Amtsblatt 1908/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der st. st. Lezirk^hauplmmlnschafl Steijr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 52 Hteyr, am 24. Dezember. 190S Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kam: durch die k. k. Bezirkshauptinannschaft L-teyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Priinninerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 ü 50 b. — Einzelne Slummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Lteyr, 23. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. unter Einem und III) im gelangen. die erforderlichen Drucksorten (Muster II angesprochenen Ausmaße zur Versendung Unter Einem gelangen die Reichsgesetz-Blätter CXII bis CXIV an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eveutuelle Abgänge ist binnen drei Tagen anher Stüll Z 30.232. Steyr, 21. Dezember 1908. zu berichten. ad Z. 29 421. steyr, 21. Dezember 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Militärtaxmeldung im Jahre 1000. Gemäß § 8 des Rlilitärtaxgesetzes vom 10. Februar ! 1907, N.-G.-Bl. Nr. 30, haben sich alle militärtaxpflichtigen Personen im Monat Jänner zu melden Unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 13. Dezember 1901, Z. 27.923, werden die Gemeiudevorstehungen angewiesen, tunlichst dafür Sorge zu tragen, daß möglichst alle Meldepflichtigen ihrer Meldepflicht entsprechen. Dies wird sich am besten durch die möglichste Publikation der bezüglichen Ausforderuugskundmachung erreichen lasten, andererseits aber auch durch geeignete Äufenthalts- Erhebungen hinsichtlich der hierbezirks zuständigen Tax- pflichtigen. Was die Behandlung der einlaugeuden Meldungen durch die Gemeinden anlangt, so wird hier auf die einschlägigen Bestimmungen der Durchführungs - Verordnung (Art. 13 u. 14) und auf den eingangs zitierten h. ä. Erlaß verwiesen. Besonders betont wird, daß jede Meldung mit dem Präsentdatum zu versehen ist, daß im Falle, als beide Eltern oder ein Elternteil des Meldepflichtigen bereits verstorben ist, stets der Sterbeort und das genaue Sterbedatum beizusetzen ist, endlich noch, daß die bis 15. Jänner eingelaugten Meldungen bis 1. Februar, die bis Ende Jänner erstatteten Meldungen bis Ende Februar mittelst summarischer Konsignation anher vorzulegen sind. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Affichierung der Verzeichnissc über im Jahre 1908 nicht gemeldete Landstnrmpflichtige. Mit Bezug auf die Bestimmungen der Vorschrift, betreffend die Meldepflicht der Landsturmpflicktigen §8:1, werden am heutigen Tage die Verzeichniste über jene melde- pflichtigen Landsturmpflichtigen, über welche ein Landsturmmeldeblatt pro 1908 bis nunzu beim hierseitigen Amte nicht eingelangt ist, übermittelt. Diese Verzeichnisse sind in den Gemeinden sogleich an der Amtstafel zu affichiereu und dortselbst durch 8 Tage in öffentlichem Anschläge zu belassen Ueber den derzeitigen Aufenthalt der in den Ver- zeichniffen genannten Landsturmpflichligen sind seitens der Gemeinde-Vorstehungen eingehende Erhebungen zu pflegen und ist der ermittelte Aufenthaltsort in der Rubrik 7, beziehungsweise 8, ein negatives Resultat aber in der Rubrik 10, bezw. I I der Verzeichniste einzutragen. Von jenen in den Verzeichniste» eingetragenen Landsturmpflichtigen, welche sich in der Gemeinde eventuell selbst im Aufenthalte befinden, siud die Laudsturmpäste einzuziehen. Die Verzeichnisse Pässen belegt — siud anher rückeiuzuseudeu. Z. 30.233. — mit den eiugezogeuen Landsturmbis längstens 15. Jänner 1909 21 Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Landwehr-Uebersetznng 1008. Mit 31. Dezember 1908 wird die derzeitige Heeres- I Mannschaft des Astentjahrganges 1808 in die ' nichtaktive Landwehr übersetzt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zur genauesten Ueber diese Mannschaft wurden b. a. gemeindeweise Darnachachtung mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß j Verzeichniste verfaßt, welche unter einem an die Gemeinde-

