Amtsblatt 1908/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. K. Ll'zirkshausilmanttschafl S(cjk für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 30. Steyr, am 10. Dezember. 1908. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft L>teyr bezogen werden, wo auch geeignete In fern l e angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soiveit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 28.760. Steyr, 4. Dezember 1908. Z. 28.973. Steyr, 30. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. An alle Gemeinde-vorstehungen. Summarische Nachweisung der landsturmpflichtigcn Professioniften. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Punktes 146 der Landsturmorganisations-Vorschrist vom Jahre 1907 erhält die Gemeinde-Vorstehung den Auftrag, die summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professioniften bis 4. Jänner 19VS anher in Vorlage zu bringen. Eine Terminüberschreitung darf auf keinen Fall vorkommen. Bei Verfassung dieser Nachweisung sind auch die mit 1. Jänner 1909 in die Landsturmpflicht tretenden Personen des Geburtsjahrganges 1890 in Betracht zu ziehen. Im Uebrigen wird auf den h. ä. im schriftlichen Wege ergangenen Erlaß vom 18. November 1907, Z. 25.819, hingewiesen. ad Z. 28.972. Steyr, 8. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen. Zusendung von Landstnrmmeldeblättern an die Gemeinde - Vorstehnngen. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatle werden die bis I nunzu beim hierseitigen Amte eingclangten Landsturmmelde- ; Blatter über alle jene Landsturmpflichtigen, welche sich im heurigen Jahre außerhalb der Zuständigkeits-Gemeinde gemeldet haben, den Gemeinde-Vorslehuiigeit zugesendet. Die pro 1908 erstatteten Meldungen, sowie die Aufenthaltsorte .sind in ben Sturmrollen bei jedem Einzelnen einzutragen. Die den Gemeinde-Vorftehungen zugekommenen Meldeblätter sind innerhalb vier Tage wieder anher einzusenden, ! da dieselben h. a. zur Verfassung einer Termineingabe demnächst wieder benötigt werden. Uebersetzung der n. a. Mannschaft des Afsentjahr- gangcs 1800 in den Landsturm. Mit 31. Dezember 1908 wird die derzeit nichtaktive Landwehrmannschast des Assentjahrganges 1896 nach voll- streckter Dienstpflicht aus der Landwehr entlassen und tritt dieselbe mit gleichem Tage in die Landsturmpflicht. Ueber die betreffende Mannschaft wurden h. a. Verzeichnisse gemeindeweise versaßt, welche unter einem an die Zuständigkeitsgemeinden übermittelt werden. Ende Dezember l. I. ist die in dem der Gemeinde- Vorstehung zugekommenen Verzeichnisse angeführte Mannschaft im Landwehr-Evidenzverzeichnisse zu löschen und sodann in der Sturmrolle beim betreffenden Geburtsjahrgange einzutragen. Die Verzeichnisse sind bis längsten 10. Jänner 1000 wieder in Nückvorlage zu bringen Mit 31. Dezember 1908 ist der Geburtsjahrgang 1860 aus der Sturmrolle auszuscheiden. Z. 28.290. Steyr, 3. Dezember 1908. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Betreffend Wohlfahrtspflege der erwerbenden Jugend durch LchrlingSheimc und Jugendhorte. Unter den Kulturfragen, welche die allgemeine Aufmerksamkeit in steigendem Maße auf sich lenken, steht die Wohlfahrtspflege der erwerbenden Jugend voran. Die Lage der schulentlassene u Knaben und Mädchen, die bereits mit 14 Jabren in das Erwerbsleben eiutreten, ist in der Tat besonders schwierig. Sie entbehren schon bei der B e r u f s wähl meist der wünschenswerten Unterstützung sowohl seitens der Schule, als seitens ihrer Angehörigen und der Oeffentlichkeil. Daher erfolgt ihre Berufswahl oft ohne Prüfung ihrer Eignung und der objektiven Aussichten, die jeder Beruf bietet. Auch werde» sie beim Ausfinden einer Lehrstelle oft nur vom Zufall geleitet und bleiben schließlich während der Zeit z w i s ch e n

220 Schulm ündigkeit und Militärdienst, wo der jugendliche Körper und Geist erst auszureifen bestimmt ist und noch wenig Widerstandskraft besitzt, ohne entsprechende weitere geistige und physische Förderung. Diese Umstände treffen bedauerlicher Weise sehr häufig zu und tragen gewiß mit dazu bei, daß ein leider wachsender Teil der Jugendlichen, namentlich in Städten und Jndustricorten, auf Abwege gerät, körperlich verkommt, geistig rückständig bleibt, moralisch verwahrlost und schließlich Lastern und Verbrechen zusällt. Die Bewahrung solcher Elemente ist nun eine ebenso unabweisliche Ausgabe, wie die Unterstützung des Bildungs- strcbens der ihren Berufen eifrig anhängenden Jugendlichen. Die Förderung ihrer geistigen Bestrebungen liegt unzweifelhaft im allgemeinen Interesse, da von der Reife und praktischen Bildung die Stärke der künftigen erwerbenden i Generation im wirtschaftlichen Wettkampfe und ihre Leistungs- ! fähigkeit