229 L. 2641/B.-Sch.-N. Steyr, 18. Dezember 1908. Konkurs - Ausschreibung. (Nur für männliche Bewerber.) An der vierklassigen Volksschule in Kremsmünster im Landbezirke Steyr kommt eine Lehrerstelle zweiter Klasse zur Besetznng. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K, ferner der Anspruch auf die gesetzlichen Dienstalterszulagen und der Genuß einer freien Wohnung verbunden. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, sowie mit der vorgeschriebenen, vorschriftsmäßig ausgefüllten Diensttabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" im Wege der Schulleitung bei der Vorgesetzten Bezirksschulbehörde einzubringen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß nur männliche Bewerber berücksichtigt werden. Z. 29.823. Steyr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Deknnatseinteilung. Laut Mitteilung der k. f. o. - ö. Statthalterei vom 14. Dezember 1908, Z. 30.978/1 V, wurde ein neues Dekanat Kremsmiinster mit den Pfarren Bad Hall, Eggendorf, Kematen, Kremsmiinster, St. Marien, Neu- chofen, Pfarrkirchen, Rohr, Pucking, Sipbachzcll und Wartbcrg errichtet. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Z. 950. Steyr, 21. Dezember 1908. j An alle Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Affichierung der Kundmachungen zu § 201, P.-St.-G., über die Einbringung der Dienstbezugsauzeigen Form. 11/2. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion Linz vom 16. Dezember 1908, Z. 3314/1, A II, hat die Affichierung der Kundmachung zu 8 201 P.-St.-G. sofort zu erfolgen. Die Gemeinde-Vorstehung erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung dieselben an geeigneten, jedermann zugänglichen : Orten sogleich anzuschlagen, und haben selbe bis einschließlich 81. Jänner 10V!) affichiert 311 bleiben. Die erfolgte Affichierung ist anher anzuzeigen. Unter einem geht der Gemeinde-Vorstehung auch eine Anzahl Drucksorten, Form. L/2, zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangenden Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis 1. Februar 100!) anher vorzulegen. Z 950. Steur, 21. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Kundmachungen bezüglich der Einbringung der Personalcinkommcn- und Rentensteuer - Bekcnntniffe für das Jahr 1S0S. Die Gemeinde-Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Be- kenntnisse zur Personaleinkommen- und Rentensteuer für das Jahr 1909 mit dem Austrage, von denselben je ein Eremvlar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, u. zw. immer je eine Kundmachung zur Perionalein- kommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersichtlicher Weise zu affichieren. Die Affichierung der Kundmachungen hat sofort längstens aber bis 3t. Dezember 1008 zu erfolgen. Dieselben müssen unbedingt bis einschließlich 31 Jänner 1909 i affichiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der -Kundmachungen zur Personaleinkommeu- und Rentensteuer mit der Äpigierungsklansel und Abnahmebestätigung : versehen ander vorzulegen. Aus den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell bin- gewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Persoualeinkommeusteuerbekenntuiffes nur jene Personen : (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 l< überschreitet, oder welche zur Bekennlnis- legung besonders ausgesordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Personaleinkommen-Bekenutniffcu jedenfalls verpflichtet sind, hiezn gemäß § 204, Absatz 2, P.-St.-G., 3 Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist individuell aufzufordern sind und daher bis 10. Jänner 1909 ohnehin je ein Formulare zugestellt erhalte» werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1908 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch' eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß § 139 P.-St.-G. von der Einbringung eines Rentenstener - Bekenntnisses befreit sind, wird der Gemeinde - Vorstebung vorläufig nur je eine Lage Persoual- einkommen- und Rentensteuer-Bekenntniffe mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare bier- amts unter Nachtveisung des Bedarfes angesprochen werden können. , Z. 28.84/1. Steyr, lo. Dezember 1908. K. k. o.-ö. Stattlmlterei Z. 32.143, IX. Linz, am 28. November 1903. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen int Frühjahre 1909 aus den bom Staate und Lande erbaltencu Waldbaumschulen in Oberöstcrreich. Für Forstkulturen im Frühjahre 1909 gelangen zur Abgabe: 1. 2lns der LandcSwaldbanmschule in 'Waldcgg | bei Linz: 4 5.000 vierjährige verschulte, 400.000 dreijährige > verschulte Fichten, 155.000 dreijährige unverschulte Fichten, 37.000 dreijährige, 152.000 zweijährige unverschulte Schwarz- ! föhren, 5800 zweijährige unverschulte Lärchen und 4500 dreijährige verschulte Eschen. 2. 2lnS der Waldbaumschulc in Garsten: 230 eschenblättrige Ahornheister. Der übrige Vorrat an Pflanzen- Material in dieser Waldbaumschule ist bereits vergriffen.
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