228 Vorstehungen als Zuständigkeitsgemeinden zur Absendung gelangen Die in den Verzeichnissen angeführte Mannschaft ist bei den Gemeinde»: a) im Heeresevidenzverzeichnisse zu löschen und I>> im Landwehrevidenzverzeichnisse auszunehmen. Die mit 31. Dezember 1908 in die Landwehr übersetzte Mannschaft hat in der Zeit vom 1. bis 8. Jänner 1909 den Uebertritt in die Landwehr beim Gemeinde-Vorsteher des Aufenthaltsortes zu melden. Diese Meldungen sind in den betreffenden Militär- pässen mit der Klausel: ,,Gemeldet beim Uebertritt in die Landwehr" (Datum, Unterschrift und Gemeindesiegel) einzutragen. Gelegentlich der Aussolgung der Landwehrscheine, welche den Gcmeinde-Vorslebimgeu als Auscnthaltsgemeinden von hier aus zugesendel werden, find gleichzeitig die ANlitär- Päffe dieser Mannschaft einzuzieben — wie vorstehend angeführt zu klausulieren und mit dem Umschläge, mit welchem die Landwehricheine bei den Gemeinden eingelangt sind, bis längstens 1v Jänner IttOtt behufs Umgestaltungsveran- lassung derselben zu Landwehrpässen anher vorzulegen. Ueber die erstatteten Uebertrittsineldungen sind Meldeblätter auszusertigen und einzusenden. Z. 29.825. Stevr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und bchulleitungen. I Anfiiahme . von Schiffsjungen in die k. und k. Kriegsmarine. ! Als Schiffsjungen in die k. u. k. Kriegsmarine werden Jünglinge aufgenommen, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt und das 17. nicht überschritten haben, die Staatsbürgerschaft in Oesterreich oder Ungarn besitzen, vollkommen gebrechenfrei und, eine dem Alter entsprechende Körperentwicklung, feste Gesundheit und gutes Sehvermögen haben und ein unbeanstandetes Vorleben nachweisen. Bei Abgang einer oder der anderen dieser Bedingungen ist die Aufnahme untunlich. Die näheren Bedingungen sind im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" vom 16. Dezember 1908, Nr. 289, enthalten und können selbe auch während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr eingesehen werden. Dieses ist in ortsüblicherweise, sowie auch von den Schulleitungen möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 2693/Sch. Steyr, 2l. Dezember 1908. An sämtliche Schulleitungen. , Namhaftmachung landsturmpflichtiger Lehrpersoueu. I Behufs Antragstellung wegen Enthebung der Lehr- personen vom Landsturmdienste haben die Schulleitungen bis spätestens zweiten Jänner LOVtt zu berichten, ob landsturmpslichlige Lehlpersonen an der betreffenden Schule angestellt sind oder nicht. Im zutreffenden Falle ist ein Verzeichnis nach bei- folgendem Muster abzufaffen und bis zu dem erwähnten Termine anher vorzulegen Die Rubriken des Verzeichnisses sind genau auszu- füllen und die bezüglichen amtlichen Schriftstücke, insbesondere die militärischen Legitimations - Dokumente anzuschließen. Die Rubrik 2 tvird nur bei Offizieren und Militärbeamten des Ruhestandes und im Verhältnisse „außer Dienst" oder bei Gagisten im Verhältnis der Evidenz der Landwehr ausgesüllt; die Rubrik 6 bleibt bei denselben leer. Zur Rubrik: Bei Landsturmpflichtigen, welche die Linien- und Reservedienstpflicht im Heere abgeleistet und nur in den letzten zwei Jahren ihrer Dienstpflicht zum Stande der Landwehr gehört haben, sind die Truppenkörper nnd Anstalten des Heeres einzutragen.