mitbedingt ist. So hat denn anch das gesainte Gewerbe ein : hervorragendes Interesse an der Qualität seines Nach- wnchses. Der Gewerbestand hat aber auch ein Interesse daran, daß dem an vielen Orten bereits fühlbaren Mangel an Lehrlingen und namentlich an Lehrmädchens gegenüber der werbenden Kraft von Berufen, die sofort ! einen Verdienst bieten, begegnet werde. Das aber ist möglich ' durch eine Verbesserung der Lehrlingspflege, die den Zufluß ; aus dem Mittelstände zum Gewerbe wieder hebt, durch Mitwirkung der Schule an der Lehrstellenvermittlung und dnrch eine Hebung der allgemeinen Bildung und des Jnteressen- kreises der Lehrlinge. Endlich wird es der Meisterschaft zu ermöglichen sein, einen geeigneten gewerblichen Nachwuchs herauzubilden, ohne die Lehrlinge ganz in ihr Haus auf- nehmen zu muffen, wogegen grade die in besserer wirtschaftlicher Lage befindlichen Meister, die als praktische Bildner der Jugend besonders wertvoll wären, sich infolge ungünstiger Wohnungsverhältniffe und aus sonstigen Gründen zumeist wehren. Zur Versolgung der dringlichsten Aufgaben, die sich auf dem Gebiete der gewerblichen Jugendpolitik stellen, betrachtet das Ministerium für öffentliche Arbeiten laut des Erlaffes vom 3. November 1908, Z. 125 -XXIV/9233, sonach folgende Maßnahmen als unentbehrlich: 1. Die Errichtung und Unterstützung von Lehrlings- beimen als Wohn- und Kostorte für angehende und in Stellung befindliche Lehrlinge. Diese Heime hätten auch , zweckdienliche Aufklärungen und Anleitungen vor der Berufswahl zu bieten und zu diesem Behufe mit den öffentlichen Arbeitsvermittlungsanstalten, mit den Gewerbe- genoffenschasten und auch mit den Schulbehörden und Schulleitungen enge Fühlung zu halten. Hiedurch ließe stch ein geordneter Nachweis über den Bedarf an Hilfskräften sowie über die gewerblichen Aus sichten gewinnen. Würde endlich den Schulleitungen in den Städten sowie den Gemeinden des flachen Landes über diese Umstände Bericht gegeben, so könnte mit ihnen auch über den jeweils zu erwartenden Zuzug zweckmäßig Fühlung gewonnen werden. 2. Anderseits erscheint unerläßlich die Schaffung und Förderung von Jugend horten, d i. Beschästigungsan- stalten für Lehrlinge, bezw. Lehrmädchen und jugendliche Arbeiter in ihren freien Stunden. Dort versammeln sich Lehrjungen, die im Hanse des Lehrberrn verpflegt werden, mit Angehörigen der Lehrlingsheime soivie mit jugendlichen Gehilfen zeitweise gesellig zu anregenden und belehrenden Veranstaltungen. .. 8. >*'" Zusamenhange mit diesen Horten ist zugleich die möglichst umsageude Einführung allgemeiner Sonntagsveranstaltungen belehrender wie unterhaltender Art erforderlich. Die Vorträge und Darbietungen müßten den Jntereffen der gewerblichen Arbeiter besonders angepaßt sein und für sie praktisch wichtige und anregende Gegeunände behandeln, wobei musikalische und deklamatorische Veranstaltungen ihnen edlere Zerstrenung zu gewähren hätten. Zur gedeihlichen Wirksamkeit anf diesen! Gebiete bedarf es freilich auch der tätigen Mitarbeit aller in Betracht kommenden Jntereffeuten. Praktisch erfahrene und wohlgesinnte Unternehmer und sonstige geeignete Jntereffeuten waren in der Lage, sachlich wertwolle einschlägige Anregungen zu geben und bei ihrer- Verwirklichung in weit- gehendem Maße gedeihlich mitzuwirken. Desgleichen kämen die Vormundschaftsrichter soivie die Geschästssührer der Waisenräte in Betracht, in deren Kreisen warmherzige und erfahrene Beamte sich finden, die als Ratgeber von schutz- bedürftiqen Jugendlichen den nötigen Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse gewonnen haben. Um die Bestrebungen des Ministeriums auf diesem Gebiete zu verwirklichen, beauftrage ich die Gemeinde -Vor- stehungen über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 20. November 1908, Z. 30.195/VIII, über die Anregungen nach Rücksprache mit den in der Gemeinde befindlichen Genossenschaften vom Standpunkte der konkreten lokalen Verhältnisse im dortigen Gemeindegebiete und mit Bedachtnahme auf die etwa bereits bestehenden einschlägigen Einrichtungen, deren weitere Ausgestaltung und Förderung augezeigt wäre, sich bis längstens 20. l. M. zu äußern und mir insbesondere auch jene Persönlichkeiten aus den verschiedenen Berufskreisen namhaft zu machen, welche zur tatkräftigen Förderung des Programmes herangezogen werden könnten. Bei der Erstattung besonderer Vorschläge für die Verwirklichung des Programmes wäre die zu deren Durchführung etwa erforderliche Staatsbeihilfe eingehend zu begründen und insbesondere die Kosten regelmäßiger S o n n- tags- und Abendveranstaltungen für die gewerbliche Jugend unter Vorlage konkreter Programme und unter Bezeichnung der zu ihrer Durchsühruug in Aussicht genommenen Faktoren und Persönlichkeiten genau anzugeben. Etwaige Fehlberichte sind bis zum gleichen Termin zu erstatten. Z. 28.763. St ehr, 5. Dezember 1908. