden Gelegenheit nahezulegen, daß die rechtzeitige Erstattung von Anzeigen in Tierseuchefällen und die gewiffenhaste Befolgung angeord- neter veterinärpolizeilicher Maßnahmen im hervorragenden Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung selbst gelegen ist und nur bei Beachtung dieses Grundsatzes eine gedeihliche Seuchentilgung möglich erscheint. Z. 29.927. St ehr, 19. Dezember 1908. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Rommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Genvarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Dezember 1908, Nr. 33.102 X, aus die im Amtsblatts Nr. 110 zur „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerball - Ministeriums vom 10. Dezember 1908, Z. 48.134/6690, womit die Einsuhr vou Vieh und Fleisch aus den Ländern der heiligen ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 29.827. Stehr, 19. Dezember 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Merseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Dezember 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Dezember 1908, Nr. 33.273/X. Es bestehen: 1. Geflügelcholera. Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg. 2. Notkauf der Schweine. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen. 2. Bezirk Schärding: Gemeillde Esternberg. 3. Schweineseuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen a. d. G. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinden Engerwitzdorf, Sankt Magdalena, Urfahr. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlöhauptmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdrückerei in Steyr.
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