229 L. 2641/B.-Sch.-N. Steyr, 18. Dezember 1908. Konkurs - Ausschreibung. (Nur für männliche Bewerber.) An der vierklassigen Volksschule in Kremsmünster im Landbezirke Steyr kommt eine Lehrerstelle zweiter Klasse zur Besetznng. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K, ferner der Anspruch auf die gesetzlichen Dienstalterszulagen und der Genuß einer freien Wohnung verbunden. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse, sowie mit der vorgeschriebenen, vorschriftsmäßig ausgefüllten Diensttabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" im Wege der Schulleitung bei der Vorgesetzten Bezirksschulbehörde einzubringen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß nur männliche Bewerber berücksichtigt werden. Z. 29.823. Steyr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Deknnatseinteilung. Laut Mitteilung der k. f. o. - ö. Statthalterei vom 14. Dezember 1908, Z. 30.978/1 V, wurde ein neues Dekanat Kremsmiinster mit den Pfarren Bad Hall, Eggendorf, Kematen, Kremsmiinster, St. Marien, Neu- chofen, Pfarrkirchen, Rohr, Pucking, Sipbachzcll und Wartbcrg errichtet. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Z. 950. Steyr, 21. Dezember 1908. j An alle Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Affichierung der Kundmachungen zu § 201, P.-St.-G., über die Einbringung der Dienstbezugsauzeigen Form. 11/2. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion Linz vom 16. Dezember 1908, Z. 3314/1, A II, hat die Affichierung der Kundmachung zu 8 201 P.-St.-G. sofort zu erfolgen. Die Gemeinde-Vorstehung erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung dieselben an geeigneten, jedermann zugänglichen : Orten sogleich anzuschlagen, und haben selbe bis einschließlich 81. Jänner 10V!) affichiert 311 bleiben. Die erfolgte Affichierung ist anher anzuzeigen. Unter einem geht der Gemeinde-Vorstehung auch eine Anzahl Drucksorten, Form. L/2, zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die von denselben ausgefertigten, etwa dort einlangenden Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis 1. Februar 100!) anher vorzulegen. Z 950. Steur, 21. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Kundmachungen bezüglich der Einbringung der Personalcinkommcn- und Rentensteuer - Bekcnntniffe für das Jahr 1S0S. Die Gemeinde-Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Be- kenntnisse zur Personaleinkommen- und Rentensteuer für das Jahr 1909 mit dem Austrage, von denselben je ein Eremvlar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kundmachungen aber, u. zw. immer je eine Kundmachung zur Perionalein- kommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten, in leicht ersichtlicher Weise zu affichieren. Die Affichierung der Kundmachungen hat sofort längstens aber bis 3t. Dezember 1008 zu erfolgen. Dieselben müssen unbedingt bis einschließlich 31 Jänner 1909 i affichiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der -Kundmachungen zur Personaleinkommeu- und Rentensteuer mit der Äpigierungsklansel und Abnahmebestätigung : versehen ander vorzulegen. Aus den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell bin- gewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Persoualeinkommeusteuerbekenntuiffes nur jene Personen : (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 l< überschreitet, oder welche zur Bekennlnis- legung besonders ausgesordert werden. Da nun jene Personen, welche zur Einbringung von Personaleinkommen-Bekenutniffcu jedenfalls verpflichtet sind, hiezn gemäß § 204, Absatz 2, P.-St.-G., 3 Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist individuell aufzufordern sind und daher bis 10. Jänner 1909 ohnehin je ein Formulare zugestellt erhalte» werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1908 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch' eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß § 139 P.-St.-G. von der Einbringung eines Rentenstener - Bekenntnisses befreit sind, wird der Gemeinde - Vorstebung vorläufig nur je eine Lage Persoual- einkommen- und Rentensteuer-Bekenntniffe mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare bier- amts unter Nachtveisung des Bedarfes angesprochen werden können. , Z. 28.84/1. Steyr, lo. Dezember 1908. K. k. o.-ö. Stattlmlterei Z. 32.143, IX. Linz, am 28. November 1903. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen int Frühjahre 1909 aus den bom Staate und Lande erbaltencu Waldbaumschulen in Oberöstcrreich. Für Forstkulturen im Frühjahre 1909 gelangen zur Abgabe: 1. 2lns der LandcSwaldbanmschule in 'Waldcgg | bei Linz: 4 5.000 vierjährige verschulte, 400.000 dreijährige > verschulte Fichten, 155.000 dreijährige unverschulte Fichten, 37.000 dreijährige, 152.000 zweijährige unverschulte Schwarz- ! föhren, 5800 zweijährige unverschulte Lärchen und 4500 dreijährige verschulte Eschen. 2. 2lnS der Waldbaumschulc in Garsten: 230 eschenblättrige Ahornheister. Der übrige Vorrat an Pflanzen- Material in dieser Waldbaumschule ist bereits vergriffen.