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Abbildungen der Jubiläumsmünzeu. Gemäß dem Finanzministerialerlasse vom 19. August 1908, Z. 93.598/1907, sollen Abbildungen der Jubiläums- münzen auch in den Gemeindeämtern affichiert iverden. Ueber Erlaß der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 3. Dezember 1908, Z. 4888/Präa., werden den Gemeinde- Vorstehungen mit der Ausgabe des Amtsblattes eine dem Bedarfe entsprechende Anzahl dieser Abbildungen mit dem Auftrage übermittelt, die Affichierung derselben an den Amtstafeln der Gemeinde zu veranlassen.

221 Z. 28 655. Steyr, 5. Dezember 1908. I An die Gemeinde - Vorstehungen Vad hall, Aremzmünster Markt, Weyer Markt und Gasten;. Hausiervidieruugeu. Behufs Verfassung der Nachmessung über im Jahre 1908 , vorgenommenen Hausiervidierungen wird ein Ausweis über die dortamts im laufenden Jahre vorgenommeuen Vidie- rungen benötigt. Dieser Ausweis hat zu enthalten: 1. Die Zahl der vorgenommeuen Vidierungen von Hausterbüchern; 2. wie oft ein und demselben Hausierer (zwei- oder mehreremale) im Jahre vidiert wurde; 3. wie viele von den ausgewiesenen hausiervidierungen auf Hausierer aus Uugarn, Oberönerreich, ; Pöhmen, Tirol, Dalmatien und andere Länder entfallen. Der Ausweis ist bis 1. Jänner 1009 anher vor- zulegen. Z. 28.998. St ehr, 9. Dezember 1908. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnnng vor dem Unterstützungsschwindler Jakob Menkcs rette Bick. Zufolge Erlasies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 80. November 1908, Z. 31'901/XII, treibt sich ein gewisser Jakob Menkes rekte Bick, unehcl. Sohn des Leisor Menkes und der Sara Bick, mosaischer Konfession, geboren : im 26. Juli 1847 in Lemberg und daselbst heimatberechtigt, ! beschäftigungslos in allen Kronländern herum, und läßt sich auf Kosten der Heimatsgemeinde Unterstützungen aussolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, )em Genannten — außer nach fallweiser Sicherstelluug des attischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Ünter- lützungen ju verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich gt behandeln. 3.28.158, 28.889. Steyr, 5. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die Ausforschung des stellungspstichtigen Kamillus öoh (h. ä. Amtsblatt Nr. 27 ox 1908) und des Zwänglings Franz Spiöck (h. ä. Amtsblatt istr. 45, Z. 26.336 ox 1908) wird wiederrufen. 3- 28.869. Steyr, 7. Dezember 1908. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 30. November 1908, 8 28.538, Amtsblatt Nr. 49, angeordneten Nachforschungen lach dem Stellungspflichtigen Leopold Karrer sind ein- ustellen. Z. 28.350. Steyr, 29. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen der Ge- richtsbezirker Veyer und an die Gemeinde- vorstehung Cernberg. Nauschbrandschutrimpfung pro 1909. Die Anmeldungen zu der im nächsten Jahre vorzu- nehmeudeu Nauschbraudschutzimpfuug und bis Mitte Jänner 1909 anher zu überreichen. Hiezu wird bemerkt, das; die Vornahme dieser Impfung Ende April und im Lause des Monates Mai 1909 erfolgen wird. Falls hinsichtlich der Bestimmung der Jmpistationen besondere Wünsche von Seile der Viehbesitzer erbeben werden, so sind dieselben zur eventuellen Berücksichtigung anher zu berichten. Nachträgliche Anmeldungen von Rindern zur Impfung werden nur bis zum 15. April 1909 noch angenommen Z. 28.349. Steyr, 29. November 1908. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veterinär-Jahresbericht pro 1908. Der Veterinär-Jahresbericht pro 1908 ist bis zum 15. Jänner 1909 zuversichtlich anher vorzulegen. Dieser Bericht ist in allen geforderten Punkten genau und ein- gehendst zu versagen. Demnach werden die Gemeinde-Vorstehuugen auf dem h. a. Erlaß vom 5. Dezember 1905, Z. 25.347, Amtsblatt Nr. 49 «x 1905, verwiesen und beauftragt, bei Fehlberichten auch diese anher zu erstatten. Die erforderlichen Drucksorten und der Gleichmäßigkeit wegen in der ganssche» Luchdruckerei in Steur zu beziehen. Z. 28.563 Steyr, 3. Dezember 1908. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommande^ ^ierjeuchenausweis im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 22. bis 29. November 1908 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. November 1908, Nr. 32.098,'X. Es bestehen: 1. Geflügelcholera. Bezirk Ried: Gemeinde Kirchdorf. 2. Tchweineseuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde St. Georgen a. d. G. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Enger- witzdorf, Gallneukirchen, St. Magdalena. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz.

