Amtsblatt 1908/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

231 Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre abzuschließen und zuverlässig bis 15. Jänner 1909, anher vorzulegen. Die statistischen Nacbweisungen nach Formulare 0 sind ' in zwei Parten zu verfassen. Die Formularien sind in der L)aasschcn Such- druckerei in Steir erhältlich. ! — Z. 29.924. Steyr, 18. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Urankenkassen. Z. 31.477/XII. Kundmachung der k. k. Statthalterci im Erzherzogtllliie Oesterreich ob der Enns vom 7. Dezember 1908, betreffend die Erhöhung der Verpflegstaxe III. Klasse in dem öffentlichen Krankenhause der „Barmherzigen Schwestern bom heil. Vinzenz von Paul" iu Linz. In Abänderung der Statthalterei-Kundmachung vom 21. Dezember 1904, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 48, wird im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse die Verpflegstaxe für III. Klasse im öffentlichen Krankenhause der „Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul" in Linz ab I. Jänner 1909 von 2 Kronen auf , 2 Kronen 10 Heller erhöht. Der k. k. Statthalter: ! Handel m. p. Z. 29.925. AN alle Z. 31.288 XII. Steyr, 18. Dezember 1908. Gemeinde - Vorstehungen und Urankenkasten. Kundmachung der k. k. Statthalterci für das Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns vom 7. Dezember 1908, betreffend die Erhöhung der Verpflegstaxe für die III. Klasse im Allgemeinen Oeffentlichen Krankenhause in Windischgarsten. Die k. k. o. - ö. Statthalterei findet im Einvernehmen mit dem o.-ö. Landesausschusse die bisher mit 1 K 20 h festgesetzte Verpflegstaxe für die III. Klasse im Allgemeinen Oeffentlichen Krankenhause in Windischgarsten aus 1 II 75 li pro Kopf und Tag ab 1. Jänner 1909 zu erhöhen. Für den k. k. Statthalter: Chotek in. p. Z. 29 877, 29.926. ' Steyr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die Ausforschung der Zwänglinge Leopold Asböck (h. ä. Amtsblatt Nr. 43 ex 1906) nnd Jranz Urban (h. ä. Amtsblatt Nr. 36 ox 1908) wird widerrufen. Z. 30.116. Stevr, 21 Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Rudolf Fink. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Dezember 1908, Z. 32.965/XII, treibt sich der am 6. April 1878 geborene, nach Dimbach, politischer Bezirk Perg, zuständige Rudolf Fink, von Beruf Fabriksschlosser, samt Frau und Kindern in der Welt beschäftigungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung der Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch letzterer bereits beträchtliche Kosten verursacht worden find. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 29.768 bis 29.890. Steyr, 16. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Von Militärtaxrülkstälivlern. Johann Liedlgrnbcr, 1870 geb , nach Lausa zust.; Anton Denk, 1878 geb., nach Reichraming zuständig, Tischler; Ludwig Heinrich, geb. 1872, nach Sierning zuständig, Kontorist; Jgnaz Unterwindner, geb. 1870, nach Sierning zuständig, Polierer; Josef Tiefenbacher, 1879 geb., nach Weher Land zuständig, Knecht. Ueber ein positives Ergebnis der 'Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 28.99 k Steyr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Tierseuchcntilgung. Es ist eine bekannte Tatsache, daß gute Erfolge auf dem Gebiete der Tierseuchentilgung hauptsächlich nur dann erzielt werden können, wenn bei der Bekämpfung der Seuchen seitens der Viehbesitzer entsprechend mitgewirkl wird. Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung im allgemeinen in dieser Richtung im wohlverstandenen, eigenen Interesse großes Verständnis bekundet. Immerhin kommt es aber mitunter noch vor, daß in gewissen Fällen von den Viehbesitzern die Anzeige über den Ausbruch ansteckender Tierkrankheiten nicht rechtzeitig erstattet und bisweilen auch angeordnete veterinärpolizeiliche Vorschriften umgangen werden. Derlei beklagenswerte Vorkommnisse haben beinahe immer eine große Verbreitung der Seuchen zur Folge, was

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