230 3. AuS der Waldbaumschule in Asang-Tumelts- ham bei Ried: 100.000 dreijährige verschütte Fichten, 22.000 zweijährige verschütte Weißsöhren, 35.000 zweijährige unverschulte Weißsöhren und 40.000 einjährige unverschulte Weißsöhren. 4. Aus der Waldbaumschule in Ried sBad Ried): 188.000 dreijährige verschütte Fichten und 18.800 zweijährige verschütte Weißsöhren. 5. Aus der Waldbaumschule im Lachforste: 80.000 dreijährige verschütte Fichten, 88.000 zweijährige verschütte und 8000 zweijährige unverschutte Weißsöhren. V. Aus der Waldbaumschule in Wagrain bei Börklabruck: 100.000 dreijährige verschütte Fichten und 3500 dreijährige verschütte Lärchen. 7. Aus der Waldbaumschule iu Grünau: 56.000 । dreijährige verschütte Fichten und 7000 dreijährige ver- j schulte Lärchen. 8. Aus der Waldbaumschule in Kefermarkt: j 20.470 vierjährige verschütte, 25.800 dreijährige verschütte, 14.200 zweijährige verschütte Fichten, 45.300 dreijährige unverschutte, 97.500 zweijährige unverschutte, 90.000 einjährige unverschulte Fichten, 38.500 zweijährige unverschulte und 40.000 einjährige unverschulte Schwarzsöhren. Der Ge- samtvorrat des in dieser Baumschule vorhandenen Pflanzen- materiales ist bereits vergriffen. lv. Aus der Waldbaumschule in Ferubach «(Sankt Florian): 50.000 vierjährige verschütte Fichten, 350 dreijährige vcrschulte Schwarzsöhren, 10.000 zweijährige nnver- schulle Schwarzsöhren, 12.000 dreijährige verschütte Lärchen, 3000 dreijährige verschütte und 2000 zweijährige uuver- j schulte Schwarzerlcu, seruer 2200 dreijährige verschütte Linden. 1O. Aus der Waldbaumschule iu Ritzlhof: 1200 vierjährige verschütte, 3200 dreijährige verschütte Fichten, 1500 vierjährige, 3200 dreijährige verschütte Weißsöhren und 550 dreijährige verschütte Lärchen. 11 Aus der Waldbaumschule in Zell an der Pram: 50.000 dreijährige verschütte Fichten. 12. Aus der Waldbaumschule iu Otterbach: 15.000 zweijährige verschütte Weißsöhren. Die Anmeldungen zum Bezüge des vorstehenden Pslanzenmateriales, welche nur nach Maßgabe des verfügbaren Vorrates berücksichtigt werden können, sind bei den Gemeinde-Vorstehungen, landwirtschaftlichen Bezirksgenossen- schasten oder landwirtschaftlichen Vereinen ungestempelt ein- zubriugen, von welchen sodann der erforderliche Gesamt- bedarf bis Ende Jänner 1i10Ä> den k. k. Aezirkssorst- Jnspektionen in stiicd, beziehungsweise Steyr, Ursahr, Vöckla- bruck und Linz bekanntzugeben ist. Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. Wiederverkäufe! sind ausgeschlossen. Der Preis für 1000 Stück Nadelhölzer beträgt für Pflanzen aus der Landeswaldbaumschule in Waldegg je nach Aller 4 bis 5 Kronen; für Verpackung und Emballage wird für 1000 Stück 1 Krone berechnet. Die Bekanntgabe der Preise für Pflanzen aus den übrigen Waldbaumschulen erfolgt durch die Aezirkssorst- Jnspektionen. An durstige und besonders berürtsichtiguugs- würdige Kleinwaldbcsitzer, insbesondere an solche, welche schwer aufzuforsteudc Lehnen wieder bewalden sollen, l.mn die Pflanzenabgabe zu einem um 50"/° ermäßigte» Preise stattsinden. Es ist die tatsächliche Mittellosigkeit jedoch durch eine von der Gemeinde-Vorstehung ausgestellte Bestätigung nach- zuweisen. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Z. 29.728. Steyr, 16. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Vergütung für das Reichs-Gesetz-Blatt pro 1S11S Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Ertaste vom 18. November 1908, Z. 40.891, angeordnet, daß die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, N.-G.-Bl. Nr. 113, von den Gemeinden zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1909 des Reichs-Gesetz-Blattes mit dem Betrage per 4 (vier) Kronen per Exemplar bestimmt worden ist. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 8. Dezember 1908, Z. 31.486/VII, sind von den Gemeinden diese Beträge nebst gefertigtem Gegenschein bis längstens 5. Februar 1909 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr einzusenden. Direkte Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Gemeinden an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei sind unstatthaft. Z. 29.721. Steyr, 16. