230 3. AuS der Waldbaumschule in Asang-Tumelts- ham bei Ried: 100.000 dreijährige verschütte Fichten, 22.000 zweijährige verschütte Weißsöhren, 35.000 zweijährige unverschulte Weißsöhren und 40.000 einjährige unverschulte Weißsöhren. 4. Aus der Waldbaumschule in Ried sBad Ried): 188.000 dreijährige verschütte Fichten und 18.800 zweijährige verschütte Weißsöhren. 5. Aus der Waldbaumschule im Lachforste: 80.000 dreijährige verschütte Fichten, 88.000 zweijährige verschütte und 8000 zweijährige unverschutte Weißsöhren. V. Aus der Waldbaumschule in Wagrain bei Börklabruck: 100.000 dreijährige verschütte Fichten und 3500 dreijährige verschütte Lärchen. 7. Aus der Waldbaumschule iu Grünau: 56.000 । dreijährige verschütte Fichten und 7000 dreijährige ver- j schulte Lärchen. 8. Aus der Waldbaumschule in Kefermarkt: j 20.470 vierjährige verschütte, 25.800 dreijährige verschütte, 14.200 zweijährige verschütte Fichten, 45.300 dreijährige unverschutte, 97.500 zweijährige unverschutte, 90.000 einjährige unverschulte Fichten, 38.500 zweijährige unverschulte und 40.000 einjährige unverschulte Schwarzsöhren. Der Ge- samtvorrat des in dieser Baumschule vorhandenen Pflanzen- materiales ist bereits vergriffen. lv. Aus der Waldbaumschule in Ferubach «(Sankt Florian): 50.000 vierjährige verschütte Fichten, 350 dreijährige vcrschulte Schwarzsöhren, 10.000 zweijährige nnver- schulle Schwarzsöhren, 12.000 dreijährige verschütte Lärchen, 3000 dreijährige verschütte und 2000 zweijährige uuver- j schulte Schwarzerlcu, seruer 2200 dreijährige verschütte Linden. 1O. Aus der Waldbaumschule iu Ritzlhof: 1200 vierjährige verschütte, 3200 dreijährige verschütte Fichten, 1500 vierjährige, 3200 dreijährige verschütte Weißsöhren und 550 dreijährige verschütte Lärchen. 11 Aus der Waldbaumschule in Zell an der Pram: 50.000 dreijährige verschütte Fichten. 12. Aus der Waldbaumschule iu Otterbach: 15.000 zweijährige verschütte Weißsöhren. Die Anmeldungen zum Bezüge des vorstehenden Pslanzenmateriales, welche nur nach Maßgabe des verfügbaren Vorrates berücksichtigt werden können, sind bei den Gemeinde-Vorstehungen, landwirtschaftlichen Bezirksgenossen- schasten oder landwirtschaftlichen Vereinen ungestempelt ein- zubriugen, von welchen sodann der erforderliche Gesamt- bedarf bis Ende Jänner 1i10Ä> den k. k. Aezirkssorst- Jnspektionen in stiicd, beziehungsweise Steyr, Ursahr, Vöckla- bruck und Linz bekanntzugeben ist. Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. Wiederverkäufe! sind ausgeschlossen. Der Preis für 1000 Stück Nadelhölzer beträgt für Pflanzen aus der Landeswaldbaumschule in Waldegg je nach Aller 4 bis 5 Kronen; für Verpackung und Emballage wird für 1000 Stück 1 Krone berechnet. Die Bekanntgabe der Preise für Pflanzen aus den übrigen Waldbaumschulen erfolgt durch die Aezirkssorst- Jnspektionen. An durstige und besonders berürtsichtiguugs- würdige Kleinwaldbcsitzer, insbesondere an solche, welche schwer aufzuforsteudc Lehnen wieder bewalden sollen, l.mn die Pflanzenabgabe zu einem um 50"/° ermäßigte» Preise stattsinden. Es ist die tatsächliche Mittellosigkeit jedoch durch eine von der Gemeinde-Vorstehung ausgestellte Bestätigung nach- zuweisen. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Z. 29.728. Steyr, 16. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Vergütung für das Reichs-Gesetz-Blatt pro 1S11S Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Ertaste vom 18. November 1908, Z. 40.891, angeordnet, daß die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, N.-G.-Bl. Nr. 113, von den Gemeinden zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1909 des Reichs-Gesetz-Blattes mit dem Betrage per 4 (vier) Kronen per Exemplar bestimmt worden ist. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 8. Dezember 1908, Z. 31.486/VII, sind von den Gemeinden diese Beträge nebst gefertigtem Gegenschein bis längstens 5. Februar 1909 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Direkte Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Gemeinden an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei sind unstatthaft. Z. 29.721. Steyr, 16. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Betreffend Vereinsnachweisungen pro 1908. Die Gemeinde-Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereinsleitungen die vorgeschriebenen Jahresnachweisungen pro 1908 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Febrnar 1909 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, die Bürger- und Schützenkorps sowie die Assekuranzvereine sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. V e r e i n s n a ch tv e i s u n g. 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: 3. Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) ordentliche (ausübende, wirkliche): o) außerordentliche (beitragende, unterstützende): zusammen: 0) Filialen des Vereines: Z. 29.813. Steyr,. 10. Dezember 1908. An die Gemeinde-Vorstehungen Gaflenz, Grostraming, Losenstein, Psarrkirchen, Myer Markt und weyer Land. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 11- S^™« 1903, Z. 1547/1, sind die statistischen Nachweisunge" die Fremdenbcwegung nach den neu vorgeschriebenen v ntularien A, B, C zu versassen.
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