222 An alle Genossenschaften. Veränderungen im Gcwcrbcstande im Monate November 1908. A. Gcwcrbeanmcldnngcn. 1. Dominik Rath, Gast- und Schankgewerbe (Z 16 lit. 6, i' u. g), Wey'r Atarkt 2. 2. Rosa Länglachner, | Gemischtwärenhandel, Eberstallzell 29. 3. Magdalena Tischler, Frauen- und Kinderkleidermachergerwerbe, Wolfgangstein 2, Gemeinde Kremsmünster Land. 4. Karl Peroutka, Seiler, Sierning 252. 5./6. Alatthias Witzeneder, Feyregg 55, Gemeinde Pfarrkirchen; Mühler und Säge und Schwarzbrotbäckerei als Nebengewerbe (mittels der Hausgenossen oder des eigenen Hilfspersonales). 7. Ludwig Niesenberger, Gast- und Schankgewerbe (§ 1G lit. a, b, c, d, s und g), Lausa 212. 8. Johann Buschmüller, Viktualieuhandel, Penzendorf 28, Gemeinde Ried. 9. Florian Kogler, Gast- und Schankgewerbe (radiziert, § 16 lit. a, b, c, d, f und g), Mühlback 34, Gemeinde Garsten. 10. Alexander Pittini, Maurermeister, Weyer Markt 173. 11. Matthias Reitter, Gast- und Schankgewerbe (§ 16 lit. a, b, c, d, f und g), Neuzeug 178, Gemeinde Sierning. 12. Franz Mahr, Maschinendrescher, Breitenfurt 7, Gemeinde Ternberg. 13. Älarie Keßler, Gemischtwarenhandel, Bäckengraben 9, Gemeinde Ternberg. 14. Franz Kutsam, Brennholz- und Kohlenhandel, Sierning 190. 15. Johann Preuer, Fleischhauer^ und Selcher, Trattenbach 18, Gemeinde Ternberg. 16. Josef Lang, Schuhmacher, Loibingdorf 2, Gemeinde Sipbachzell. 17. Magdalena Danzinger, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke, Kleinreifliug 71, Weyer Land. 18. Karl Landerl, Bäcker, Neuschönau 23, Gemeinde St. Ulrich. 8. Gewerbeabmeldungen. 1. Heinrich Fischer, Gast- und Schankgewerbe (8 16 lit. d, f u. g), Weyer Markt. 2. Rosa Länglachner, Krämerei, Eberstallzell 29. 3. Marie Reiter, Schuhmachergewerbe mit Geschäftsführer Ferdinand Graßner, Pichlern 30, Gemeinde Sierning. 4. Simon Kantner, Schuhmacher, Feyregg 58, Gemeinde Pfarrkirchen. 5. Franz Kutsam, Brennholzhandel, Sierning 190. 6. Josef Reisinger, Gast- und Schankgewerbe (8 16 lit. b, c, d, f und g), Ebenboden 52, Gemeinde Ternberg. 2. Johann Stubauer, Gast- und Schankgewerbe (8 16 lit. a, b, c, d, f und g), Anger 6, Weyer Land. 8. Franz Kronberger, Grob- und Wagenschmied, Großen- dorf 4, Gemeinde Ried. L. Gewerbeveränderungen. Franziska Bahr, Gemischwarenhandel-Filiale, Standort von Hausnummer 8 in Bad Hall nach Hausnummer 98 verlegt. Der k. k. Bezirkshauplmann: Wnlderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirlSdaupunannschast Eteur. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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