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Betreffend Vereinsnachweisungen pro 1908. Die Gemeinde-Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereinsleitungen die vorgeschriebenen Jahresnachweisungen pro 1908 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Febrnar 1909 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, die Bürger- und Schützenkorps sowie die Assekuranzvereine sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. V e r e i n s n a ch tv e i s u n g. 1. Name des Vereines: 2. Sitz des Vereines: 3. Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) ordentliche (ausübende, wirkliche): o) außerordentliche (beitragende, unterstützende): zusammen: 0) Filialen des Vereines: Z. 29.813. Steyr,. 10. Dezember 1908. An die Gemeinde-Vorstehungen Gaflenz, Grostraming, Losenstein, Psarrkirchen, Myer Markt und weyer Land. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 11- S^™« 1903, Z. 1547/1, sind die statistischen Nachweisunge" die Fremdenbcwegung nach den neu vorgeschriebenen v ntularien A, B, C zu versassen.

231 Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre abzuschließen und zuverlässig bis 15. Jänner 1909, anher vorzulegen. Die statistischen Nacbweisungen nach Formulare 0 sind ' in zwei Parten zu verfassen. Die Formularien sind in der L)aasschcn Such- druckerei in Steir erhältlich. ! — Z. 29.924. Steyr, 18. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Urankenkassen. Z. 31.477/XII. Kundmachung der k. k. Statthalterci im Erzherzogtllliie Oesterreich ob der Enns vom 7. Dezember 1908, betreffend die Erhöhung der Verpflegstaxe III. Klasse in dem öffentlichen Krankenhause der „Barmherzigen Schwestern bom heil. Vinzenz von Paul" iu Linz. In Abänderung der Statthalterei-Kundmachung vom 21. Dezember 1904, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 48, wird im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse die Verpflegstaxe für III. Klasse im öffentlichen Krankenhause der „Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul" in Linz ab I. Jänner 1909 von 2 Kronen auf , 2 Kronen 10 Heller erhöht. Der k. k. Statthalter: ! Handel m. p. Z. 29.925. AN alle Z. 31.288 XII. Steyr, 18. Dezember 1908. Gemeinde - Vorstehungen und Urankenkasten. Kundmachung der k. k. Statthalterci für das Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns vom 7. Dezember 1908, betreffend die Erhöhung der Verpflegstaxe für die III. Klasse im Allgemeinen Oeffentlichen Krankenhause in Windischgarsten. Die k. k. o. - ö. Statthalterei findet im Einvernehmen mit dem o.-ö. Landesausschusse die bisher mit 1 K 20 h festgesetzte Verpflegstaxe für die III. Klasse im Allgemeinen Oeffentlichen Krankenhause in Windischgarsten aus 1 II 75 li pro Kopf und Tag ab 1. Jänner 1909 zu erhöhen. Für den k. k. Statthalter: Chotek in. p. Z. 29 877, 29.926. ' Steyr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die Ausforschung der Zwänglinge Leopold Asböck (h. ä. Amtsblatt Nr. 43 ex 1906) nnd Jranz Urban (h. ä. Amtsblatt Nr. 36 ox 1908) wird widerrufen. Z. 30.116. Stevr, 21 Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Rudolf Fink. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Dezember 1908, Z. 32.965/XII, treibt sich der am 6. April 1878 geborene, nach Dimbach, politischer Bezirk Perg, zuständige Rudolf Fink, von Beruf Fabriksschlosser, samt Frau und Kindern in der Welt beschäftigungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung der Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch letzterer bereits beträchtliche Kosten verursacht worden find. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten — außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 29.768 bis 29.890. Steyr, 16. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Von Militärtaxrülkstälivlern. Johann Liedlgrnbcr, 1870 geb , nach Lausa zust.; Anton Denk, 1878 geb., nach Reichraming zuständig, Tischler; Ludwig Heinrich, geb. 1872, nach Sierning zuständig, Kontorist; Jgnaz Unterwindner, geb. 1870, nach Sierning zuständig, Polierer; Josef Tiefenbacher, 1879 geb., nach Weher Land zuständig, Knecht. Ueber ein positives Ergebnis der 'Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 28.99 k Steyr, 17. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend Tierseuchcntilgung. Es ist eine bekannte Tatsache, daß gute Erfolge auf dem Gebiete der Tierseuchentilgung hauptsächlich nur dann erzielt werden können, wenn bei der Bekämpfung der Seuchen seitens der Viehbesitzer entsprechend mitgewirkl wird. Erfreulicherweise konnte festgestellt werden, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung im allgemeinen in dieser Richtung im wohlverstandenen, eigenen Interesse großes Verständnis bekundet. Immerhin kommt es aber mitunter noch vor, daß in gewissen Fällen von den Viehbesitzern die Anzeige über den Ausbruch ansteckender Tierkrankheiten nicht rechtzeitig erstattet und bisweilen auch angeordnete veterinärpolizeiliche Vorschriften umgangen werden. Derlei beklagenswerte Vorkommnisse haben beinahe immer eine große Verbreitung der Seuchen zur Folge, was

232 dann wegen der unvermeidlichen Beschränkungen im Viehverkehre sowohl im Inlands selbst, als auch nach dem Auslande zur Schädigung breiterer Bevölkcrungsschichten führt. Insbesondere kann hiedurch der Virhexport in der empfindlichsten Weise getroffen werden Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß der Ausbruch der äußerst leicht übertragbaren Maul- und Klauenseuche sofort zur behördlichen Kenntnis gebracht werde, und daß bei mildem Verlaufe der Seuche die ersten den Verdacht aus den Bestand derselben erregenden Erscheinungen, welche — abgesehen von einer Blasenbildung auf der Maulschleimhaut und im Klauenspaltc — im Geiser aus dem Maule, Erschwerung der Futteraufnahme, Verringerung der Milchabsonderung bei Kühen, gespanntem Gange bestehen, nicht übersehen werden. Um^ in allen Verwaltungsgebietem gleich vorteilhafte Verhältniffe hinsichtlich der Seuchentilgung zu erreichen, werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 30. November 1908, Z. 32.119/X, beauftragt, den Viehbesitzern bei jeder sich bietenden Gelegenheit nahezulegen, daß die rechtzeitige Erstattung von Anzeigen in Tierseuchefällen und die gewiffenhaste Befolgung angeord- neter veterinärpolizeilicher Maßnahmen im hervorragenden Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung selbst gelegen ist und nur bei Beachtung dieses Grundsatzes eine gedeihliche Seuchentilgung möglich erscheint. Z. 29.927. St ehr, 19. Dezember 1908. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Rommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Genvarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Dezember 1908, Nr. 33.102 X, aus die im Amtsblatts Nr. 110 zur „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerball - Ministeriums vom 10. Dezember 1908, Z. 48.134/6690, womit die Einsuhr vou Vieh und Fleisch aus den Ländern der heiligen ungarischen Krone nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 29.827. Stehr, 19. Dezember 1908 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Merseuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Dezember 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Dezember 1908, Nr. 33.273/X. Es bestehen: 1. Geflügelcholera. Bezirk Ried: Gemeinde Geinberg. 2. Notkauf der Schweine. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen. 2. Bezirk Schärding: Gemeillde Esternberg. 3. Schweineseuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen a. d. G. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinden Engerwitzdorf, Sankt Magdalena, Urfahr. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlöhauptmannschaft Steyr. — Haaösche Buchdrückerei in Steyr.

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